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Re: rechtliche Handhabe,wenn jemand,einen mir zugefügten fianziellen Schaden nicht der Haftpflichtversicherung meldet?

Verfasst: 19.11.2020, 20:41
von MG
Doch, ist so.

Re: rechtliche Handhabe,wenn jemand,einen mir zugefügten fianziellen Schaden nicht der Haftpflichtversicherung meldet?

Verfasst: 08.12.2020, 14:04
von DorisMihokovic
Wenn jemand einen Schaden schuldhaft verursacht, ist er schadenersatzpflichtig, gleichgültig, ob er eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht.
Gegen die Nichtmeldung bei der Versicherung können Sie nichts unternehmen, aber Sie können ihn auf Schadenersatz klagen.

Re: rechtliche Handhabe,wenn jemand,einen mir zugefügten fianziellen Schaden nicht der Haftpflichtversicherung meldet?

Verfasst: 08.12.2020, 14:15
von alles2
Nur damit keine Missverständnisse entstehen. Im zwischenzeitlich entfernten Startthread stand von einem anderen Mitglied (nicht "MG"):
Hallo!
habe leider immer wieder Fälle,wo Personen,auch,eine Anwältin,die durch einen Irtum,den falschen Rechtsträger verklagte,mir einen Schaden von 5000€ bereitet hat!
sie weigert sich,einfach den Schaden,Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden,mir ist bekannt,das Anwälte,über die Rechtsanwaltskammer selbst,haftpflicht versichert sind,doch diese meint nur,man könne niemanden zwingen,einen Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden!
ist das tasächlich so?
,ich will das nicht glauben !

Re: rechtliche Handhabe,wenn jemand,einen mir zugefügten fianziellen Schaden nicht der Haftpflichtversicherung meldet?

Verfasst: 23.07.2021, 17:20
von DorisMihokovic
Mir persönlich ist es gleichgültig, wer für den Schaden aufkommt - der Verursacher persönlich oder seine Haftpflichtversicherung. Ggfs den Verursacher auf Schadenersatz klagen, die Versicherung wird dann wohl aufgrund der Obliegenheitsverletzung leistungsfrei bleiben.