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GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 14:53
von DR777
Liebe Alle,
da ich nun doch nur ehr ältere Beiträge gefunden haben, wollte ich mal nachfragen wie das ausschaut, wenn ich diesen Brief ausfülle und angebe nichts zu besitzen. Hat die Verwaltungsbehörde wirklich nicht besseres zu tun, als das zu kontrollieren?
Dürfen die alles in der Wohnung durchsuchen? Schränke, unter Couch usw? Online findet man, dass sie Behörde kommt wenn die GIS quasi glaubhaft macht, dass diese Angaben falsch gemacht wurden. Stelle mir das voll unangenehm vor, wenn die meine Wohnung durchsuchen?! Ich hab einen TV rumstehen, der nicht mal angeschlossen ist, weil ich immer am ipad oder am mcbook schaue. Sollt ich den einfach entsorgen um sicherzugehen, dass ich dann keine Probleme mit der Verwaltungsbehörde bekomme? Kommt die einfach unangekündigt?

Ich bedanke mich im Vorraus & bleibts gesund :)

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 16:39
von alles2
Nach § 2 Abs.5 RGG (Rundfunkgebührengesetz) dürfen die das. Kommt man seiner Meldepflicht nicht nach, muss man eben mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Diese Informationsbesuche dürfen unangekündigt unter der Woche von 8-21 Uhr und an Samstagen von 9-17 Uhr vorgenommen werden.

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 16:47
von DR777
Aber wenn ich den Brief zurück schicke, mit ich habe nichts zum anmelden, dann komme ich ja meiner Meldepflicht nach. Darf dann einfach die Polizei vor der Tür stehen zur Kontrolle und mein Haus aufn Kopf stellen?!

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 16:51
von alles2
Hab Dich schon verstanden. Nicht jene Auskunft muss richtig sein und es können daher Kontrollen erfolgen. Natürlich ohne Polizei, außer man fühlt sich bedroht oder sowas. Du musst sie auch nicht reinlassen, denn die dürfen nur soweit gehen, wie Du es zulässt.

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 16:52
von DR777
Ja aber Verwaltungsbehörde wäre ja die Polizei? Die GIS Mitarbeiter an sich haben kein Recht auf betreten der Wohnung?

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 16:58
von alles2
Das hat sich jetzt zeitlich überschnitten, weil ich diese Information oben nachgereicht hatte. Nein, diese Befugnisse haben die nicht. Außer es stellt sich heraus, dass man unrichtige Angaben gemacht hat. Auf richterliche Anordnung kann dann theoretisch die Polizei die Kontrolle vornehmen.

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 17:01
von DR777
Ja aber ist das dann wirklich eine Hausdurchsuchung wo sie Schränke ausräumen und sowas? Weil bevor ich sowas mitmach zahl ich den scheiss lieber...

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 17:22
von alles2
Naja, da würde ich die Verhältnismäßigkeit in Frage stellen. Kann mir schwer vorstellen, dass es wirklich so weit kommen würde. Bevor Du Dich anscheißt, melde Dich doch einfach bei der GIS und frage nach, wie es aussieht, wenn man (allgemein) zwar ein Empfangsgerät unbenutzt oder gar originalverpackt in der Ecke stehen hat, dieses aber nicht angeschlossen wird. Besser so, als dass es zu Missverständnissen kommt! Ich befürchte fast, dass die Gebühren dennoch fällig wären, außer die Absicht ist es, das man das Gerät verkaufen möchte oder für andere temporär lagert. Du wirst schon wissen, warum das Gerät bei Dir steht. Wohl nicht zu Deko-Zwecken.

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 17:26
von DR777
Hahahahaha ich hab es damals tatsächlich ehr als Deko gekauft weil das Wohnzimmer so kahl war. Im Moment wird er gelagert für meine Eltern die ihn bis Ende Jänner holen sollten, dann hab ich ja wirklich nix 😂 Es klingt halt nicht gerade fördernd zu sagen, ich lager ihn für meine Eltern 😂

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 17:59
von mastercrash
Es kommt nur darauf an, ob man ein Rundfunkempfangsgerät besitzt, das theoretisch verwendbar ist.
Ob es angeschlossen ist oder nicht, ob es in der Wohnung oder im Keller steht und ob es vielleicht sogar halb kaputt ist, ist völlig egal.

Eine falsche Meldung kostet dann halt bis zu € 2180,- (§ 7 RGG).

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 06.11.2020, 21:11
von alles2
Wenn es so ist, wie Du, DR777, es beschreibst, wird es darauf hinauslaufen, wie es der Vorredner beschrieben hat. Daher bin ich etwas verwirrt, dass Du unter diesen Umständen eher dazu neigst, die Gebühren dafür zu zahlen, anstatt es in andere Hände zu geben, der bereits GIS bezahlt.

Wie auch immer...wenn es eine Rechnung gibt, wonach der Fernseher gar nicht Dir gehört, sondern einem Gebührenzahler, der im besten Fall dennoch momentan gar kein Fernsehgerät bei sich hat, und Du es nur temporär lagerst, kannst Du das mit der Hotline klären. Erst wenn es kein Nachgeben gibt, kannst Du das Gerät gleich anmelden, was Du sonst ohnehin vorgehabt hättest.

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 07.11.2020, 08:36
von DR777
Es wird in die Hände meine Eltern übergeben, die sowiso GIS bezahlen, weil in Italien zahlt man die immer. Ich werde jetzt mal 12 Tage warten (hab ja 14 Tage Zeit zum reagieren) und bis die dann zurück reagieren können is das Teil schon weg.

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 07.11.2020, 10:43
von alles2
Ich weiß nicht, wie es um Deine finanziellen Verhältnissen bestellt ist oder die des Umfeldes. Aber bei sozialer Hilfsbedürftigkeit kann man zur Anmeldung einen Antrag auf Gebührenbefreiung abgeben. Dann ist das Lagern bei der jeweiligen Person auch kein Problem.

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 08.11.2020, 03:26
von Hank
…wie viele vom Gesetzgeber eingerichtete Körperschaften, hat auch der ORF einen eigenen, weisungsfreien Wirkungsbereich, den dieser nötigenfalls unter Anwendung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen seine Benützer durchsetzen kann…

Re: GIS RSb Brief

Verfasst: 17.12.2020, 11:46
von MaikeP
Derzeit besteht keine Meldepflicht und der RSb Brief ist gegenstandslos, aus folgendem Grund:

Die Meldepflicht ist im RGG normiert. Dieses bezieht sich in seinem § 1 Abs. 1 auf das Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BGBl. Nr. 396/1974). Dort ist in Art. 1 Abs. 1 normiert:
Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
Der ORF hat ausgelobt, dass seine Fernsehprogramme seit den HD-Umstellungen (2016 bis 2017) nur mehr verschlüsselt im Bouquet des Privatanbieters simpliTV empfangen werden können. Dieses verschlüsselte Angebot ist nur für die registrierten Nutzer von simpliTV bestimmt, nicht aber für die Allgemeinheit.

Folglich veranstaltet der ORF seit den HD-Umstellungen keinen Rundfunk (mehr) im Sinne des Art. 1 Abs. 1 BV-G Rundfunk, und konsequenterweise ist er bzw. sein Tochterunternehmen GIS GmbH auch nicht mehr zur Anwendung von Rundfunkgesetzen berechtigt.


Ich empfehle jedoch dringend den RSb Brief nicht einfach zu ignorieren, sondern mit der obigen Begründung Einspruch zu erheben.