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Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 18.11.2020, 22:38
von alles2
Wenn der Behörde ein Fehler unterlaufen ist, dann sehr gerne. Bitte hake in dem Fall nach, wie es dazu hat kommen können!

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 24.11.2020, 07:51
von MG
Schade, dass man sich zwar die Mühe macht, hier zu posten, aber dann der hilfsbereiten Gemeinschaft nicht mehr berichtet, was tatsächlich die Ursachen für die Abbuchungen waren.

Gehen wir also davon aus, dass es sich in beiden Fällen nicht um Fehler des Gerichtes gehandelt hat, sondern es den Fragestellern jetzt unangenehm ist, zu berichten, dass sie nicht mehr in Erinnerung hatten, dass sie Einzugsermächtigungen erteilt hatten.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 24.11.2020, 12:01
von alles2
MG hat geschrieben:
24.11.2020, 07:51
Gehen wir also davon aus, dass es sich in beiden Fällen nicht um Fehler des Gerichtes gehandelt hat, sondern es den Fragestellern jetzt unangenehm ist, zu berichten, dass sie nicht mehr in Erinnerung hatten, dass sie Einzugsermächtigungen erteilt hatten.
Damit dürftest Du es sehr gut auf den Punkt getroffen haben. Denn zumindest hatten wir die Zusage vom Poster des letzten Verdachtsfall bekommen, sofern wem anderen tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist.

Amoon1 hat geschrieben:
24.11.2020, 10:07
ich würde den umgekehrten Weg gehen,einfach alles zurückbuchen,und einfach den Betrag von der Bank retour buchen lassen,ohne Angabe,von Gründen,einer Abbuchung,bist du nicht zur Zahlung verpflichtet!
merke,wer lange fragt,wird weit gewiesen!
Oft ist das Problem, dass die Leute gar nicht wissen, was sie da eigentlich unterschrieben haben, weil Verträge erst gar nicht durchgelesen werden. Wenn man dann Deinen Weg verfolgt, na dann gute Nacht. Um die dadurch entstandenen Zusatzkosten und den Mehraufwand zu ersparen, sollte die Angelegenheit sehr wohl direkt klären, anstatt es - so wie Du es mal erwähnt hast - darauf ankommen zu lassen und eine Mahnung/Klage zu riskieren.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 24.11.2020, 15:46
von alles2
Das kann man leider nicht so stehen lassen. Viele Beträge wie 363 oder 726 Euro sind zwar noch auf den bis 2002 gültigen Schilling zurückzuführen, aber das ist längst überholt. Seit Einführung der SEPA-Überweisungen im Jahre 2014 spielen unabhängig vom Betrag Namen keine wesentliche Rollen mehr. Die Bank kann prüfen, muss es aber nicht. Da wurde die alleinige Verantwortung an den Abbucher bzw. Kontoinhaber geschoben.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 25.11.2020, 16:02
von alles2
Das ist schon klar, aber die Frage stellt sich ja nur, wenn weder Zahlungspflichtiger, noch Zahlungsempfänger von irgendetwas wissen. Natürlich muss sich dann die Bank erklären, wie es dazu kommen konnte. Aber darum geht es hier nicht. Die Bank kann üblicherweise nur das machen, was in Auftrag gegeben wurde. Da braucht man keine VKI, sondern Hausverstand, um das zu wissen.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 26.11.2020, 15:42
von Ergosum21
Also was den Namensabgleich betrifft , den gibt es schon lange nicht mehr!
Mit Sepa ist EU weit geregelt das Banken nur den Iban zu prüfen haben, stimmt der wird überwiesen, eingezogen.
Ich heisse zb. auf einem Verkaufsportal Weihnachtsmann und lasse mir auch so überweisen. Kommt auch so an. Nur die Bawag hat mal eine Überweisung aus der Schweiz nicht durchgeführt. Habe dann Schadenersatz von Bank verlangt und erhalten für Ertragsentgang weil die Dame aus der Schweiz dann meine LV Tasche nicht kaufen konnte.

Sehr wohl ist aber entweder falsche Iban Angabe möglich oder Tippfehler bei Gericht oder auch Fehleinzug durch die Bank.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 26.11.2020, 15:49
von Ergosum21
Ergänzend noch, hast Du mal irgendwo Deinen Iban bekanntgegeben? Theoretisch kann natürlicher auch ein Kleinkrimineller, der irgendwie zu Deinem Iban kam den bei Gericht angegeben haben. Soweit ich weiß prüft Gericht (oder viele Gerichte) nicht ob das Kto. wirklich auf den Zahlungspflichtigen lt. . Und Bank prüft erst mal auch nicht.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 27.11.2020, 03:47
von alles2
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Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 23.04.2022, 14:40
von Ina2801
Phil4 hat geschrieben:
18.11.2020, 18:50
Liebe Forumsuser,

mir ist heute soeben das gleiche passiert!
Habe soeben einen Abbucher vom Bezirksgericht Leopoldstadt in der Höhe von 3700 Euro entdeckt.
Bin sprachlos, da ich weder ein Schreiben oder eine Verständigung noch sonst etwas erhielt.
Haben vor kurzem einen Grund erworben aber alle Steuern hierfür samt Anwalt bezahlt. Sonst wüsste ich nicht, was ich mir zuschulden kommen habe lasse. Zudem hätte doch eben vorab schon wenn ein RSA oder RSB Brief eintrudeln müssen?!
Eventuell kann sich Ina nochmals melden, was bei ihr der Grund für diese Abbuchung war... morgen werde ich natürlich als erstes beim Bezirksgericht anrufen.
@mastercrash:
Sie waren so nett und hätten Ina geholfen, wenn Sie die letzten Zahlen bis inkl. die ersten Buchstaben bekannt gegeben hätte.
Falls Sie dies lesen, so wäre es total nett, wenn Sie sich diese in meinem Fall einmal ansehen könnten:
082TZ

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Lg
Phil
Lieber Phil,

es tut mir Leid, dass ich dir nicht mehr darauf geantwortet habe. Bei uns war es die Grundbucheintragung, da wir das Jahr zuvor eine Immobilie gekauft haben. Im KV stand auch, dass die Abbuchung ein Jahr später erfolgt. Somit alles rechtens. :D

Lg, Ina

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.01.2023, 11:36
von namitazop
Es ist undenkbar, wenn Sie sich in den letzten Ziffern des einzigen Merkmals vertippen und die IBAN tatsächlich existiert. Der Name wird dann wohl nur zu Dokumentationszwecken nur für den Zahlungsempfänger verwendet.