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Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 21.11.2020, 18:07
von Zorbiger
?....

Re: Kindesmutter verweigert Auskunft über ihr Einkommen.

Verfasst: 21.11.2020, 18:40
von alles2
Zorbiger hat geschrieben:
21.11.2020, 18:07
Es geht um Unterhaltsstreit.
Die Kindesmutter verweigert Auskünfte.
Ich weiß nur, dass sie in Österreich arbeitet, und gutes Geld verdient.
Wie kann ich herausfinden, wieviel Geld sie monatlich an Einkünften hat?
Ich weiß logischerweise den vollen Namen, das *Geburtsdatum* und *Geburtsort* .
Die Kindesmutter ist gebürtige Deutsche, arbeitet und wohnt aber jetzt in Österreich.

Gibt es in Österreich eine behördliche Stelle, wo ich nachfragen kann,
oder muß ich einen Detektiv einschalten, und wenn "Ja", wo finde ich einen preisgünstigen Detektiv,
der mir diese Auskunft erteilen kann ??
Keine Ahnung, ob Du eine Freude damit hättest, wenn ein x-Beliebiger Dein Einkommen erforschen könnte. Der Datenschutz hat schon seine Berechtigung.
Daher mal anders gefragt, was spricht dagegen, die gute Dame auf Unterhalt zu klagen? Das Gericht würde dann ihre Einkommenshöhe wissen wollen, während sie an der Wahrheitspflicht gebunden wäre.

Re: Kindesmutter verweigert Auskunft über ihr Einkommen.

Verfasst: 21.11.2020, 19:05
von mastercrash
Genau, wir leben in einem Rechtsstaat wo nicht jeder Hinz und Kunz mal eben nachfragen kann wer wie viel verdient oder wer was hat. Wir haben ein Steuergeheimnis und auch wenn das Bankgeheimnis gegenüber Behörden und anderen Staaten weitgehend ausgehebelt wurde gilt auch das noch gegenüber Privatpersonen.

Sie wollen Unterhalt, also werden Sie wohl auf Unterhaltszahlungen klagen müssen. Dann wird erstens durch das Gericht festgestellt, in wie weit (dem Kind - Sie klagen im Namen des Kindes) Unterhaltsansprüche zustehen und wenn es amtlich ist, dass das Kind diese Ansprüche hat, dann erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel um diese dann auch durchzusetzen.

Spätestens wenn Sie dann mit dem Titel eine Forderungspfändung beim Arbeitgeber, bei der Bank oder eine Pfändung von Wertsachen per Gerichtsvollzieher versuchen wird sich herausstellen, ob sie über pfändbares Einkommen oder Vermögen verfügt.

Kleiner Exkurs: Mit einem vollstreckbaren Titel gegen eine Person kann man das Grundbuch "rückwärts" abfragen um pfändbares Grundeigentum zu erfragen. Während man als Normalsterblicher nur abfragen kann, wem eine ganz bestimmte Immobilie oder Grundstück gehört, kann man mit einem Titel nachfragen, welche Immobilien österreichweit dieser bestimmten Person gehören gegen die man den Titel hat und damit auch pfändbares Eigentum offenlegen. Das ist besonders bei Schuldnern die "gutes Geld verdienen" oftmals sehr hilfreich, um Eigentum offen zu legen und die Ansprüche durchzusetzen.

Re: Kindesmutter verweigert Auskunft über ihr Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 16:14
von Zorbiger
?.....

Re: Kindesmutter verweigert Auskunft über ihr Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 17:44
von alles2
Wir haben Dich über den Datenschutz aufgeklärt und den legitimen Weg beschrieben. Wenn Du es über die illegale Art herausfinden möchtest, bist Du hier Gott sei dank falsch. Du musst Dir halt gut überlegen, wen Du für was beauftragst. Nicht dass Du wegen Anstiftung zu einer Straftat eine Anzeige am Hals bekommst. Denn ein Privatdetektiv darf auch nicht mehr als eine Privatperson.

Re: Kindesmutter verweigert Auskunft über ihr Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 18:54
von Zorbiger
Wir drehen uns im Kreis.

Es ist ungefähr so, alt wollte ich ein Auto kaufen, gehe in ein Autohaus, und dort sitzt Greta Thunberg und versucht mir den Autokauf auszureden, und mich anstatt dessen davon zu überzeugen, doch ein Fahrrad zu kaufen..

So ungefähr sind auch die bisherigen Antworten, denn ich erhalte keine Antwort auf meine Frage

alles2 hat geschrieben:
22.11.2020, 17:44

Denn ein Privatdetektiv darf auch nicht mehr als eine Privatperson.

Nur zur Info: ein Privatdetektiv hat überall hin Verbindungen und kennt Leute, und so etwas herauszufinden kostet ihn in der Regel ein oder zwei Telefonanrufe.

Re: Kindesmutter verweigert Auskunft über ihr Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 19:25
von alles2
Nur zur Ergänzung:
Auch eine Privatperson kann überall hin Verbindungen haben und kennt Leute. Und so etwas herauszufinden kostet ihn in der Regel ein oder zwei Telefonanrufe. Nur diese Person zu finden, egal ob Privatdetektiv oder Privatperson, ist nicht ohne.

