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Gebrauchtwagenkauf Mangel

Verfasst: 14.11.2020, 20:43
von Chrisi323
Hallo,

Herr A hat vor kurzem einen jungen Gebrauchtwagen erworben. Herr A konnte aus diversen Gründen beim Besichtigen keine Probefahrt machen und hat leider dem Verkäufer vertraut. Nun nach dem Kaufen, ist Herrn A bei der Heimfahrt aufgefallen, dass ein Radlager getauscht gehört (Klopfgeräusche). Laut Kaufvertrag hat der Käufer unterschrieben, dass ihm "keine Mängel bekannt sind".

Kann Herr A nun den Kauf beanstanden bzw. eine Reparatur fordern da der Verkäufer ihm dies verheimlicht hat oder kann der Verkäufer nun behaupten, dass ihm der Mangel nicht bekannt war und bei ihm noch kein Klopfen des Radlager vorhanden war?

Danke für die Hilfe!

Re: Gebrauchtwagenkauf Mangel

Verfasst: 14.11.2020, 21:12
von alles2
Nachdem nicht bekannt ist, ob auch die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, hier ein wunderbarer Thread zum einlesen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15073#p35462

Daraus ist auch von mir laut ÖAMTC zu entnehmen:
"Bei allen Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast."

Re: Gebrauchtwagenkauf Mangel

Verfasst: 14.11.2020, 21:27
von Chrisi323
Entschuldigung, es handelt sich um einen Privatverkauf/kauf.

Re: Gebrauchtwagenkauf Mangel

Verfasst: 14.11.2020, 22:13
von alles2
Den Thread hast Du Dir nicht angesehen, oder? Sonst wäre Dir das hier nicht entgangen:
Nunja, ich habe früher auch oft privat Verkäufe getätigt und da hatte das auch schon gegolten. Wenn der ÖAMTC von Händler schreibt, muss es nicht zwangsläufig heißen, dass nur gewerbliche Händler gemeint sind. Zudem behandelt der Artikel sowohl gewerbliche als auch private Verkäufer.

Dass es auch für Privatverkäufe gilt, findet man zuhauf im Netz. Ich mache mal einen Anfang:
https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/gewaehrleistungsrecht/gewaehrleistung-auto-privatkauf/
https://www.ombudsmann.at/media/file/61.ONLINE-SHOPPING_VON_PRIVAT_ZU_PRIVAT2014.pdf

Zitat:
"Bei Mängeln, die innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe auftreten, wird vermutet, dass diese bereits bei Übergabe bestanden haben. Somit muss innerhalb der 6-Monats-Frist grundsätzlich der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei Übergabe nicht mangelhaft war. Nach Ablauf der Frist ist der Käufer beweispflichtig."

Ich hoffe, das überzeugt Dich diesmal. Aber nichts zu danken...