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Sonstige letzwillige Verfügung

Verfasst: 12.11.2020, 22:24
von Fabio Huber
Ich bin seit vier Jahren in einer Erbschaft, bei welcher die Abwicklung endlos lange dauert.
Von meiner verstorbenen Tante steht nun ihr handgeschriebenes Kodizill, welches sie 20 Jahre vor ihrem Tod bereits verfassst hatte, noch offen. (Heute heisst das: sonstige letzwillige Verfügung)

Meine Frage: Wie lang ist die Gültigkeit? Bis wann nach dem Tod kann man das rechtlich noch einfodern?

Herzlichen Dank

Re: Sonstige letzwillige Verfügung

Verfasst: 12.11.2020, 23:46
von alles2
Das negative Testament wird eigentlich so gehandhabt wie ein konventionelles Testament, welches ebenso unbegrenzt gültig ist und man dessen Ansprüche gemäß § 1478 ABGB 30 Jahre lang geltend machen kann.