Nebenbei bemerkt, bist Du nicht mal auf meine Frage eingegangen.

Re: Kindesmutter verweigert Auskunft über ihr Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 19:41
von Zorbiger
alles2 hat geschrieben:
22.11.2020, 19:25
Nur zur Ergänzung

Nebenbei bemerkt, bist Du nicht mal auf meine Frage eingegangen. Für jene, die wissen wollen, um was es hier eigentlich geht:

Welche Frage?

Ich bin noch derjenige, der hier eine Frage gestellt hatte, nicht beantwortet wurde oder nicht beantwortet werden wollte

Stattdessen artet es in eine Diskussion aus, wie ich es schon oben beschrieben habe mit dem beabsichtigten Autokauf,
der Greta Thunberg und dem Fahrrad

Re: Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 21:53
von alles2
alles2 hat geschrieben:
21.11.2020, 18:40
Daher mal anders gefragt, was spricht dagegen, die gute Dame auf Unterhalt zu klagen?

Re: Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 22:59
von Zorbiger
Naja, vielleicht eine gute Idee, denn dann muss ja die gute Dame Auskunft erteilen
alles2 hat geschrieben:
22.11.2020, 21:53
alles2 hat geschrieben:
21.11.2020, 18:40
Daher mal anders gefragt, was spricht dagegen, die gute Dame auf Unterhalt zu klagen?
Dagegen spricht aber, dass ich mit ihr nie verheiratet gewesen bin, und somit schon rein rechtlich wahrscheinlich gar kein Anspruch auf Unterhalt hätte.

Re: Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 22.11.2020, 23:45
von alles2
Die Frage ist nicht, ob es sich um ein (un)eheliches Kind handelt oder wer die Obsorge hat, sondern wer die unterhaltspflichtigen Elternteile sind.

Re: Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 23.11.2020, 08:29
von Zorbiger
alles2 hat geschrieben:
22.11.2020, 23:45
Die Frage ist nicht, ob es sich um ein (un)eheliches Kind handelt oder wer die Obsorge hat
Also die obsorge hat / hatte die Kindesmutter
alles2 hat geschrieben:
22.11.2020, 23:45
sondern wer die unterhaltspflichtigen Elternteile sind.


Es wurden damals vom Bezirksgericht beide Elternteile als unterhaltspflichtig gesehen, und auch das Einkommen der Kindesmutter berücksichtigt, wobei ich trotz Nachfrage, mehrmaliger Nachfrage an das Bezirksgericht die Höhe des Einkommens der Kindesmutter nie erfahren habe, da sie diese Aussage verweigert hatte.

Jetzt muss ich mich ein bisschen verbessern sie hatte schon gegenüber dem Bezirksgericht Angaben machen müssen, und aufgrund dieser Angaben stellte sich heraus, dass sie ein höheres Einkommen hat als ich...

also meinst du jetzt, dass ich, um diese Angaben zu halten, die Kindesmutter auf Unterhalt verklagen soll, damit ich diese Angaben über dieses Höhe des Einkommens über diesen Umweg erhalte?

Epson printers

Verfasst: 23.11.2020, 08:34
von shakilahmad3212
Epson Printer Not Printing After Changing Ink: Epson printers are known for their reliability when it comes to producing professional documents and high quality photos.
However, as reliable as they are, they still give users a tiny headache from time to time. Among the most common problems you might encounter with your printer is if it abruptly stops printing after replacing one or all its empty Epson ink cartridges.

Re: Epson printers

Verfasst: 23.11.2020, 10:12
von Zorbiger
Are you trying to pull a leg, Sir?
shakilahmad3212 hat geschrieben:
23.11.2020, 08:34
Epson Printer Not Printing After Changing Ink: Epson printers are known for their reliability when it comes to producing professional documents and high quality photos.
However, as reliable as they are, they still give users a tiny headache from time to time. Among the most common problems you might encounter with your printer is if it abruptly stops printing after replacing one or all its empty Epson ink cartridges.
I don't understand indeed, why you're mention some stupid Epson printers, and the hassle it comes with it.....

It really really has Nothing to do with this issue of this Thread....

And Please remember and be aware,.......this is a forum, where we write in german language....

Re: Auskunft über Einkommen.

Verfasst: 23.11.2020, 11:17
von alles2
Es macht nicht wirklich einen Sinn, auf (vorwiegend englischsprachige oder schlecht übersetzte) Spam-Bots einzugehen.

Zum Eigentlichen...die angeratene Herangehensweise kam nicht nur von mir. Bitte beachte auch den ausführlichen Beitrag. Der Weg sollte wirklich nur beschritten werden, wenn es einen begründeten Verdacht über den zu geringen Unterhalt als Geldleistung gibt. Würde sie etwas verschweigen, solltest Du zumindest irgendwelche Hinweise in der Hand haben, weil das ganze G'spiel zu nichts führen könnte.