Gelöschte Gesellschaft

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mastercrash
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Re: Gelöschte Gesellschaft

Beitrag von mastercrash » 17.11.2020, 10:54

MG hat geschrieben:
17.11.2020, 09:53
Gerichtsvollzieher bei der Forderungsexekution...ja eh klar, Hank!
Das sind halt die Spezialisten :D
Wenn man sie lässt schicken sie noch den armen Gerichtsvollzieher in die Bankfiliale um das Konto physisch mit „Kuckuck“ zu versehen.


Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

SK
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Re: Gelöschte Gesellschaft

Beitrag von SK » 17.11.2020, 12:01

MG hat geschrieben:
14.11.2020, 07:51
Meines Erachtens nach ist weiter oben ein Tipp-/Gedankenfehler passiert.

Bei Vorliegen eines Titels (Urteiles) gegen eine GmbH kann man mittels Exekution (Forderungsexekution) gegen die GmbH, deren Anspruch (Forderung) gegenüber dem Gesellschafter auf Volleinzahlung des Stammkapitals pfänden. Der Gesellschafter ist dann der DRITTSCHULDNER und wird verpflichtet, die ausständige Stammeinlage einzuzahlen, aber nicht an die GmbH, sondern an den betreibenden Gläubiger.

Die oben genannte Drittschuldnerklage kommt aber meiner Meinung nach erst ins Spiel, wenn der Drittschuldner NACH bewilligter Exekution nicht leistet. Eine direkte Klagemöglichkeit gegen den Gesellschafter besteht mAn nicht.

In praktischer Hinsicht könnte es bei der Einbringung des Exekutionsantrages gegen die gelöschte GmbH zu Problemen kommen (zB. Zustellung).

Möglicherweise müsste dazu auch ein Nachtragsliquidator vom Gericht bestellt werden, an den dann zugestellt werden kann.
Völlig richtig, diesen Schritt habe ich übersprungen. Die Erfahrung zeigt nur, dass nach erfolgter Pfändung weder Zahlung noch DS Erklärung einlangt und ohnedies in der Regel die DS Klage dann notwendig ist.

Hank
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Re: Gelöschte Gesellschaft

Beitrag von Hank » 20.11.2020, 19:57

... auch ich beneide die Rechtsanwälte nicht um ihr sauer verdientes Geld...

Jusler
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Re: Gelöschte Gesellschaft

Beitrag von Jusler » 27.01.2021, 17:14

Ich habe die offen aushaftende Stammeinlage der - bereits gelöschten - GmbH iHv € 17.500,00 nunmehr gepfändet. Der Gesellschafter gab eine Drittschuldnererklärung ab mit einer Quittung als Beilage. Empfänger dieser Zahlung war allerdings nicht die bereits gelöschte GmbH, sondern eine andere (Kommandit-)gesellschaft.

Weiß jemand, wie man dies nun einwenden kann, dass die Quittung eine ganz andere Zahlung belegt, aber nicht die von uns gepfändete?

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