Tilgungsträger und endfälliger Kredit

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g.juergen
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Tilgungsträger und endfälliger Kredit

Beitrag von g.juergen » 23.11.2020, 14:44

Werte Jusline Gemeinde,

ich habe eine Frage zu einem Tilgungsträger in Kombination mit einem endfälligen Kredit.

2004 wurde von Mann und Frau ein klassischer Schweizer Franken Kredit aufgenommen wobei jede Person für sich einen Tilgungsträger für diesen Kredit abgeschlossen hat.
2014 kann es zur einvernehmlichen Scheidung bei der der Exmann den Kredit übernommen hat und diesbezüglich die Exfrau schad.- und klaglos gehalten wird. Für die beiden Tilgungsträger wurde bei der Scheidung verabsäumt etwas schriftlich zu vermerken obwohl beide damit einig waren dass die beiden Tilgungsträger natürlich zum Kredit gehören.

Jetzt zu meinen Fragen.

Wenn der Kredit endfällig oder vorher vom Exmann zurückgezahlt wird braucht dieser von der Exfrau eine Unterschrift für ihren Tilgungsträger.

Verstehe ich das richtig dass beide Tilgungsträger zum Kredit gehören und die Exfrau verpflichtet ist den Tilgungsträger zu Gunsten des Kredites abzutreten somit eine Unterschrift unumgänglich ist?
Wenn die Exfrau keine Einsicht zeigt die Unterschrift zu leisten muss dann die Unterschrift theoretisch eingeklagt werden?

Oder bin ich komplett am Holzweg?

Danke vorab für die Rückmeldungen,

mit besten Grüßen



Ergosum21
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Re: Tilgungsträger und endfälliger Kredit

Beitrag von Ergosum21 » 26.11.2020, 13:47

Ich kann die Frage nur aus Banksicht beantworten:
Du schreibst der Kredit wurde vorzeitig von Dir rückgezahlt. Ausschlaggebend für die Bank ist nur die Rückzahlung. Ist die erfolgt dann erfolgt die Freigabe der Tilgungsträger. Allerdings dann Dein Tilgungsträger an Dich und einer an Deine Gattin.

So gesehen würde ich nie alleine so einen Kredit rückzahlen sondern durch Tilgungsträger abdecken. Und ob dazu die Unterschrift der Ex Gattin notwendig ist hängt auch von der Textierung im Vertrag an. Wir zb. hatten endfällige Verträge in welchen automatisch bei Laufzeitende Tilgungsträger aufgelöst und zur Deckung verwendet wurden, hier wäre keine Unterschrift mehr notwendig.
Aber auch Verträge in denen der KN selbst wählen konnte wie er tilgt und dann die Tilgungsträger eben freigegeben wurden an den jeweiligen Sicherungsleister. In dem Fall müsste Deine Ex Gattin zustimmen das Du den Ertrag bekommst. Schlimmstenfalls sogar bekommt diesen auf jeden Fall sie weil die Bank sagt "Euer Innenverhältns geht uns nichts an, Scheidungsregelung liegt auch nicht vor, also zahlen wir aus an den Begünstigten und ihr könnt ja dann privatrechtlich weitersehen".

g.juergen
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Re: Tilgungsträger und endfälliger Kredit

Beitrag von g.juergen » 27.11.2020, 10:37

Hallo Ergosum21,

ich hab nicht geschrieben dass ich den Kredit vorzeitig zurück gezahlt habe.

Somit ist deine Antwort ein bisschen vom Thema abgelenkt.

Die Frage war wenn ich vorzeitig zurückzahlen würde, wird dann der Tilgungsträger mit berücksichtig bei der Tilgung oder nicht?

Es könnte ja auch sein dass ich endfällig kein Geld hätte, dann ist es aus meiner Sicht ja auch logisch dass die Bank als Sicherheit die beiden Tilgungsträger bekommt.

Beste Grüße

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