Unfallversicherung

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Pavel dorde
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Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 09.11.2020, 19:35

Ich hatte 2017 ein Unfall dann hat die Versicherung nach 7,5 Monat nach den Unfall tag ein Gutachten erstellen lassen und somit wurden mir das ganze Tages Geld gesperrt und eine 10.5 Behinderung zugesprochen
Bin dann 2018 mit der Hilfe der Arbeiterkammer würde mir wieder zugesprochen bezüglich einer neu Bemessung nach der Entfernung der Schrauben und Platten wollte die Versicherung keine mehr machen deswegen suchte ich eine Guten und hab ein privates Gutachten erstellen lasse er kamm zum Ergebnis von 20% des Bein werter.
Jetzt sagt die Versicherung ich muß zu der Gutachter gehen der darmal das Gutachten erstellt hat ist das erlaubt oder kann ich eine Ander gutachter nehem weil der schon von anfang befangen war



alles2
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von alles2 » 09.11.2020, 23:29

Ich denke, es gibt da einige Missverständnisse. Nur weil der Grad der Behinderung (GdB) 10 oder 20 % beträgt, bedeutet es nicht, dass man arbeitsunfähig ist. Im Rahmen einer Unfallversicherung möchte die Institution in erster Linie die Einschätzung über die Arbeitsfähigkeit einholen lassen. Sinn und Zweck vom Taggeld ist ja eigentlich, den Verdienstausfall ausgleichen zu können. Ich kenne Leute, die hatten laut AMS eine Invalidität von 50 % vorzuweisen, waren aber trotzdem arbeitsfähig. Auch ist eine Behinderung am Bein nicht wesentlich, wenn man eine sitzende Tätigkeit ausgeübt hatte. Daher glaube ich, das Problem bei dem Gutachten im Auftrag der Versicherung ist nicht der GdB, sondern die attestierte Arbeitsfähigkeit.

Wir können Dir hier schwer weiterhelfen. Es gibt einfach zu viele offene Fragen:
Wie lange wurdest Du krankgeschrieben?
Wurdest Du gekündigt bzw. wie kommst Du nun zu Deinem Einkommen?
Wurde das Gutachten der Versicherung nach Entfernung der "Metallteile" veranlasst bzw. unmittelbar nach Ende einer Krankschreibung?
Was erhoffst Du Dir davon, wenn ein höherer GdB festgestellt werden würde?

Weiß jetzt nicht, warum die AK von einer Neubemessung spricht. Meiner Meinung nach hättest Du Dir das Privatgutachten ersparen können, außer Du möchtest die Versicherung verklagen. Ich finde nichts dabei, wenn die Versicherung auf deren Gutachter verweist. Außer dieser ist in einem wesentlichen Punkt zu einem anderen Ergebnis gekommen als beispielsweise ein Arzt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Pavel dorde
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 10.11.2020, 07:10

Nein das Gutachten war mit Platten die entfernen der Platten war im Jahr 2019
365 ist die max am tag felt was mann bekomm ich würde von der ggk und denn chef artzen krankgeschrieben hab sie bis ende reaha bekommen 3 Monaten sind noch ausstanding das ams hat erst jetzt ein Gutachten anfertigen lassen ob ich noch als Elektriker funktioniert ja oder nein
Die Versicherung sagt mir mnach der Platten Entfernung sie machen keine neubemessung weil es keine Anlass gibt
Deswegen bin zu Dr Trojan gegangen und hab auf meine koste ein Gutachten anfertig lass 700€ und es ist raus gekommen das eine massive verschlechterung da ist und nerven geschädigt sind und eine massiv Narben Bildung ist

SK
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von SK » 10.11.2020, 11:17

In der privaten Unfallversicherung hat sowohl die Versicherung als auch der Versicherungsnehmer binnen 4 Jahren die Möglichkeit den Grad der Dauerinvalidität neu bemessen zu lassen, wenn eine Verschlechterung/Verbesserung eingetreten ist.

War das ursprüngliche Gutachten falsch, so müsste binnen 3 Jahren ab falschem Gutachten die vermeintlich richtigen Ansprüche geltend gemacht werden (es sei denn es erfolgt eine qualifizierte Ablehnung iSd § 12 VersVG, dann gilt 1 Jahr).

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=994f26c4-7dcf-4850-b4f7-e85853be64c9&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=7+Ob+144%2f17b&VonDatum=&BisDatum=10.11.2020&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=JJT_20180221_OGH0002_0070OB00144_17B0000_000


Bei einer Neubemessung der Invalidität kann der Versicherer den Gutachter auswählen. Sind Sie mit diesem Ergebnis nicht zufrieden können Sie ein Schiedsverfahren einleiten oder (sofern möglich) Klage erheben.

