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Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 03.11.2020, 21:45
von ScuderiWu
Guten Abend,
folgende Thematik:
Kaufte am 27.08.2020 eine elektronische Zündung für eine Moto Guzzi V65 bei der Firma Silent Hektik um 414€ (inkl. Versand). Ich hatte sie an meinem Motorrad getestet und war mit der Leistung nicht zufrieden. Am 06.09.2020 reichte ich via E-Mail meinen Widerruf bei dieser Firma ein. Ihre Antwort war (in Kurzfassung): "...sie würden die Zündung sehr wohl zurücknehmen, jedoch könnten sie mir nur die Hälfte auf Kulanz zurückzahlen....." mit dem Verweis auf das Fernabsatzgesetz und das dadurch mein Widerrufsrecht hinfällig sei.
Kurzum holte ich mir viele Meinungen geschäftsführender Personen, die mir rieten, ich soll einen Brief aufsetzen und mit dem Paket retour schicken um die Einsichtigkeit der Firma zu bekräftigen.

Am 09.09.2020 schickte ich das Paket retour.
Am 23.09.2020 stattete ich der Post im Heimatort einen Besuch ab, weil mein Paket laut online Nachverfolgung in Wien stecken geblieben ist. Was zur Folge einer Nachforschung hatte.
Am 12.10.2020 erreichte mich ein Brief der Post. Darin stand, dass das Paket am 11.09.2020 bei der besagten Firma abgegeben wurde.

Am 21.10.2020 schrieb ich der Firma wiedermals (bis dato weder Rückzahlung, noch Paketankunfts-Mail etc...) und erkundigte mich höflich, ob mein Paket schon bei ihnen eingegangen sei. Ihre Antwort war wieder die Selbe "... Berufung auf das Fernabsatzgesetz....".


Meine Frage nun:
bin ich hier im Unrecht weil ich sie verbaut habe um sie zu testen? Test ist logischerweise nicht anders möglich.

Ich las im Deutschen Netz einige Gesetzestexte durch und hier stand: „...sogar schon zusammengebaute Möbel kann man bei Nichtgefallen wieder zerlegen und zurückgeben...“
Würde in meinem Fall ja voll zutreffen, dachte ich zumindest.

Bitte um Rat.

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 03.11.2020, 23:38
von alles2
Irgendwie ist das alles eher ungenau und ich kenne die Widerrufsbelehrung des Händlers nicht. Grundsätzlich kannst Du Dich an die Informationen des Bundesministeriums u.a. für Konsumentenschutz orientieren:

https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Nach_dem_Kauf/Ruecktritt.html#:~:text=R%C3%BCcktrittsrecht%20bei%20Vertr%C3%A4gen%20im%20Fernabsatz

Ich war selbst Online-Händler, wobei der Vergleich etwas verzerrt ist, zumal es Amazon betraf, die gerade in Bezug auf Kundenfreundlichkeit ja "über den Dingen steht".

Eigentlich bräuchtest Du innerhalb der von Dir erfüllten Frist nicht mal einen Grund für die Retoure nennen. Ist das Produkt aber nicht mehr verkäuflich, weil es in irgendeiner Form einen gewissen Grad an Schaden genommen hat, sei es auch nur irgendwelche vermeidbare Kratzer, kann der Verkäufer einen Teil des Betrages einbehalten. Es gibt Händler, die jegliche Form der Rückgabe ablehnen, sobald eine Versiegelung durchtrennt oder eine Folie aufgerissen wurde. Das muss man sich eben genauer ansehen. Daher würde es mich interessieren, auf welche Begründung man sich für die Kulanzlösung stützt.

Ich persönliche mache als Kunde keinen großen Unterschied zwischen dem klassischen Handel und dem Online-Handel. Im Geschäft hat man die Möglichkeit, sich ein Produkt vor Ort genauer anzusehen. Außerhalb jeder Kulanz kann man ein Produkt daher nur bei einem Mangel oder Defekt zurückgeben. Es irgendwo einzubauen und bei Nicht-Gefallen zurückgeben, darauf muss der Händler ohne vorherige Vereinbarung nicht eingehen.
Dieses Ansehen eines Produktes ist einem beim Online-Kauf nicht möglich. Daher sollte es dem Kunden möglich sein, es vorher begutachten zu können, um es dann bei Bedarf wieder retournieren zu können. Das ist ja der Sinn dahinter. Wird das Produkt aber eingebaut und ist somit für den Händler nicht mehr verkäuflich, würde ich mir da auch eine Gleichbehandlung wünschen, indem der Online-Händler es dann nicht ohne weiteres uneingeschränkt zurücknehmen müsste. Leider ist mir da die aktuelle Gesetzeslage nicht bekannt, sodass ich es nicht mit Gewissheit sagen kann. Allerdings gibt es da das andere Lager, welches sagt, dass diese "B-Ware" einfach zum Online-Geschäftsrisiko gehört, was sich eben nicht jeder Händler bieten lassen möchte.

