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Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.11.2020, 18:43
von Ina2801
Hallo,

Ich habe gerade festgestellt, dass ein Wiener Bezirksgericht über € 3.000,- von meinem Bankkonto abgebucht hat. Ich habe davor kein Schreiben oder ähnliches erhalten und ich habe auch keine Ahnung, was das sein könnte.

Ich hatte dieses Jahr im Jänner einen Autounfall, welcher jedoch über die Versicherung abgewickelt wurde. Ansonsten gibt es nichts, wofür man mir einfach mal so über € 3.000,- vom Konto abbuchen sollte/könnte.

Wie kann ein Gericht einfach ohne jegliche Vorankündigung oder sonstiges mir so viel Geld vom Konto abbuchen? Ich habe auch keine Strafen, die ich nicht bezahlt habe. Kann mir da jemand weiterhelfen? Wie soll ich da vorgehen?

Danke vorab und LG

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.11.2020, 18:51
von lexlegis
Am besten gleich am Montag dort anrufen und das klären. Könnte auch eine Fehlabbuchung sein, wir können hier leider nur spekulieren..

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.11.2020, 19:10
von mastercrash
Genau, nachfragen!

Theoretisch kann es sein, dass jemand die falsche IBAN (Ihre) auf dem Formular angegeben hat und diese Gebühren eines Verfahrens deshalb von Ihrem Konto abgebucht wurden.

Ansonsten nehme ich an, Sie lesen Ihre Post regelmäßig/holen RsB auch ab und da stand nichts von einem Verfahren gegen Sie? Auch Pfändungen werden nicht per Bankeinzug durchgeführt, sondern die Bank sperrt das Geld auf Anweisung des Vollstreckungsgerichts und überweist es. Der Unfall selbst als Schadenersatzforderung oder Regressforderung kann es daher auch nicht sein. Auch dabei würden Sie zumindest durch das Gericht (ggf zusätzlich durch die Bank) vor oder spätestens gleichzeitig mit der Pfändung informiert.

Da hilft es nur bis Montag zu warten und anzurufen...

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.11.2020, 20:04
von Ina2801
mastercrash hat geschrieben:
06.11.2020, 19:10
Genau, nachfragen!

Theoretisch kann es sein, dass jemand die falsche IBAN (Ihre) auf dem Formular angegeben hat und diese Gebühren eines Verfahrens deshalb von Ihrem Konto abgebucht wurden.

Ansonsten nehme ich an, Sie lesen Ihre Post regelmäßig/holen RsB auch ab und da stand nichts von einem Verfahren gegen Sie? Auch Pfändungen werden nicht per Bankeinzug durchgeführt, sondern die Bank sperrt das Geld auf Anweisung des Vollstreckungsgerichts und überweist es. Der Unfall selbst als Schadenersatzforderung oder Regressforderung kann es daher auch nicht sein. Auch dabei würden Sie zumindest durch das Gericht (ggf zusätzlich durch die Bank) vor oder spätestens gleichzeitig mit der Pfändung informiert.

Da hilft es nur bis Montag zu warten und anzurufen...
Ja, ich lese immer meine Post und ich bin vor allem wenn es um offene Rechnungen oder dergleichen geht sehr penibel, lasse keine Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu etc.

Es läuft auch kein Verfahren diesbezüglich gegen mich. Ich wurde in keinster Weise irgendwie informiert. Was mir noch zu dem Unfall eingefallen ist: damals wurde ein Baum beschädigt. Kann es sein, dass mir dieser jetzt in Rechnung gestellt wird? Aber selbst darüber müsste man mich doch (schriftlich) informieren, oder? Und vor allem: bei jeder Strafe erhält man ja zuerst eine Zahlungsanweisung mit Frist und der Möglichkeit, Einspruch zu erheben? Da wird doch nie einfach so ein Bankeinzug gemacht. Außerdem: woher können die meine Bankdaten haben? Um einen Einzug vorzunehmen, braucht doch selbst das Gericht ein SEPA-Lastschrift-Mandat, oder?

Verstehe diese Vorgangsweise einfach nicht.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.11.2020, 22:05
von mastercrash
Richtig, auch ein Gericht braucht ein Lastschrift-Mandat für einen Einzug. Nur eine Forderungspfändung (Kontopfändung) geht direkt von der Bank auf Anweisung des Gerichts aus.

Steht auf dem Kontoauszug irgendetwas dabei? Ein Aktenzeichen oder dergleichen?

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.11.2020, 23:04
von alles2
Auch für den Verfall nach § 20 StGB oder § 20b StGB nach vorheriger Beschlagnahme gemäß § 115 StPO braucht es keinen Lastschrift-Mandat. Aber wollen wir niemanden etwas unterstellen. Denn auch da hätte es zumindest eines Beschlusses bedurft, über den der Kontoinhaber informiert worden wäre. Nur weil wir gerade dabei sind, Dinge aufzuzählen, die ausgeschlossen werden können.

