Abschleppkosten nicht zahlbar-Pfändung?

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Nes
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Abschleppkosten nicht zahlbar-Pfändung?

Beitrag von Nes » 18.11.2020, 20:30

aufgrund eines Fehlers daß ich begangen habe als Fahranfänger soll ich jetzt 350 Euro zahlen. Ich kann diesen betrag nicht berappen, ich bekomme die Mindestsicherung. Muß ich Privatinsolvenz beantragen? Kommt dann die Pfändung bzw. werden die Abschleppkosten immer mehr, sprich Mahnung?

mein Vater hatte mir ein Unfallauto gekauft, auch ihm schulde ich Geld. Zudem zahle ich Teilbeträge für meine Möbel an die ich dringend gebraucht habe. Das Auto gehört eigentlich meinem Vater ist aber auf mich angeschrieben. Würde man mir das Auto wegnehmen? oder gar die Möbel? wie stehen meine Chancen, wie läuft das ganze ab? Wie lang bleibt der Betrag offen wird er irgendwann getilgt? danke



alles2
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Re: Abschleppkosten nicht zahlbar-Pfändung?

Beitrag von alles2 » 19.11.2020, 04:01

Ein Schuldenregulierungsverfahren (SRV) wegen EINEM Gläubiger und 350 Euro halte ich nicht gerade für verhältnismäßig. Du solltest vielleicht mehr den Kontakt zum Unternehmer, zu einem Sozialarbeiter oder der Schuldnerberatung suchen. Ich kenne die Rahmenbedingungen nicht, um es richtig einschätzen zu können. Denn die Möglichkeiten sind vielfältig. Auch habe ich irgendwie das Gefühl, dass Du nicht gewillt bist, irgendeinen Cent von Deinem Leistungsbezug abzugeben, und es stattdessen darauf ankommen möchtest. Keine so gute Idee!

Zuerst würde ich das Gespräch mit dem Abschleppunternehmen aufnehmen. Ihm kannst Du erklären, wie es um Deine finanzielle Situation bestellt ist. Du würdest zwar die Rechnung begleichen wollen, aber es ist nicht mal in absehbarer Zeit drin. Du würdest zwar Verständnis dafür aufbringen, wenn er Dir ein Inkassobüro an den Hals schickt, welches irgendwann ein Exekutionsgericht bemühen würde. Nur am Ende des Tages wird nichts zu holen sein, wovon der Unternehmer auch nichts hätte, außer dass Kosten für ihn entstehen würden und er das Leben eines jungen Burschen unnötig belasten würde.
Sollte er Dir nicht entgegenkommen, wäre eine Ratenzahlung von 20 Euro im Monat oder sowas anzudenken.

Wenn man ganz hinterfotzig ist, könnte man die Schulden auch verlagern. Eine Idee wäre, dass Du statt der Miete eben die Rechnung auf einen Schlag begleichst. Und zwar eben aus Angst vor einer Exekution oder einem Privatkonkurs. Dabei sollte aber der Vermieter informiert werden, dass halt die Miete in dem einen oder in den zwei Monaten nicht bezahlt werden kann. Nachdem aber Behörden oder diverse Hilfsorganisationen bei Strafen weniger aushelfen, sondern vielmehr bei Mietrückständen, hätte man so bessere Chancen, dass wer die "Rückstände" übernimmt.

Und weil Du von Möbel und sowas schreibst. Ich weiß nicht, wie es in Wien aussieht. Aber in meinem Bundesland kann man vom Sozialamt (dort wo man die BMS bekommt) einen Antrag auf einmalige Unterstützung abgeben. Bin jetzt nicht sicher, ob das jetzt wirklich einmalig während des Leistungsbezugs ist oder man es alle Jahre beantragen kann. Bekommen tut man es beispielsweise, wenn man eine neue Wohnung bezogen hat und sich die Einrichtungsgegenstände oder Elektrogeräte so nicht leisten kann.
Das hat aber nichts mit der "Einmaligen Hilfe in besonderen sozialen Lagen" vom Amt der jeweiligen Landesregierung zu tun. Diese kann man jährlich beantragen und je nachdem, ob der Topf noch was hergibt und wenn wirklich ein Bedarf erkannt wird, bekommt man auch was zugesprochen. Es kann aber schon sein, dass man von der Landesregierung nichts mehr bekommt, wenn die wissen, dass das Sozialamt bereits ausgeholfen hat.
Ich werde hier keine Namen von Hilfsorganisationen nennen, aber diese können auch aushelfen, wenn es um Mietrückstände, offene Stromrechnungen, Wohnungseinrichtungen & Elektrogeräte und Kautionen geht. Vielleicht geben sie vorher Tipps, wo man sich vorher hinwenden soll, aber das ist auch schon mal was. Sollte man von anderen Stellen nichts bekommen oder braucht man sofort eine Unterstützung, können die schon einspringen.

