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ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 05.11.2020, 18:41
von Anton2
Liebe Forumsmitglieder!

Mit 20.7.2020 wurden die Geschäftsbedingungen der ÖBB geändert (und im Laufe des Jahres von vielen anderen Verkehrsunternehmen auch).

Meine Frage wäre jetzt, wenn man mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, ob man dann nicht eine außerordentliche und kostenlose Kündigungsmöglichkeit hat, wenn man von dem Unternehmen noch eine laufende Öffi-Karte (wie z.B. Jahreskarte) hat?

Danke und freundliche Grüße

Anton

Re: ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 06.11.2020, 03:34
von alles2
Eine Diskussion über die Beförderungsbedingungen der ÖBB, die sich mit dem genannten Datum geändert hatten, wurde schon hier geführt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15741

Und Du meinst, die AGB für die Österreichcard hat sich auch geändert? Bitte den Unterschied zwischen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen beachten!

Wie Du ja weist, gibt es bei der ÖBB eine 4-wöchige Widerrufsfrist ab Erhalt des Änderungsschreibens. Ansonsten gilt es als angenommen. Ob man darüber hinaus eine rechtliche Handhabe hat, da wäre ich jetzt überfragt.
Du könntest vielleicht mal beim "Schienen-Control" bzw. der "Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte" nachfragen!

Re: ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 06.11.2020, 07:24
von Anton2
Ob sich die Bedingungen der Österreich-Card geändert haben, kann ich nicht sagen.

Aber wenn ich mit der Österreich-Card fahre, stimme ich durch das Einsteigen ja auch den Beförderungsbedingungen zu.

Darüber wurden die Karten-Inhaber aber nicht informiert und deshalb kann die Frist nicht gelten?

Re: ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 06.11.2020, 12:13
von alles2
Ich verstehe schon, was Du meinst, aber trotzdem solltest Du zwischen den Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen unterscheiden, da sich die Regelungen komplett unterscheiden. Du hattest ja von den Geschäftsbedingungen geschrieben, von denen mir nicht bekannt ist, dass sich diese geändert haben sollen. Hingegen haben die Beförderungsbedingungen selbst im September und Oktober einer Anpassung erfahren.

Warum ist das wesentlich? Um unaufgeregt kündigen zu können, müssten Änderungen in der Sphäre der ÖBB vorliegen. Der Verkehrsbetreiber ist aber unschuldig in die Pandemie gekommen und Rückerstattungsansprüche können ohne Einschränkung des Verkehrs eigentlich nicht geltend gemacht werden. Bei einem Dienstgeberwechsel oder besondere Gesundheitseinschränkungen könnten Kulanzregelungen bemüht werden.

Wir wissen auch nicht, wie lange es das betreffende "Jahresticket" gibt. Denn bei der ÖBB gibt es in der AGB die Halbjahresklausel, wonach man nach einem halben Jahr mit einer Monatsrate als Bearbeitungsgebühr aussteigen und sich den Preis anteilsmäßig rückerstatten lassen kann.
Befindet man sich noch in der 6-monatigen Behaltefrist, könnte man sich über die Vermittlung ab die wirtschaftspolitischen Abteilung (des Konsumentenschutzes) der Arbeiterkammer des jeweiligen Bundeslandes verbinden lassen. Dort findet sich ein Experte, der einem beim Ausstieg aus dem Vertrag helfen kann. Allerdings muss ich ergänzend erwähnen, und wie es den Medien (ORF) zu entnehmen war, hatte sich die AK mit dieser Thematik beschäftigt. Man erachtete die Regelung ursprünglich als sittenwidrig, wobei die Entscheidung darüber nichts rechtswidriges konstatieren konnte.

Übrigens habe ich meinen ersten Beitrag bearbeitet, da ich Dich mit dem Mitglied "Adler2" verwechselt hatte. Daher wurde der entsprechende Link nachgereicht!

Re: ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 06.11.2020, 14:50
von Anton2
Mit 20.7.2020 wurden die Beförderungsbedingungen geändert. Es wurde der Passus mit dem verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz aufgenommen und das Abstand halten.

Re: ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 06.11.2020, 15:27
von alles2
Bitte Deinen Titel, den ersten Beitrag und meine beiden Beiträge nochmal durchlesen. Ich war es, der Dich korrigiert hat, weil ich nichts von den Änderungen der entsprechenden AGB kenne, die es wohl auch nicht gibt.
Nun sprichst Du entgegen den ursprünglichen Worten selbst von den Beförderungsbedingungen. Eigentlich habe ich dazu eh schon Zeit vergeudet und dazu schon alles gesagt. Wenn man sich nicht dafür bedanken und sich keine Missverständnisse eingestehen kann, anstatt meinen eigenen Hinweis nur zu wiederholen, wird es mir auch irgendwann zu doof.

Selbst in dem anderen Beitrag, wo ich Dich über Deinen Irrglauben über die Corona-Verordnungen aufgeklärt hatte, hast Du es nicht gewürdigt! Es wird wohl eine persönliche Blacklist ins Auge gefasst werden müssen oder sich andere dafür erblöden lassen.

Re: ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 06.11.2020, 16:56
von Anton2
Ich wusste nicht, dass die Diskussion sich so ins Detail verirrt und deshalb habe ich einfach AGB geschrieben, da die Beförderungsbedingungen aus meiner Sicht ja auch nichts anderes sind als AGBs für Verkehrsunternehmen.

Ursprünglich wollte ich eigentlich nur wissen, ob jedes Unternehmen seine betroffenen Kunden darüber informieren muss und man dann ein außerordentliches kostenloses Kündigungsrecht hat.

Wenn das anders rüber gekommen ist, war das nicht meine Intention. Und welchen Irrglauben ich im Corona-Post aufgegessen bin, weiß ich nicht. In dieser Frage müssten wahrscheinlich sogar erst Gerichte entscheiden, damit man eine rechtsgültige Antwort hat.

Aber anscheinend ist es Intention vom Staat und verschiedenen Rechtsträgern, die Welt schön kompliziert zu machen. Auf eine einfache Frage, nämlich ob eine Jahreskarte aufgrund der geänderten Beförderungsbedingungen einfach kostenlos gekündigt werden kann, gibt es keine einfache Antwort.

Lg

Re: ÖBB - Änderung der AGB

Verfasst: 06.11.2020, 17:12
von alles2
Achso, der Unterschied zwischen dem Handbuch für Reisende und die AGBs sind nur Details. Ok, wusste ich auch nicht. Dass man korrigierend eingreift, scheint wohl unerwünscht.

Wenn Deine Anfrage allgemeiner Natur war, frage ich mich nur, wie dann der Titel zustande gekommen ist. Es vermittelt eine völlig falsche Botschaft, und zwar, dass sich die AGB der ÖBB geändert hat. Dem ist nicht so, weshalb ich eingeschritten bin.

In den AGBs steht doch schon alles drin. Eine kostenlose Kündigung bei neuen Beförderungsbedingungen ist nicht vorgesehen. Also warum sollten die dann für Dich das dann auch noch explizit erwähnen oder ausschließen? Es gibt diese einfache Antwort, die Du nicht gefunden haben könntest.

Dein Irrglaube war, dass die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung auch die von Dir erwähnten Bildungseinrichtungen betrifft. Auch das ist nicht der Fall.

Nichts zu danken!