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Re: Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 24.11.2020, 10:51
von Zorbiger
alles2 hat geschrieben:
23.11.2020, 11:17
Es macht nicht wirklich einen Sinn, auf (vorwiegend englischsprachige oder schlecht übersetzte) Spam-Bots ....
Trotzdem so ein Mist irgendwie ärgerlich, wenn man so etwas über Printer lesen muss, was gar nichts mit dem Thema zu tun hat
alles2 hat geschrieben:
23.11.2020, 11:17

Zum Eigentlichen...die angeratene Herangehensweise kam nicht nur von mir. Bitte beachte auch den ausführlichen Beitrag. Der Weg sollte wirklich nur beschritten werden, wenn es einen begründeten Verdacht über den zu geringen Unterhalt als Geldleistung gibt. Würde sie etwas verschweigen, solltest Du zumindest irgendwelche Hinweise in der Hand haben, weil das ganze G'spiel zu nichts führen könnte.
Ich denke nach wie vor, was man sich aber irgendwie beim Bezirksgericht lächerlich macht, wenn man die Kindesmutter nun auf Unterhalt verklagt, nur um über diesen Umweg ihr Einkommen herauszufinden.

Ich habe aber trotzdem einmal ganz unverbindlich und ohne Auftragserteilung und ohne Namen zu nennen einen Detektiv befragt, was denn so eine Auskunft kosten würde, und er sagte ca 280 € + 16 % Mehrwertsteuer. Das wäre aber, für eine Auskunft innerhalb Deutschlands. Eine Auskunft aus Österreich würde noch etwas mehr kosten, so dass es ca 400 € werden würden.

Re: Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 24.11.2020, 11:47
von alles2
Für uns klang Dein Anliegen wie "Die Kindesmutter verdient gutes Geld, zahlt aber zu wenig Unterhalt. Was nun?". Wenn daraus ein "Mehr Unterhalt von der Kindesmutter wäre schön. Vielleicht geht das was, wenn man ihr Einkommen herausfinden würde. Aber wie?" wird, bist Du womöglich eh auf dem richtigen Weg. Ob es rechtlich vertretbar ist oder es zum Erfolg führen würde, bleibt nun Dir überlassen!