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Private Schulden einfordern

Verfasst: 04.11.2020, 04:13
von aino123
Hallo,

ich habe einem Bekannten über die letzten Jahre hinweg immer wieder Geld geborgt.
Ein Teil des Geldes wurde schon vor über 3 Jahren verliehen, der größte Teil aber innerhalb der letzten 3 Jahre.
Es wurde zwar immer wieder etwas zurückgezahlt aber da die Person immer wieder unvorhergesehene Ausgaben hatte, wurde das meiste Geld noch nicht zurückgezahlt.

Der überwiegende Teil der Geldes wurde über MoneyBeam der N26 Bank überwiesen. Das heißt die Transaktionen sind größtenteils nachweisbar. Es gibt auch viele Whatsapp Nachrichten die evtl. als Nachweis dienen könnten.

Da es durch einen anderen Konflikt möglich ist, dass unsere Freundschaft zerbricht, habe ich Bedenken wie ich dann zu meinem Geld komme.

Zum aktuellen Zeitpunkt glaube ich, dass dieser Bekannte noch bereit wäre eine Schuldanerkenntnis oder Ähnliches zu unterschreiben.
Ich habe gelesen, dass es dabei mehrere Arten von Dokumenten gibt und frage mich welches für meinen Fall am angemessensten ist.
Ein
- "Abstraktes (konstitutives) Schuldanerkenntnis", ein
- "Kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis", oder ein
- "Schuldversprechen" (sollte das etwas anderes sein als eine Schuldanerkenntnis).

Wie stehen meine Chancen zu meinem Geld zu kommen falls der Bekannte kein Schuldanerkenntnis unterschreiben will?

Ich freue mich über eine Hilfestellung.

Re: Private Schulden einfordern

Verfasst: 04.11.2020, 11:05
von alles2
Uff, das klingt schon sehr theoretisch und kenne es in der Form nicht. Dabei ist meiner Meinung nach völlig irrelevant, wie man eine Vereinbarung bezeichnet. Für den Fall, dass sich mal ein Richter der Sache annehmen sollte, sollte er zumindest was in der Hand haben, wonach zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass der Schuldner das Geld auch wieder zurückzahlen muss und es sich um keine Schenkung oder sowas handelt. Welchen Text es enthält, ist im privaten Bereich nicht so wesentlich, solange klar hervorgeht, um was es geht. Ansonsten würde es die Sache um einiges schwerer machen. Wir können Dir daher nicht sagen, wie es um Deine Chancen bestellt ist, weil wir die Verantwortung der anderen Seite nicht kennen und was sich tatsächlich in seinem Kopf abspielt.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Bekannte Dir nur was vorgemacht hat, wärst Du hier gut aufgehoben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15258

Re: Private Schulden einfordern

Verfasst: 04.11.2020, 13:28
von mastercrash
aino123 hat geschrieben:
04.11.2020, 04:13
Ein
- "Abstraktes (konstitutives) Schuldanerkenntnis", ein
- "Kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis", oder ein
- "Schuldversprechen" (sollte das etwas anderes sein als eine Schuldanerkenntnis).

Wie stehen meine Chancen zu meinem Geld zu kommen falls der Bekannte kein Schuldanerkenntnis unterschreiben will?
Von einem konstitutiven Schuldanerkenntnis ist abzuraten. Es würde theoretisch eine Forderung "von sich aus" erzeugen, das heißt ohne dass die Grundlage dafür genannt wird oder genannt werden muss. Es gibt dazu höchstrichterliche Urteile, dass das sittenwidrig ist, insbesondere gegenüber Privatpersonen. Und dann wäre das Schuldanerkenntnis wegen Sittenwidrigkeit null und nichtig (absolute Unwirksamkeit).

Viel eher brauchen Sie lediglich eine "Wissenserklärung" als Beweismittel, also ein schllchtes Schuldanerkenntnis.
Bei einem konstitutiven Schuldanerkenntnis handelt es sich um eine Willenserklärung, die unabhängig von der eh schon bestehenden Schuld einen neuen Forderungstitel erzeugt.

So könnten Sie es beispielsweise formulieren:
"Hiermit bestätigt der Schuldner, dass er zum heutigen Tage XY dem Gläubiger eine Forderung von gesamt € YY (in Worten ybsilonybsilon/00) schuldig ist. Die Forderung besteht aus Kreditschulden aus einem Darlehen, welches der Gläubiger dem Schuldner in der Vergangenheit über MoneyBeam der N26 Bank überwiesen hat."

Etwaige Zinsen sind als Nebenforderung gesondert vom ursprünglich geliehenen Schuldbetrag auszuweisen ("nebst Zinsen iHv € ZZ")! Wichtig ist, dass genau genannt wird, wie diese Forderung entstanden ist und die Höhe etwaiger Zinsen nachgerechnet werden kann.

Wenn er kein Schuldanerkenntnis unterschreiben will, müssten Sie halt ohne dieses Beweismittel ggf. vor Gericht beweisen, dass er den Betrag schuldig ist. Wenn es dazu Belege gibt (zB N26 Kontoauszüge oder ähnliches) kann der Beweis auch dann gelingen. Das ist ohne die genauen Umstände zu kennen aber schwer abzuschätzen.