Freispruch in Corona-Prozess
Verfasst: 05.11.2020, 10:37
Freispruch in Corona-Prozess
Ich habe gelesen, das am 2.Nov.2020 vor dem Amtsgericht Dortmundcc ein Prozess statt fand, bei dem ein gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Deutschland zusammen gestanden zu haben - ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW.
Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde - vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als "Lehre aus 1933" vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.
Hält dieses Urteil stand, sind alle (!) Rechtsverordnungen, die seit März erlassenen wurden, unwirksam, ebenso die daraus resultierenden Verfahren.
Urteil des AG Dortmund vom
2. November 2020,
Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20
Meine Fragen:
1.) Gehe ich in der Annahme richtig, dass dieses Urteil bundesweit gilt solang es nicht vom OLG Hamm anders bewertet wird?
2.) Was habe ich zu tun, wenn ich von der Polizei wegen Übertretung einer Corona Verordnung angezeigt werde?
3.) Wo und wie kann ich erfahren, ob das OLG Hamm eine andere Entscheidung getroffen hat?
Ich habe gelesen, das am 2.Nov.2020 vor dem Amtsgericht Dortmundcc ein Prozess statt fand, bei dem ein gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Deutschland zusammen gestanden zu haben - ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW.
Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde - vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als "Lehre aus 1933" vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.
Hält dieses Urteil stand, sind alle (!) Rechtsverordnungen, die seit März erlassenen wurden, unwirksam, ebenso die daraus resultierenden Verfahren.
Urteil des AG Dortmund vom
2. November 2020,
Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20
Meine Fragen:
1.) Gehe ich in der Annahme richtig, dass dieses Urteil bundesweit gilt solang es nicht vom OLG Hamm anders bewertet wird?
2.) Was habe ich zu tun, wenn ich von der Polizei wegen Übertretung einer Corona Verordnung angezeigt werde?
3.) Wo und wie kann ich erfahren, ob das OLG Hamm eine andere Entscheidung getroffen hat?