Corona-Verordnung für Schulen in der Steiermark
Verfasst: 03.11.2020, 20:14
Guten Abend liebe Forumsmitglieder!
Heute ist eine Verordnung bezüglich Corona in Bildungseinrichtungen für die Steiermark in Kraft getreten und da sind ein paar Fragen aufgetaucht, auf die ich als Rechtslaie keine Antwort weiß.
Die Verordnung 98 ist im Internet unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20201102_98/LGBLA_ST_20201102_98.html abrufbar.
Beim Durchlesen sind folgende Fragen aufgetaucht:
1.) Zu §2 Absatz 1: Impliziert das, dass alle Personen in Bildungseinrichtungen keinen MNS-Schutz tragen müssen, wenn der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann?
2.) §2: Zum Personal zählen auch alle Lehrer (Landes- und Bundeslehrer) oder nur alle Nicht-Lehrer (Schulwart, Reinigungspersonal usw.)?
Danke und freundliche Grüße
Heute ist eine Verordnung bezüglich Corona in Bildungseinrichtungen für die Steiermark in Kraft getreten und da sind ein paar Fragen aufgetaucht, auf die ich als Rechtslaie keine Antwort weiß.
Die Verordnung 98 ist im Internet unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20201102_98/LGBLA_ST_20201102_98.html abrufbar.
Beim Durchlesen sind folgende Fragen aufgetaucht:
1.) Zu §2 Absatz 1: Impliziert das, dass alle Personen in Bildungseinrichtungen keinen MNS-Schutz tragen müssen, wenn der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann?
2.) §2: Zum Personal zählen auch alle Lehrer (Landes- und Bundeslehrer) oder nur alle Nicht-Lehrer (Schulwart, Reinigungspersonal usw.)?
Danke und freundliche Grüße