Dienstbarkeit
Verfasst: 19.11.2020, 09:02
Grüß Euch!
Bei meinem Grundstück hat der Nachbar eine Dienstbarkeit des "gehen, fahren, reiten" um auf sein Grundstück zu gelangen. Die Liegenschaft war lange vom Besitzer ungenutzt und es kam vor ca. 4 Jahren ein neuer Käufer welcher das Gebäude sanierte. Das dieser über das Grundstück fahren ist mir klar und verständlich, da er sonst nicht zu seinem Haus kommt. Jetzt ist es so, dass es dort vom Besitzer eine "quasi" Pfuscher Kfz-Werksatt gibt und auf dieser Privatstraße ein enormer Verkehr herrscht. Auch mit hoher Geschwindigkeit fahren sie mitten in der Nacht die ganzen Besucher bzw. Kunden bei meinem Schlafzimmerfenster vorbei, welches nur 2m Abstand zur Straße hat. Man wird dadurch mehrmals in der Nacht munter. Der Sohn vom Besitzer hat ein Gewerbe angemeldet, wo er Auto´s folieren darf. Der Besitzer möchte auch später eine offizielle KFZ Werksatt eröffnen. Früher war mein Platz so ruhig uns jetzt leider sehr laut.
Meine Frage: Gilt die Dienstbarkeit nur für die Eigentümer samt Besucher oder auch für alle vielen anderen "Kunden" die hier Tag & Nacht vorbeifahren? Muss ich gefragt werden? Mit welchen Mittel könnte man das regulieren oder eindämmen? Danke im Voraus, LG, Marco
Bei meinem Grundstück hat der Nachbar eine Dienstbarkeit des "gehen, fahren, reiten" um auf sein Grundstück zu gelangen. Die Liegenschaft war lange vom Besitzer ungenutzt und es kam vor ca. 4 Jahren ein neuer Käufer welcher das Gebäude sanierte. Das dieser über das Grundstück fahren ist mir klar und verständlich, da er sonst nicht zu seinem Haus kommt. Jetzt ist es so, dass es dort vom Besitzer eine "quasi" Pfuscher Kfz-Werksatt gibt und auf dieser Privatstraße ein enormer Verkehr herrscht. Auch mit hoher Geschwindigkeit fahren sie mitten in der Nacht die ganzen Besucher bzw. Kunden bei meinem Schlafzimmerfenster vorbei, welches nur 2m Abstand zur Straße hat. Man wird dadurch mehrmals in der Nacht munter. Der Sohn vom Besitzer hat ein Gewerbe angemeldet, wo er Auto´s folieren darf. Der Besitzer möchte auch später eine offizielle KFZ Werksatt eröffnen. Früher war mein Platz so ruhig uns jetzt leider sehr laut.
Meine Frage: Gilt die Dienstbarkeit nur für die Eigentümer samt Besucher oder auch für alle vielen anderen "Kunden" die hier Tag & Nacht vorbeifahren? Muss ich gefragt werden? Mit welchen Mittel könnte man das regulieren oder eindämmen? Danke im Voraus, LG, Marco