Eigentlich würde ich aber so, wie Du es formulierst, meinen, dass der Händler Dein Artikel wieder zurücknehmen sollte und Dir das Geld zur Gänze refundieren. Wenn nicht, würde ich die genaue Begründung fordern. Um dem Ganzen Nachdruck verleihen, könntest Du behaupten, dass er laut "Konsumentenverein" (unspezifisch) die Ware zurücknehmen muss und Dir das Geld dann wieder zusteht.
Wie gesagt, wir kennen die näheren Umstände nicht. Notfalls kann man sich auch an den Konsumentenschutz der AK wenden.

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 04.11.2020, 08:45
von lexlegis
Es könnte hier deutsches oder anderes Recht zur Anwendung gelangen (Ich hab keine Ahnung woher Sie kommen lieber Herr Fragesteller). Je nachdem ob Art 6 Abs 1 lit b oder Abs 2 ROM I zur Anwendung gelangt.

Das deutsche Fernabsatzgesetz existiert nicht mehr. Dessen Normen wurden in das BGB integriert (Par 312b ff BGB). Bei österr. Recht kommt das FAGG (Par 11) zur Anwendung. Da beide Gesetze mittels EU Richtlinie zu Stande gekommen sind, ist ihr Inhalt nahezu deckungsgleich.

Interessant wäre nun zu wissen, auf welche Gesetzesbestimmung sich der Unternehmer nun stützen möchte, wenn er die Rücknahme verweigert. Das sollte zunächst erfragt werden. Sich einfach nur auf das ganze Gesetz zu stützen ohne die genaue Rechtsnorm nennen zu können, ist in jedem Fall unzureichend, wenn es um eine rechtliche Behauptung geht.

Die Frage ist zudem auch, wie viel Wertminderung der Artikel durch den Ein- und Wiederausbau erfahren hat.

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 04.11.2020, 13:10
von alles2
So oder so ist Fakt, dass der Kunde von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat und der Händler bisher keine Begründung für die Kulanz gebracht haben dürfte. Dieses Fernabsatzgesetz ist eine Regelung und keine Kulanzlösung. Daher liegt der Verdacht im Raum, dass der Händler es in einschüchternder Manier einfach probiert, den Käufer von seinem Vorhaben abzubringen.

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 04.11.2020, 19:13
von ScuderiWu
Danke für Eure raschen und informellen Antworten. Bin sehr dankbar darüber.

Den Tipp mit der AK ist eine gute Idee, werde dort mal anklingeln.

Der Herr Fragesteller ist aus Österreich und der Unternehmer ist aus Deutschland.
Ich habe, bevor ich das Paket retour geschickt habe, einige Bilder von den Bauteilen gemacht, um nicht aufs Kreuz gelegt zu werden. Somit habe ich wenigstens Beweise, falls dem Verkäufer was nettes einfällt. Wenn eine Wertminderung bei einem Bauteil nachweisbar ist, bin ich natürlich bereit dem Händler entgegenzutreten. Ob ich das gesetzlich muss, weiß ich halt nicht.

Was wäre eurer Meinung nach der nächste Schritt?
Bzw. soll ich dem Händler zwecks Kulanzlösung etwas zukommen lassen?

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 04.11.2020, 19:48
von ScuderiWu
Hab noch was nettes von der AK gefunden. Ist ein Word-Dokument, welches man downloaden kann, wo man alle Richtlinien vorfindet.
Unter anderem steht auch geschrieben:


"....

Folgen des Rücktritts:

Für Warenlieferungen gilt:
Der Unternehmer hat Ihnen alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Haben Sie allerdings eine andere als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung gewählt (z.B. Expresslieferung), so müssen Sie die damit verbundenen Mehrkosten selbst tragen. Der Unternehmer hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das Sie verwendet haben, außer es wurde mit Ihnen ausdrücklich ein anderes - mit keinen Kosten für Sie verbundenes - Zahlungsmittel vereinbart. Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurück erhalten hat oder Sie ihm einen Nachweis über die Rücksendung erbracht haben.

Sie müssen die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Unternehmer zurückschicken (rechtzeitige Absendung ist ausreichend), außer der Unternehmer hat angeboten, die Ware selbst abzuholen. Die Kosten der Rücksendung sind von Ihnen zu tragen, außer der Unternehmer hat Sie darüber nicht informiert oder hat sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen. Einen Wertverlust der Ware müssen Sie nur ersetzen, wenn Sie vom Unternehmer über Ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Das Auspacken der Ware und ein Testbetrieb begründen somit noch keinen Wertverlust. Der Unternehmer kann kein Benützungsentgelt verlangen.

