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Honorar Kaufvertrag

Verfasst: 20.11.2020, 09:48
von Martin Ranzmaier2
Hallo,

wir haben bei einem RA eine Erstberatung gemacht, es ging um einen Kaufvertrag. Es wurde von uns gesagt, wir wollen wissen was alles zusammen kostet (wichtig war uns die event. anfallende Immobilienerstragssteuer) und dann entscheiden wir wie wir weiter vorgehen.

Jetzt haben wir den Kaufvertrag per Email bekommen und eine Honaranote. Die Immobilienertragssteuer wurde auch berechnet.
Nachdem der Kauf jetzt nicht mehr stattfindet wollten wir alles abbrechen (wobei wir von vorne herein nie gesagt haben, dass wir den konkreten Vertrag haben wollen, wir wollten lediglich wissen was alles kostet).
Die Aufwände zur Berechnung der Immobilienertragssteuer würde wir selbstverständlich bezahlen, die Erstellung des KVs aber nicht.
Der RA sieht das nicht ein und verlangt 1.5% vom Kaufpreis (wobei wir über den genauen Kaufpreis auch noch nicht gesprochen haben).

Jetzt die Frage. Wir bezahlen die Aufwände der Berechnung, völlig klar.
Nachdem der RA beim KV auf stur schaltet und da wir den KV nicht brauchen, können wir nicht einfach sagen ok, wir bezahlen den Kaufvertrag, Kaufsumme ist 1€.
Der Vertrag wird nie unterschrieben, ist völlig wertlos für uns.

Geht das?

Re: Honorar Kaufvertrag

Verfasst: 20.11.2020, 16:20
von alles2
Es ist schwer, zwischen zwei Stühlen zu sitzen, wenn man nicht dabei war und die Wurzel eines möglichen Missverständnisses nicht fassen kann. Du kannst Dich danach orientieren:
MG hat geschrieben:
06.08.2020, 08:59
Rechtsanwälte dürfen (wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wäre) weder von anderen, als den direkten Auftraggebern ihr Honorar einfordern, noch dürfen sie Urkunden zurück behalten.

Re: Honorar Kaufvertrag

Verfasst: 20.11.2020, 16:24
von Martin Ranzmaier2
Ich weiß schwer zu beurteilen und uns ist das auch sehr unangenehm alles. Ist halt eine saublöde Situation.
Gibts von deinem Zitat auch eine Quelle? Also von wo stammt das?

sG

Re: Honorar Kaufvertrag

Verfasst: 20.11.2020, 16:32
von MG
Wenn Sie den RA nicht bereits mit der Erstellung des Kaufvertrages beauftragt hatten, wofür wohl er beweispflichtiug wäre, dann schulden Sie ihm auch kein Honorar dafür, wohl aber für die in Anspruch genommene Beratung (so hier nicht Kostenfreiheit vereinbart war).

Der von alles2 verwendete Hinweis hilft in diesem Fall nicht weiter, weil es dort um ganz etwas anderes ging.

Re: Honorar Kaufvertrag

Verfasst: 20.11.2020, 16:37
von alles2
Genauso ist es, weshalb ich nur den womöglich zutreffenden Teil als Zitat benutzt habe. Aber wenn Du den vollständigen Beitrag sehen möchtest, brauchst Du nur auf den unscheinbaren, nach oben gerichteten Pfeil neben "MG hat geschrieben:" klicken. Gefunden?