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Kostenersatz - Umsatzsteuer

Verfasst: 16.11.2020, 18:19
von Jusler
Guten Abend!

Im gegenständlichen Verfahren hat der Kläger (Privatperson) die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Vereinbart wurde, dass der Kläger die Kosten der Klagebeantwortung an den Anwalt des Beklagten (Unternehmer) zu zahlen hat, was dieser auch tat.

Nun meine Fragen:

1.

Der Beklagte ist ja Unternehmer, also vorsteuerabzugsberechtigt, was bedeutet, dass dieser die USt vom Finanzamt zurückholen kann. Ist es in Ordnung, dass im gegenständlichen Fall die Bruttokosten gefordert & bezahlt wurden? Im Grunde würde ja eine ungerechtfertigte Bereicherung des Beklagten vorliegen, da dieser die USt einerseis vom Kläger erhält und andererseits vom FA zurückerstattet bekommt.

"Da nach Art XII Z 3 EGUStG ganz allgemein die Berechtigung zum Vorsteuerabzug die Bemessung des Ersatzes nicht berührt, umfasst der Prozesskostenersatzanspruch auch den Umsatzsteuerbetrag. Sobald die kostenersatzberechtigte Partei die Möglichkeit erlangt, den Vorsteuerabzug geltend zu machen, entsteht ein entsprechender Rückersatzanspruch des Kostenschuldners." (M. Bydlinski in Fasching/Konecny3 II/1 § 41 ZPO (Stand 1.9.2014, rdb.at)

Ist das so zu verstehen, dass es in Ordnung war, dass der Anwalt die Bruttokosten gefordert hatte und es nun am Kläger liegt, den Rückersatzanspruch geltend zu machen oder wie wird dies in der Praxis gehandhabt? Wäre ja ziemlich umständlich; einfacher und "fair" wäre es doch vielmehr, wenn bloß die Nettokosten gefordert werden dürften...

2.

Macht es einen Unterschied, ob der Kläger eine Privatperson oder Unternehmer ist?

Danke!

Re: Kostenersatz - Umsatzsteuer

Verfasst: 16.11.2020, 18:41
von SK
In der Praxis wird es so gehandhabt, dass lediglich netto bezahlt wird und der Vertreter die Ust dem Mandanten vorschreibt.

Aber die Vorgangsweise ist rechtlich gedeckt, Sie müssen jetzt die USt rückfordern.

Re: Kostenersatz - Umsatzsteuer

Verfasst: 17.11.2020, 14:06
von Jusler
Vielen Dank für die Antwort!