....."

Ich gehe mal davon aus, dass dies hier nur für Österreich gilt. Wie sieht es dann rechtlich für unsere Nachbarn aus?

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 04.11.2020, 20:09
von alles2
Nein, das sind die Verbraucherrechte-Richtlinien der EU. Ich hatte es vorwiegend mit deutschen Kunden zu tun und da galten dieselben Regelungen. Daher ändert es sich nichts an dem ursprünglichen Rat, sich seine Widerrufsbelehrungen durchzulesen. Manche erwähnen nämlich explizit, das "aufgebrochene Waren" nicht mehr zurückgenommen werden oder man sich einen Teilbetrag einbehält. Ist in der Richtung nichts davon zu entnehmen, wäre der vom Händler einseitig festgelegter Schritt nicht rechtens und Dir würde alles zustehen.

Ich nehme jetzt einfach mal an, dass es keine Beanstandungen gibt, weil davon noch immer nichts zu entnehmen ist. Von mir aus verzichte daher darauf, wegen der Begründung für die Einbehaltung eines Teilbetrages nachzufragen und fordere ihn gleich auf, sich an das Fernabsatzgesetz zu halten und dass Du auf die gesamten Dir zustehenden Kosten bestehst, da sonst eine Meldung an den EU-Verbraucherschutz erfolgt und Du es an den Rechtsschutz weiterleiten wirst.

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 05.11.2020, 18:49
von ScuderiWu
Ok, ich verstehe was du meinst. Ich wär schon davon ausgegangen, dass diese Regelungen auf EU-Ebene bzw. zwischen AUT und DE gültig sind.
Im Anhang habe ich den Widerrufs text dieser Firma rauskopiert.
Bitte mal durchlesen, ob ich da nichts falsches gelesen habe.

"...
Widerrufsrecht für Privatkunden - B2C :
Privatkunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zuwiderrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs:Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhaltenhaben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich darausergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigsteStandardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichenTransaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweiserbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag,an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an unszurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust, Nutzen sowie Schaden der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren,so wie es auf der Ladentheke eines Geschäftes üblich ist, nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
..."

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 06.11.2020, 01:07
von alles2
Dahingehend ist alles in Ordnung. Es entspricht den EU-Richtlinien.
Eigentlich habe ich schon alles gesagt. Auch, dass der Händler etwas für den Wertverlust verlangen kann, wenn der Artikel nicht sachgemäß verwendet wurde. Daher verwundert, dass der Händler von einer Kulanz für die Hälfte des Betrages geschrieben hat, ohne den Artikel vorher begutachtet zu haben.

Es bleibt dabei. Entweder Du fragst vorher, wie er das mit der Hälfte meint. Oder Du bestehst gleich darauf, dass er sich an seine eigenen Widerrufsbelehrungen halten soll und Du Dir weitere Schritte vorbehältst, wenn er Dir nicht den gesamten Betrag refundiert.

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 11.11.2020, 19:36
von ScuderiWu
Danke wiedermal für die rasche Antwort.
Hab hier mal ne Antwort von dieser besagten Firma:

"....
Guten Morgen
Sie haben von uns am 08.09.2020 sehr wohl eine Antwort erhalten. Siehe weiter unter.
Wie bereits mitgeteilt, ist ihr Widerruf gesetzlich nicht zulässig.
Wir können ihnen aber anbieten, die gebrauchte Anlage in ihrem Auftrag zu verkaufen.
Üblicherweise werden dafür 50% bis 60% des Neupreises bezahlt.
Wenn sie das möchten, dann bitte bestätigen.
..."

Hab noch nichts zurückgeschrieben...
Wenn weiter nichts passiert gehe ich mal davon aus, dass die letzte Hilfe ein Rechtsanwalt ist?

Re: Widerrufsrecht-Rückgaberecht

Verfasst: 11.11.2020, 21:42
von alles2
Ist irgendwie wischi waschi das Ganze, weil es auch zu Missverständnissen gekommen sein dürfte. Offensichtlich hattest Du eine Rückmeldung vom Händler bekommen, von der Du nichts wusstest. Vermutlich ist dort zu entnehmen, warum der Widerruf nicht in Anspruch genommen werden kann. Denn warum es nicht gesetzlich zulässig sein soll, wird uns noch immer verschwiegen. Sollte ich falsch liegen, hole Dir doch die genaue Begründung für die Ablehnung ein. Auf jeden Fall wirkt es auf mich, als wäre der Händler auf sämtliche (wesentliche) Anfragen eingegangen. Ansonsten kann ich nur auf meinen vorherigen Beitrag verweisen, wonach rechtliche Schritte angedroht werden könnten und man dann seine Reaktion warten könnte.