Seite 1 von 1

Re: darf,eine Rechtschutzversicherung bei zuviel "Benutzung"kündigen,oder gibt es gewisse Ausnahmen?

Verfasst: 03.11.2020, 20:30
von MG
Wenn man sich Ihre Postingflut und Ihre darin aufgeworfenen Fragen und Themen anschaut, kann man die RS-VersicherungEN verstehen.

Re: darf,eine Rechtschutzversicherung bei zuviel "Benutzung"kündigen,oder gibt es gewisse Ausnahmen?

Verfasst: 04.11.2020, 02:14
von alles2
Du stellst uns Fragen, obwohl Du die Antwort doch eh schon aus der Praxis kennst.
Beschwere Dich doch bitte beim Salzamt.
Ich verstehe nicht, wie man Verträge unterschreiben kann, wenn man mit den Konditionen nicht einverstanden ist. Und wenn der Anbieter davon Gebrauch macht, braucht man sich doch gar nicht aufregen.
Vielleicht findet sich ein Versicherer, der Dir die Welt so macht, wie sie Dir gefällt.

So wie fast auch Banken, darf fast ein jeder Anbieter sich seine Kunden aussuchen. Natürlich gibt es auch da Ausnahmen (Diskriminierung, fehlende Alternativversorgung, ...), wobei die hier wohl nicht zur Anwendung kommen würden.

Aus Deinen Schilderungen kann ich überhaupt keinen Skandal erkennen. Daher alles im Lot!
Was kommt als nächstes? Dass Kunden im Rahmen des Rückgaberechts einen Grund benennen müssen, damit die volle Transparenz gesichert ist? Irgendwann ist echt mal gut...

Re: darf,eine Rechtschutzversicherung bei zuviel "Benutzung"kündigen,oder gibt es gewisse Ausnahmen?

Verfasst: 04.11.2020, 08:51
von lexlegis
MG hat geschrieben:
03.11.2020, 20:30
Wenn man sich Ihre Postingflut und Ihre darin aufgeworfenen Fragen und Themen anschaut, kann man die RS-VersicherungEN verstehen.
:lol:


Ich finde die Affektion zu Beistrichen interessant.

Vielleicht sollte man manche Tro ääh User nicht mehr füttern?