Wenn jemand tatsächlich irrtümlich die falsche Kontonummer oder IBAN angegeben hat, würde es mich stark wundern, sollte die Abbuchung trotzdem geklappt haben. Denn die Person wird sehr unwahrscheinlich denselben Namen wie der wahre Kontoinhaber tragen. Soweit ich mich entsinnen kann, sollte sehr wohl zumindest auch der Name abgeglichen werden. Bei mir scheiterten schon Überweisungen, wenn der Nachname komplett abwich. Einmal bekam ich sogar einen Anruf von meiner Bank, ob mir nicht ein Fehler unterlaufen sei. Das ist allerdings wirklich lange her und es könnte sich um eine Überweisung innerhalb der hauseigenen Bank gewesen sein.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 06.11.2020, 23:55
von mastercrash
Der Name muss seit dem SEPA-System nicht mehr übereinstimmen. Ob die Bank die Lastschrift auch mit ganz anderem Namen zulässt entscheidet sie selbst. Rechtlich zählt nur noch IBAN/BIC.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass zB bei der UniCredit Bank Austria der Name, sowohl bei Überweisungen, als auch bei Lastschriften absolut egal ist. Gibt es diese IBAN, wird dort auch gutgeschrieben und abgebucht. Mehrfach in mehreren Varianten selbst gesehen. Im Online-Banking sieht man dann sogar, auf welchen Namen die Lastschrift oder Überweisung gelautet hätte. Das sieht dann recht interessant aus.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 07.11.2020, 00:35
von alles2
Danke dafür! Wusste ich nämlich auch nicht. Kann aber Segen und Fluch zugleich sein. Was dabei herauskommen könnte, erkennt man vielleicht am gegenständlichen Fall. Nicht auszudenken, wenn einem an den letzten Stellen des alleinigen Merkmals ein Fehler unterläuft und die IBAN dann auch tatsächlich existiert. Der Name dient dann wohl höchstens nur noch zu dokumentarischen Zwecken nur für den Zahlungsempfänger. Mal sehen, was bei einer Online-Transaktion passiert, wenn das Empfänger-Feld leer bleibt bzw. bei einer Ablehnung ein einfaches "x" reichen würde.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 07.11.2020, 16:48
von Ina2801
mastercrash hat geschrieben:
06.11.2020, 22:05
Richtig, auch ein Gericht braucht ein Lastschrift-Mandat für einen Einzug. Nur eine Forderungspfändung (Kontopfändung) geht direkt von der Bank auf Anweisung des Gerichts aus.

Steht auf dem Kontoauszug irgendetwas dabei? Ein Aktenzeichen oder dergleichen?
Ja, es steht irgendein Aktenzeichen dabei. Kann das aber leider nicht zuordnen, weil ich nichts von einem laufenden Verfahren weiß und ich auch keinen gerichtlichen Beschluss erhalten habe. Aus Erfahrung durch meine frühere Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei weiß ich, dass sogar für jede Kleinigkeit (z.B. Wechsel von einem Bezirksgericht zu einem anderen Bezirksgericht) ein Beschluss vom jeweiligen Gericht an alle beteiligten Parteien verschickt wird. In diesem Fall habe ich einfach mal gar nichts erhalten, sondern nur eine Abbuchung vom Bezirksgericht auf meinem Konto gesehen. Deshalb verstehe ich das ganze nicht und werde nicht schlau daraus. Nicht mal in Bezug auf den Unfall im Frühjahr habe ich irgendetwas von einer Behörde oder einem Gericht erhalten, kein einziges Mal.

Wir werden wohl nicht schlau aus dem Ganzen ... ich werde am Montag in aller Frühe anrufen und das klären. Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 07.11.2020, 18:42
von mastercrash
Ina2801 hat geschrieben:
07.11.2020, 16:48
Ja, es steht irgendein Aktenzeichen dabei.
Wenn Sie mir hier die Zahlen bis inkl. die ersten Buchstaben des Aktenzeichens hier schreiben, wüssten wir schon einmal das Gericht und um welche Art von Verfahren es sich handelt.

Die hinteren Zahlen, also alles was hinter dem letzten Buchstaben kommt (Jahreszahl und das davor) können Sie weglassen. Das ist dann nur noch das konkrete Verfahren.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 09.11.2020, 16:29
von MG
Und was war jetzt der Grund für den Einzug?

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 18.11.2020, 18:50
von Phil4
Liebe Forumsuser,

mir ist heute soeben das gleiche passiert!
Habe soeben einen Abbucher vom Bezirksgericht Leopoldstadt in der Höhe von 3700 Euro entdeckt.
Bin sprachlos, da ich weder ein Schreiben oder eine Verständigung noch sonst etwas erhielt.
Haben vor kurzem einen Grund erworben aber alle Steuern hierfür samt Anwalt bezahlt. Sonst wüsste ich nicht, was ich mir zuschulden kommen habe lasse. Zudem hätte doch eben vorab schon wenn ein RSA oder RSB Brief eintrudeln müssen?!
Eventuell kann sich Ina nochmals melden, was bei ihr der Grund für diese Abbuchung war... morgen werde ich natürlich als erstes beim Bezirksgericht anrufen.
@mastercrash:
Sie waren so nett und hätten Ina geholfen, wenn Sie die letzten Zahlen bis inkl. die ersten Buchstaben bekannt gegeben hätte.
Falls Sie dies lesen, so wäre es total nett, wenn Sie sich diese in meinem Fall einmal ansehen könnten:
082TZ

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Lg
Phil

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 18.11.2020, 19:13
von MG
Haben Sie ein Pfandrecht/Hypothek eintragen lassen? Möglicherweise hat die Bank von Ihnen die Ermächtigung erhalten, dass die Eintragungsgebühr iHv 1,2% der eingetragenen Pfandsumme von ihrem Konto eingezogen werden kann. TZ bezieht sich auf eine Tagebuchzahl, also eine Erledigung im Grundbuch.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 18.11.2020, 19:33
von alles2
Ein Versehen durch ein fremdes Gericht würde ich auch ausschließen, denn die Dienststelle 082 gehört tatsächlich zum Bezirksgericht Leopoldstadt.

Re: Unangekündigter Bankeinzug durch Bezirksgericht

Verfasst: 18.11.2020, 21:45
von Phil4
Vielen Dank für all Ihre Antworten!
Das dubiose ist eben, dass Pfandrechte, Eintragung ins Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer schon beglichen wurden ..
Es bleibt nur morgen nur ein Anruf beim Gericht.
Kann dann gerne berichten.

Lg
Phil