Besitzstörungsklage (Privatparkplatz) einreichen

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dorgobar
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Besitzstörungsklage (Privatparkplatz) einreichen

Beitrag von dorgobar » 06.11.2020, 17:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum fünften Mal innerhalb paar Tagen wurde auf meinem Privatparkplatz geparkt (eigene private Garage von der Hausverwaltung - Neubau), und die Hausverwaltung wurde jedes Mal kontaktiert, welche immer eine Abschleppung vorgeschlagen hat - was meiner Meinung nach nur in einem Notfall möglich ist. Die Polizei meinte bei Privatrecht greifen sie nicht ein.

Diesmal habe ich die Falschparker (renommierte Baufirma) direkt erwischt und die Mitarbeiter haben keine Einsicht gezeigt, und sich auch nicht entschuldigt. Nun überlege ich eine Besitzstörungsklage einzureichen (falls jemand einen Anwalt kennt bzw. sich bereit erklärt, darf er mich gerne kontaktieren) bei der Firma, Fotos/Video und Zeugen sind vorhanden.

Ich dachte ein außerordentlicher Vergleich wäre ohne Anwalt möglich, aber dem scheint es nicht so sein oder täusche ich mich da?

Ein Bekannter erwähnte folgendes:

"Du musst das ja als Einkommen versteuern und ihm eine Rechnung schreiben.....so einfach ist das nicht.
Sowas muss immer ein RA machen.. Aber du kannst das gar nicht machen, das muss ja die Hausverwaltung einleiten. Die hat je einen Rechtsschutz und auch die Anwälte.
Du müsstest ja auch deine Hausverwaltung klagen, weil die dir dein Recht auf den Parkplatz nicht gewähren.
Am Besten ein paarmal fotografieren und dann der Hausverwaltung schreiben, die müssen ja reagieren."

Soll ich nun dem Rat befolgen und zuerst die Hausverwaltung anschreiben bzw. was würdet Ihr in meiner Situation tun? Will halt die schnellstmögliche Lösung dieses Falles, zu meinem Gunsten.

Liebe Grüße



alles2
Beiträge: 3297
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Re: Besitzstörungsklage (Privatparkplatz) einreichen

Beitrag von alles2 » 06.11.2020, 21:54

Da hat die Polizei schon recht. Aber wenn Du die Adresse des Zulassungsbesitzers nicht kennst, kannst Du die Daten bei denen erfragen. Dorthin schickst Du einen Brief als eine Art Unterlassungsaufforderung, dass das Verhalten wegen § 339 ABGB einzustellen ist, ansonsten Du nach § 454 ZPO vorgehen wirst (Besitzstörungsklage innerhalb von 30 Tagen ab Vorfall). Das jetzt nur kurz und knapp formuliert. Vorlagen sollten sich im Netz finden und Du drückst es in eigenen Worten unmissverständlich aus. Für die Unterlassungsaufforderung oder gar für die Besitzstörungsklage brauchst Du nicht unbedingt einen Anwalt. Das sollte jeder selber schaffen. Ansonsten sollte sich in ziemlich vielen Kanzleien jemand finden, der das übernehmen würde. Anwälte machen das "im Schlaf", lassen sich es jedoch auch gerne entsprechend bezahlen. Zumindest die Kosten für das Verfassen und Einsenden der Unterlassungsaufforderung können auf Dich zurückfallen, sofern nicht anders vereinbart. Es soll nämlich Anwälte geben, die allein mit den darin festgesetzten Pauschalen für den Besitzstörer gutes Geld verdienen und schon gar nichts mehr vom Auftraggeber verlangen. Das nur am Rande!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Nes
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Registriert: 20.03.2019, 10:41

Re: Besitzstörungsklage (Privatparkplatz) einreichen

Beitrag von Nes » 13.11.2020, 19:08

da ich mich seit zwei Tagen so reinlese, habe ich das so verstanden daß du eine Abschleppfirma rufen kannst die dann abschleppen. Erkundige dich doch mal beim Magistrat der Stadt Wien - Abschleppgruppe - MA 48. Die Kosten mußt zu zwar zuerst tragen, aber die werden vom Magistrat von den Falschparkern zurückgefordert. Bitte ohne Gewähr, bin ja kein RA. Nein es muß kein Notfall vorliegen. Laß die abschleppen hab kein erbarmen, mit mir hatte man auch keines obwohl ich n ix absichtlich gemacht hab.

Nachdem die dann 400 Euro zahlen werden um ihr auto abzuholen werden sie NIE WIEDER auf deinem Parkplatz parken. Lg

alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Besitzstörungsklage (Privatparkplatz) einreichen

Beitrag von alles2 » 14.11.2020, 00:11

Bitte, wo hast Du das denn her?
Die MA 48 hat doch nichts mit Abschleppung auf Privatparkplätzen zu tun. Die Stadt greift auf öffentlichen Straßengrund ein. Wenn sie (durch Kontrollorgane) eine Abschleppung veranlasst, kann es vielfältige Gründe haben:
Fahrzeug ohne Nummerntafel und Abstellbewilligung;
oder wenn Behindertenparkplätze, Schutzwege, Ladezonen, Gehwege, Radwege oder Busspuren behindert werden;
oder man in einer Abschleppzone steht (was ich auch in Deinem Thread erwähnt habe).

Für dieses Wissen muss man kein Advokat sein! Deine Aufforderung, wie der Fragesteller mit der Situation umgehen sollte, kann ihm eine Klage einbringen. Nur weil Du Dich als Bauernopfer fühlen magst, brauchst Du nicht andere in ein nicht minder gewagtes Schicksal führen. Erbarmungslose Leute haben es manchmal nicht anders verdient, auch selbst mal auf die Schnauze zu fliegen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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