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Urheberrecht Buch => Internet

Verfasst: 17.11.2020, 21:09
von catlove
Guten Tag,

ich beschäftige mich aktuell viel mit der Persönlichkeitsentwicklung und finde sehr oft tolle Übungen bzw. Absätze in Büchern, die wirklich zum Denken anregen. Jetzt habe ich überlegt, sie auf einem Blog zu teilen - natürlich mit Nennung des Buches und des Autors. Wie sieht die Rechtslage bzgl. Urheberrecht dazu aus? Müsste ich dazu zwingend den Autor/die Autoren fragen oder wäre das auch ohne Zustimmung möglich?

Vielen Dank im Voraus!

Schönen Abend!

Re: Urheberrecht Buch => Internet

Verfasst: 17.11.2020, 23:48
von alles2
Auf der sicheren Seite wärst Du eben, wenn die Genehmigung vom Urheber/Rechtsinhaber eingeholt werden würde. Nicht zuletzt, weil dieser auch darüber entscheiden sollen darf, was von ihm im Netz landet und verweilt. Kommt man dem nicht nach, kann es zwar oft ohne Folgen bleiben (es kann auch als indirekte Werbung betrachtet werden), aber so manche standen dann vor einer bitterbösen Überraschung. Die Grundlage findet sich in § 60 UrhG (Urheberrechtsgesetz).

Verfügst Du über die entsprechende Zustimmung oder wird bereits im Werk darauf verzichtet, sollte die Quellenangabe jene Informationen enthalten, damit man bei der Literatursuche zweifelsfrei fündig wird. § 57 UrhG deckt das Thema ab.

Es gibt auch andere Ausnahmen, um keine Erlaubnis zu benötigen. Nur bezweifle ich, dass diese in Deinem Fall zutreffen würden. Das wäre u.a. die Verbreitung im privaten Umfeld, die bewertende Auseinandersetzung des Zitats, es das Gesetz nicht anders regelt oder es sich um eine Art schöpferisches Gemeingut handelt.

Re: Urheberrecht Buch => Internet

Verfasst: 18.11.2020, 15:42
von catlove
Vielen Dank für die rasche und ausführliche Antwort!

In dem Fall überlege ich mir wohl besser etwas anderes bzw. frage ich die Autoren tatsächlich direkt!