In Ihrem Vertrag kann jedoch dies anders geregelt sein, es kommt immer auf den Vertragsinhalt und die Bedingungen an. Sollte der Gutachter eine 20%ige Dauerinvalidität des Beines feststellten, so ist von einer Gesamt-DI von 14% auszugehen und Sie haben Anspruch auf weitere 3,5% der Versicherungssumme.

Pavel dorde
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 10.11.2020, 12:39

Gibt es eine Möglichkeit telefonisch ihn kontakt zu treten

alles2
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von alles2 » 10.11.2020, 15:58

Pavel dorde hat geschrieben:
10.11.2020, 07:10
Die Versicherung sagt mir mnach der Platten Entfernung sie machen keine neubemessung weil es keine Anlass gibt
Deswegen bin zu Dr Trojan gegangen und hab auf meine koste ein Gutachten anfertig lass 700€ und es ist raus gekommen das eine massive verschlechterung da ist und nerven geschädigt sind und eine massiv Narben Bildung ist
Verstehe! Du hast also das Privatgutachten veranlasst, weil eine Verschlechterung eingetreten ist, und nicht, weil Du den von der Versicherung beauftragten Gutachter für befangen hältst. Verstehe dann aber nicht, warum Dir die AK nicht weiterhelfen konnte und Du stattdessen ein Privatgutachten aus eigener Tasche in Auftrag gegeben hast.

Gibt es einen ärztlichen Befund, aus dem zu entnehmen ist, dass eine Verschlechterung eingetreten ist?
Welche Informationsquellen hat der Versicherungsgutachter herangezogen?
Welche Informationsquellen hat der Privatgutachter bemüht?
Was hast Du der Versicherung genau gesagt, warum Du eine Neubemessung haben möchtest?
Hast Du denen dabei irgendwelche Unterlagen vorgelegt?
Hat die Versicherung begründet, warum es keinen Anlass gibt?
Hat das die AK so akzeptiert oder haben die Dir weiterhelfen können?
Und glaubst Du, dass Du von der Versicherung mehr und/oder länger Geld hättest bekommen müssen (bitte mit Begründung)?
Was sieht das die AK?

So wie Du, kann auch die Versicherung den Gutachter aussuchen. Daher bringt es nicht viel, wenn Du deswegen mit denen zum Diskutieren anfängst. Mache einfach das, was Dir die Versicherung gesagt hat. So kann man Dir nicht vorwerfen ,dass Du nicht alles unternommen hättest. Wer weiß, wie die Begutachtung diesmal ausfallen würde. Ist es nicht zufriedenstellend oder entspricht es nicht den Tatsachen, kannst Du von einem behandelten Arzt einen Befund oder ähnliches einholen lassen, woraus zu entnehmen ist, dass sich der Zustand im Vergleichszeitraum verschlechtert hat. Dann würde es wirklich Sinn machen, den Schritt zum Gerichtsgebäude zu machen, wenn die AK nichts mehr für Dich tun kann und die Versicherung keinen Handlungsbedarf sieht.
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SK
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von SK » 10.11.2020, 17:24

Gibt es eine Rechtschutzversicherung die den Baustein Vertragsrechtschutz inkl Versicherungsvertragsstreitigkeiten abdeckt?

Wenn ja würde ich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen die Angelegenheit zu prüfen und allenfalls rechtliche Schritte zu ergreifen.

Wenn nein, ist halt vorab Kosten/Nutzen abzuwägen.

MfG RA Sebastian Kinberger

Pavel dorde
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 10.11.2020, 18:59

Kann mann verfahrenshilfe beantragen

Pavel dorde
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 10.11.2020, 19:05

Die ak hat mir darmal geholfen das Tages gelt was Jan-Ende Regen gesperrt war weil der Gutachter der Versicherung gesagt hat das der krankestadn nicht gerechtfertigt war und dann hat der Gutachter der ak das alles nochmal geprüfte und ist dazu gekommen das das tag gelt mir zusteht.
Ja es gibt mrt und CT und alle Befunde die sind noch bei mir Dr Trojan hat die geprüfte und ist zu Ergebnissen gekommen das es eine versuchter ist 20%des Beines er hat auch gesagt das Dr forster Gutachten eine Momentaufnahme war und nicht das ende der verletzt
Die ak wollte nach der Platten eferhnung kein gutachter beauftragen so musst ich es aus einegel Leistung machen

alles2
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von alles2 » 11.11.2020, 04:36

Ok, die AK hat sich sämtliche Unterlagen angesehen und hoffentlich auch den Vertrag Deiner Versicherung. Obwohl Dir anscheinend gewisse Rechte zustehen, die "SK" wunderbar auf den Punkt gebracht hat, kann Dich der AK nicht weiter unterstützen.

Hat sich die AK an Deine Versicherung gewendet und was ist dabei rausgekommen?
Hast Du der AK gesagt, dass die Versicherung eine Neubemessung verweigert? Wie hat die AK darauf reagiert?
Hat Dir die AK noch andere Tipps gegeben, außer die Neubemessung bei der Versicherung anzustrengen? Vielleicht den Gang zum Gericht?

