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				Trennmauer zw.Häusern
				Verfasst: 06.11.2020, 18:35
				von ree12
				Habe vor ein Haus zu erwerben, in dem eine ca.1 m hohe Trennmauer zum Nachbarhaus an der rechten Grundstückegrenze entlang des Hofes steht. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen, ist es Vorschrift eine Mauer oder einen Sichtschutz hinter den Häusern in den Höfen zu errichten? 
Danke. mfg rebi
			 
			
					
				Re: Trennmauer zw.Häusern
				Verfasst: 06.11.2020, 22:48
				von alles2
				Eine generelle Einfriedungspflicht in Form einer Mauer/eines Sichtschutzes wäre mir nicht bekannt. Weil Du aber was von er rechten Seite erwähnst, fällt mir dazu nur § 858 ABGB ein, wonach auf der rechten Seite des Haupteinganges für eine Einzäunung zu sorgen wäre. Aber je nach Bundesland und Gemeinde kann es da eigene Bestimmungen geben.
			 
			
					
				Re: Trennmauer zw.Häusern
				Verfasst: 13.11.2020, 03:57
				von piafrasier
				Alles klar, danke für die Antwort