muß der Öamtc,eine Werksgarantie,auf eine Fahrtauglichkeitsprüfung geben,auch dann wenn er etwas übersieht?

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alles2
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Re: muß der Öamtc,eine Werksgarantie,auf eine Fahrtauglichkeitsprüfung geben,auch dann wenn er etwas übersieht?

Beitrag von alles2 » 22.11.2020, 17:36

Meinst Du vielleicht die Sicherheits-Überprüfung? Wenn nicht, dann sag, welches es davon ist:

https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/pruefdienst-leistungen/

Eine Fahrtauglichkeitsprüfung kann ich mir höchstens nur vorstellen, wenn es um die Fahrtauglichkeit des Fahrers geht.

Ansonsten würde ich behaupten, dass der ÖAMTC rechtlich genug abgesichert ist, um derartige Haftungen entgegenzuwirken. Sollte es sich um die Sicherheitsüberprüfung handeln, fällt mir keine Handhabe ein, da es sich ja nur um Vorschläge handelt, was zu machen wäre. Geht es aber um die §57a-"Pickerl"-Überprüfung, könnte das Amtshaftungsgesetz wirksam werden.

Der ÖAMTC ist keine ordentliche Werkstatt, da sie für keine aufwendige Reparaturarbeiten vorgesehen ist. Im Prüfbericht steht ja, dass die Überprüfung grundsätzlich ohne Zerlegungsarbeiten oder Abbau von Teilen durchgeführt wird und der beschriebene Zustand sich auf den Zeitpunkt der Begutachtung bezieht und es keine Prognose beinhaltet.

Wenn eine freie Werkstatt bei mir was bemängelt, fange ich dort zum hinterfragen habe, weil es genug Ganoven gibt, die Fehler finden, welche in Wirklichkeit nicht gibt, nur damit sie so ihren Betrieb am Laufen halten können oder damit mehr für sie bleibt. Das letzte Mal, wie ich wegen einem Pickerl zu so einer Werkstatt fuhr, wurden schwere Mängel festgestellt, dessen Behebung auf 700 Euro gekommen wäre. Ich war fassungslos, weil das Fahrzeuge 7 Monate zuvor auch wegen dem Pickerl bereits um 1200 Euro repariert wurde und es seither kaum benutzt wurde. Ich ging erbost zum ÖAMTC und die konnten nur leichte Mängel feststellen, womit ich mir schließlich die 700 Euro erspart hatte.

Also wenn Du dem ÖAMTC etwas vorwirfst, könnte man sich die Frage stellen, ob die Autowerkstatt überhaupt ehrlich zu Dir war. Ansonsten könnte man über einen Gewährleistungsanspruch beim Fahrzeug oder dessen Teile spekulieren.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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