Nimm doch mal Kontakt mit dem Gutachter der Versicherung auf, erkläre ihm Dein Problem und schau Dir an, wie er reagiert.
Was hat die Versicherung über das Ergebnis Deines Privatgutachtens gesagt?
Gehe nochmal zur Versicherung und sage denen klipp und klar, dass Du auf Deine Ansprüche bestehst und Du mittlerweile Kontakt mit einem Anwalt für Vertragsrecht hattest, der Dir quasi rechtliche Schritte empfohlen hatte. Dabei kannst Du das wiedergeben, wie es "SK" am 10.11.2020 um 11:17 Uhr tadellos ausformuliert hat. Zumindest bekommt dann die Versicherung vielleicht das Gefühl, sie hätten es mit jemanden zu tun, der über seine Rechte Bescheid weiß. Ich würde es Dir von der Versicherung schriftlich geben lassen, dass die auf eine Neubemessung verzichten. So hast Du auch was in der Hand, wenn es um etwaige Fristen geht, auf die "SK" hingewiesen hat. Das wäre es auch für das Gericht dienlich, wenn es um die Beurteilung der Erfolgsaussichten geht. Dennoch solltest Du vielleicht vorher die Amtstage bemühe, an denen man unentgeltlich erste Auskünfte bekommen kann:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/1/Seite.1010195.html

Was den Antrag auf Verfahrenshilfe angeht, findest Du hier die Formulare in mehreren Sprachen:

https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Verfahrenshilfe.aspx

Dein Name klingt irgendwie slawisch. So könnte man zwar das deutschsprachige Exemplar abgeben, jedoch bei Bedarf die anderen Sprachen als "Übersetzungshilfe" nutzen.

Du könntest Dich aber vorher an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte bzw. Verbraucherschlichtung Austria (www.verbraucherschlichtung.at) wenden.
Sollten Dir neue Ergebnisse vorliegen, wovon der Konsumentenschutz der AK noch nichts weiß, kannst Du Dich auch per Mail wieder bei denen melden. Oft lautet die Mail-Adresse konsumentenschutz@ak[xxx].at. Statt "[xxx]" meist das Kürzel des jeweiligen Bundeslandes einfügen.
Beide würden zumindest die Polizze, die Vertragsbedingungen und ein Begleitschreiben benötigen.
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Pavel dorde
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 12.11.2020, 18:17

Kann ich mit an die auch wenden ist sowie die ak
Soll ich zu denn einfach sagen das ich rechtlich Schritte einleinleiten soll
Hab eine Rechtsanwalt gefunden der gegen Versicherung rechtlich schritten einleiten wurder die Frage ob sich das auszahlen würden für denn und nicht das die Kosten alles übersteigen

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Re: Unfallversicherung

Beitrag von alles2 » 12.11.2020, 21:44

Die Verbraucherschlichtung wird versuchen, das mit der Versicherung zu klären, ohne vor Gericht ziehen zu müssen. Soweit ich weiß, kostet das nichts. Der Ablauf sollte eigentlich so wie beim Konsumentenschutz der AK erfolgen. Melde Dich einfach bei der Einrichtung und Du siehst dann eh, was die von Dir brauchen und was sie machen können.
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Pavel dorde
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 15.11.2020, 09:43

Was genau sagt Arbeitsmedizin Gutachten einglich und un soll ich das auch der Versicherung vorlegen

alles2
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von alles2 » 15.11.2020, 10:32

Es wurde in etwa aus demselben Grund veranlasst, warum ein Richter ein Sachverständigengutachten einholen lässt. Dem AMS fehlt die fachliche Kompetenz, um für die Arbeitsfähigkeit die physische und psychische Gesundheitskomponente beurteilen zu können. Je nach dem wie die Arbeitsvermittlung eingeschränkt ist, wird die Jobsuche begonnen oder man vermittelt Dich mit der PVA.

Es handelt sich um einen medizinischen Befund im Auftrag des AMS. Natürlich kannst Du es der Versicherung vor die Nase knallen, falls es zu Deiner Zufriedenheit ausgefallen ist und es nach Deinem Gefühl zu einem Umdenken der Versicherung beitragen kann. Wie sie damit umgeht, liegt an denen.
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Re: Unfallversicherung

Beitrag von Pavel dorde » 15.11.2020, 17:21

Mein erlernt Beruf kann ich nicht mehr ausüben deswegen Wirt eine neu beruflich Ausbildung im brz gemacht und es sind 30 % raus gekommen Wirt das zu meine gunsten dauzgerechnt oder wie ist das mir wurde eine 2 Monat Tag Geld nicht ausgezahlt weil die Versicherung gesagt hat das wäre nicht notwendig kann ich das mit diesen Gutachten anfechten

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