Sollte es wirklich zu einer "Pfändung" kommen, wird man üblicherweise von einem uralten Tschesn die Finger lassen, sofern es sich nicht um einen sündhaft teuren Schlitten handelt, welches nicht zu Deinen Verhältnissen passt. Auch das Inventar Deiner Wohnung würde unberührt bleiben, zumal es zur Grundausstattung gehört. Bei "Luxusgüter" würde die Sachlage freilich anders aussehen. Aber davon ist nichts zu entnehmen.

Bei einem Privatkonkurs kann die Geschichte nach 5 Jahren erledigt sein.
Wurde ein Exekutionsverfahren eröffnet, kann der Gläubiger bis zu 30 Jahre lang lästig sein, wenn ich da jetzt nicht was durcheinander bringe.

Das sind jetzt mal ein paar Ansätze. Es liegt an Dir, was Du daraus machst! Übrigens, private Schulden gegenüber Angehörigen oder Bekannte interessieren eigentlich niemanden. Eher, wenn diese eingeklagt werden würden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nes
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Re: Abschleppkosten nicht zahlbar-Pfändung?

Beitrag von Nes » 19.11.2020, 20:00

dankeschön, Miete nicht zahlen klingt ganz schlimm und ist ja ein Delogierungsgrund. Die Möbel sind die günstigsten die ich ergattern konnte und stottere sie in Teilbeträgen ab aber sie sind halt neu. Vllt nimmt man mir das Sofa unterm Hintern weg? das ist doch Pfändung? Das Auto ist ein Fiat Punto 188 mit eingedrückter Tür da Unfallauto. Dem Magistrat der für das Abschleppen zuständig ist habe ich bereits geschrieben aber nur unter dem Namen "Vorstellung". Das kostet 14 Euro extra damit widerspricht man quasi dem Bescheid. Denn mein Auto war nicht verkehrshindernd abgestellt. Hat mir das ÖAMTC geraten, ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen.

Gericht, Exekution, Insolvenz das hört sich für mich Nervenbündel-Mäderl schlecht an. Aber ich sehe es einfach nicht ein obwohl ich das Existenzminimum bekomme warum ich noch m ehr Schulden machen soll bei meinen Eltern! Das muß ja auch alles bezahlt werden.

Schulden umlagern, umlagern, ich muß mal darüber nachdenken bin so schlecht in solchen Gedankengängen. Aber ich merke einfach auch daß meine Ehrlichkeit mich niemals weitergebracht hat im Leben.

lg

alles2
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Re: Abschleppkosten nicht zahlbar-Pfändung?

Beitrag von alles2 » 19.11.2020, 21:17

Da man oft ohnehin eine Kaution von drei Monatsmieten beim Vermieter hinterlegt hat, werden diese dann erst gerne nach dem dritten Monatsrückstand aktiv. Wie gesagt, wenn man diese Idee verfolgt, sollte man den Mieter schon darüber informieren, dass man gerade nicht zahlungsfähig ist. Gerade in dieser Zeit sollten das viele verstehen. So kann man der bösen Absicht etwas entgegensteuern und dem Verdacht des schweren Verschuldens etwas das Feuer rausnehmen. Weshalb wieso warum, darauf möchte ich jetzt nicht eingehen. Wenn Du der Sache nicht gewachsen bist, solltest es lieber bleiben lassen. Auch soll es nicht zu einer Räumungsklage kommen. Daher der Hinweis, dass Behörden und Hilfsorganisationen bei einer drohenden Delogierung oder Vorstrecken einer (aufgebrauchten) Kaution eher aushelfen als bei der Begleichung von Strafen. Du kannst es am besten einschätzen, welche dargebotenen Möglichkeiten überhaupt für Dich umsetzbar sind. Ich hatte Dir ja so einige Ansätze mit an die Hand gegeben und das Erste ist eben, zuerst mal mit dem Abschleppunternehmer zu reden.

Auch wenn die Möbel bereits gekauft, aber noch nicht vollständig bezahlt wurden, würde ich das mit dem Antrag auf einmalige Unterstützung versuchen. Du hattest das Inventar unbedingt gebraucht und jetzt bist Du in eine finanzielle Bredouille geraten, weil die BMS alleine nicht ausreicht. Der Sinn und Zweck des Sozialamts ist eben auch, dich vor einer sozialen Notlage zu bewahren.

Nein, auch eine zweckmäßige Couch würde man Dir nicht wegnehmen. Man kann ja nicht zwingen vor dem Fernseher auf dem Tisch zu hocken.
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