Arzneiwareneinfuhrgesetz
Verfasst: 18.11.2020, 11:58
Guten Tag,
ich habe heute eine Schreiben (nicht eingeschrieben?) vom Zoll bekommen, das mein in Indien bestelltes Paket mit Viagra und Cialis (insgesamt 120 Stück) angehalten wurde und ich nun eine Bescheinigung sowie Rechnung retournieren muss.
Ich habe damals bei der Bestellung sogar mit dem Kundendienst (der in England sitzt) telefoniert, welche mir versicherten, dass es mit dem Zoll keine Probleme geben wird, da es sich um keine Fälschungen sondern Arzneiwaren mit dem selben Wirkstoff wie die in Österreich verschrieben werden, handelt.
War damals naiv genug um das zu glauben, da es Sinn für mich ergeben hat. Nach einigen Recherchen im Internet ist mir nun klar, das es verbot ist, aber wohl zu spät.
Folgendes Hinweisblatt war beigelegt:
Betreffend die Einfuhr von Arzneimittel Gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 BGBl I Nr. 719/2010 (AWEG 2010)
Sehr geehrter Postkunde!
Für Sie ist eine Postsendung eingelangt, in welcher laut Zollbehörde offensichtlich Arzneiwaren enthalten sind. Sie werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 17 Absatz Abs.) 1 AWEG 2010 der Bezug von Arzneiwaren, die von Privatpersonen im Fernabsatz (Abschluss eines Vertrages unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie zum Beispiel Telefon oder Internet) bestellt wurden, verboten ist.
Neben anderen Ausnahmen ist die Einfuhr von Arzneiwaren nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z 2 AWEG 2010 iVm § 8 Abs 1 Z 2 AMG dann möglich, wenn eine Bescheinigung eines im Inland zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes beigebracht wird, dass die Arzneimitteispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann. Sie werden daher aufgefordert, eine diesbezügliche Bescheinigung oder entsprechende Nachweise für das Vorliegen einer Ausnahmebestimmung des § 11 AWEG 2010 binnen einer Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Aufforderung gemäß § 19 Abs. 1 AWEG beizubringen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen wird die Verwaltungsübertretung gemäß § 21 AWEG 2010 mit Organstrafverfügung gemäß § 34 Abs. 2, 2. Satz Zollrecht-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) geahndet oder Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.
Bei dem "Rückmeldungszettel" gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich ersuche, die Sendung zur zollamtlichen Abfertigung zu stellen. Folgende Unterlagen schließe ich bei:
2. Ich nehme die Sendung nicht an und sende die Begleitpapiere zurück. Hinweis: Wenn die ausgefüllte Erklärung nicht bis zur oben angegebenen Lagerfrist bei uns einlangt, wird die Sendung als unzustellbar behandelt und an den Absender reourniert. Gilt aber nicht für Sendungen, die gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz sowie nach dem Artenschutzgesetz vom Zoll angehalten wurden.
Wie soll ich jetzt am Besten reagieren? Gleich zeigen, dass ich das Paket nicht mehr will und 2. ankreutzen und zurückschicken?
Anwalt einschalten? Leider hab ich zur Zeit echt nicht viel Geld und das würde eine massive Belastung sein.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Bin echt am verzweifeln gerade, hoffentlich kann mir jemand helfen oder Erfahrungen/Ergebnisse von ähnlichen Situationen mitteilen.
Ich danke euch im Voraus!
Liebe Grüße
Marcel
ich habe heute eine Schreiben (nicht eingeschrieben?) vom Zoll bekommen, das mein in Indien bestelltes Paket mit Viagra und Cialis (insgesamt 120 Stück) angehalten wurde und ich nun eine Bescheinigung sowie Rechnung retournieren muss.
Ich habe damals bei der Bestellung sogar mit dem Kundendienst (der in England sitzt) telefoniert, welche mir versicherten, dass es mit dem Zoll keine Probleme geben wird, da es sich um keine Fälschungen sondern Arzneiwaren mit dem selben Wirkstoff wie die in Österreich verschrieben werden, handelt.
War damals naiv genug um das zu glauben, da es Sinn für mich ergeben hat. Nach einigen Recherchen im Internet ist mir nun klar, das es verbot ist, aber wohl zu spät.
Folgendes Hinweisblatt war beigelegt:
Betreffend die Einfuhr von Arzneimittel Gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 BGBl I Nr. 719/2010 (AWEG 2010)
Sehr geehrter Postkunde!
Für Sie ist eine Postsendung eingelangt, in welcher laut Zollbehörde offensichtlich Arzneiwaren enthalten sind. Sie werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 17 Absatz Abs.) 1 AWEG 2010 der Bezug von Arzneiwaren, die von Privatpersonen im Fernabsatz (Abschluss eines Vertrages unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie zum Beispiel Telefon oder Internet) bestellt wurden, verboten ist.
Neben anderen Ausnahmen ist die Einfuhr von Arzneiwaren nach den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z 2 AWEG 2010 iVm § 8 Abs 1 Z 2 AMG dann möglich, wenn eine Bescheinigung eines im Inland zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arztes beigebracht wird, dass die Arzneimitteispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann. Sie werden daher aufgefordert, eine diesbezügliche Bescheinigung oder entsprechende Nachweise für das Vorliegen einer Ausnahmebestimmung des § 11 AWEG 2010 binnen einer Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Aufforderung gemäß § 19 Abs. 1 AWEG beizubringen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen wird die Verwaltungsübertretung gemäß § 21 AWEG 2010 mit Organstrafverfügung gemäß § 34 Abs. 2, 2. Satz Zollrecht-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 50 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) geahndet oder Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.
Bei dem "Rückmeldungszettel" gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ich ersuche, die Sendung zur zollamtlichen Abfertigung zu stellen. Folgende Unterlagen schließe ich bei:
2. Ich nehme die Sendung nicht an und sende die Begleitpapiere zurück. Hinweis: Wenn die ausgefüllte Erklärung nicht bis zur oben angegebenen Lagerfrist bei uns einlangt, wird die Sendung als unzustellbar behandelt und an den Absender reourniert. Gilt aber nicht für Sendungen, die gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz sowie nach dem Artenschutzgesetz vom Zoll angehalten wurden.
Wie soll ich jetzt am Besten reagieren? Gleich zeigen, dass ich das Paket nicht mehr will und 2. ankreutzen und zurückschicken?
Anwalt einschalten? Leider hab ich zur Zeit echt nicht viel Geld und das würde eine massive Belastung sein.
Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Bin echt am verzweifeln gerade, hoffentlich kann mir jemand helfen oder Erfahrungen/Ergebnisse von ähnlichen Situationen mitteilen.
Ich danke euch im Voraus!
Liebe Grüße
Marcel