Besitzstörungsklage (Privatparkplatz) einreichen
Verfasst: 06.11.2020, 17:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum fünften Mal innerhalb paar Tagen wurde auf meinem Privatparkplatz geparkt (eigene private Garage von der Hausverwaltung - Neubau), und die Hausverwaltung wurde jedes Mal kontaktiert, welche immer eine Abschleppung vorgeschlagen hat - was meiner Meinung nach nur in einem Notfall möglich ist. Die Polizei meinte bei Privatrecht greifen sie nicht ein.
Diesmal habe ich die Falschparker (renommierte Baufirma) direkt erwischt und die Mitarbeiter haben keine Einsicht gezeigt, und sich auch nicht entschuldigt. Nun überlege ich eine Besitzstörungsklage einzureichen (falls jemand einen Anwalt kennt bzw. sich bereit erklärt, darf er mich gerne kontaktieren) bei der Firma, Fotos/Video und Zeugen sind vorhanden.
Ich dachte ein außerordentlicher Vergleich wäre ohne Anwalt möglich, aber dem scheint es nicht so sein oder täusche ich mich da?
Ein Bekannter erwähnte folgendes:
"Du musst das ja als Einkommen versteuern und ihm eine Rechnung schreiben.....so einfach ist das nicht.
Sowas muss immer ein RA machen.. Aber du kannst das gar nicht machen, das muss ja die Hausverwaltung einleiten. Die hat je einen Rechtsschutz und auch die Anwälte.
Du müsstest ja auch deine Hausverwaltung klagen, weil die dir dein Recht auf den Parkplatz nicht gewähren.
Am Besten ein paarmal fotografieren und dann der Hausverwaltung schreiben, die müssen ja reagieren."
Soll ich nun dem Rat befolgen und zuerst die Hausverwaltung anschreiben bzw. was würdet Ihr in meiner Situation tun? Will halt die schnellstmögliche Lösung dieses Falles, zu meinem Gunsten.
Liebe Grüße
zum fünften Mal innerhalb paar Tagen wurde auf meinem Privatparkplatz geparkt (eigene private Garage von der Hausverwaltung - Neubau), und die Hausverwaltung wurde jedes Mal kontaktiert, welche immer eine Abschleppung vorgeschlagen hat - was meiner Meinung nach nur in einem Notfall möglich ist. Die Polizei meinte bei Privatrecht greifen sie nicht ein.
Diesmal habe ich die Falschparker (renommierte Baufirma) direkt erwischt und die Mitarbeiter haben keine Einsicht gezeigt, und sich auch nicht entschuldigt. Nun überlege ich eine Besitzstörungsklage einzureichen (falls jemand einen Anwalt kennt bzw. sich bereit erklärt, darf er mich gerne kontaktieren) bei der Firma, Fotos/Video und Zeugen sind vorhanden.
Ich dachte ein außerordentlicher Vergleich wäre ohne Anwalt möglich, aber dem scheint es nicht so sein oder täusche ich mich da?
Ein Bekannter erwähnte folgendes:
"Du musst das ja als Einkommen versteuern und ihm eine Rechnung schreiben.....so einfach ist das nicht.
Sowas muss immer ein RA machen.. Aber du kannst das gar nicht machen, das muss ja die Hausverwaltung einleiten. Die hat je einen Rechtsschutz und auch die Anwälte.
Du müsstest ja auch deine Hausverwaltung klagen, weil die dir dein Recht auf den Parkplatz nicht gewähren.
Am Besten ein paarmal fotografieren und dann der Hausverwaltung schreiben, die müssen ja reagieren."
Soll ich nun dem Rat befolgen und zuerst die Hausverwaltung anschreiben bzw. was würdet Ihr in meiner Situation tun? Will halt die schnellstmögliche Lösung dieses Falles, zu meinem Gunsten.
Liebe Grüße