Tilgungsträger und endfälliger Kredit
Verfasst: 23.11.2020, 14:44
Werte Jusline Gemeinde,
ich habe eine Frage zu einem Tilgungsträger in Kombination mit einem endfälligen Kredit.
2004 wurde von Mann und Frau ein klassischer Schweizer Franken Kredit aufgenommen wobei jede Person für sich einen Tilgungsträger für diesen Kredit abgeschlossen hat.
2014 kann es zur einvernehmlichen Scheidung bei der der Exmann den Kredit übernommen hat und diesbezüglich die Exfrau schad.- und klaglos gehalten wird. Für die beiden Tilgungsträger wurde bei der Scheidung verabsäumt etwas schriftlich zu vermerken obwohl beide damit einig waren dass die beiden Tilgungsträger natürlich zum Kredit gehören.
Jetzt zu meinen Fragen.
Wenn der Kredit endfällig oder vorher vom Exmann zurückgezahlt wird braucht dieser von der Exfrau eine Unterschrift für ihren Tilgungsträger.
Verstehe ich das richtig dass beide Tilgungsträger zum Kredit gehören und die Exfrau verpflichtet ist den Tilgungsträger zu Gunsten des Kredites abzutreten somit eine Unterschrift unumgänglich ist?
Wenn die Exfrau keine Einsicht zeigt die Unterschrift zu leisten muss dann die Unterschrift theoretisch eingeklagt werden?
Oder bin ich komplett am Holzweg?
Danke vorab für die Rückmeldungen,
mit besten Grüßen
ich habe eine Frage zu einem Tilgungsträger in Kombination mit einem endfälligen Kredit.
2004 wurde von Mann und Frau ein klassischer Schweizer Franken Kredit aufgenommen wobei jede Person für sich einen Tilgungsträger für diesen Kredit abgeschlossen hat.
2014 kann es zur einvernehmlichen Scheidung bei der der Exmann den Kredit übernommen hat und diesbezüglich die Exfrau schad.- und klaglos gehalten wird. Für die beiden Tilgungsträger wurde bei der Scheidung verabsäumt etwas schriftlich zu vermerken obwohl beide damit einig waren dass die beiden Tilgungsträger natürlich zum Kredit gehören.
Jetzt zu meinen Fragen.
Wenn der Kredit endfällig oder vorher vom Exmann zurückgezahlt wird braucht dieser von der Exfrau eine Unterschrift für ihren Tilgungsträger.
Verstehe ich das richtig dass beide Tilgungsträger zum Kredit gehören und die Exfrau verpflichtet ist den Tilgungsträger zu Gunsten des Kredites abzutreten somit eine Unterschrift unumgänglich ist?
Wenn die Exfrau keine Einsicht zeigt die Unterschrift zu leisten muss dann die Unterschrift theoretisch eingeklagt werden?
Oder bin ich komplett am Holzweg?
Danke vorab für die Rückmeldungen,
mit besten Grüßen