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tilgung

Verfasst: 06.09.2002, 22:56
von JUSLINE
wohin(adresse)muß ich mich wenden!!!!!!??????

ich muß meine vorstrafen tilgen lassen,weil ich sonst zur prüfung als fallschirmspringer nicht antreten darf!normal wäre tilgungsdatum 07.01.2015.letzte vorstrafe 1991,vorletzte 1985,26 weitere von 1965 -1981;

gnaden oder amnestieweg!!!!!!

Die "gute" Gesellschaft verlangt es.Fallschirmspringen mit Vorstrafen verboten,Autofahren erlaubt!!!Stellt sich die Frage:Bin ich ein anderer Mensch,wenn meine Vorstrafen getilgt sind????????