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Re: muss eune Rechtschutzversicherung Folgeschäden,bezahlen,wenn Verfahren,bei Gericht anhängig,obwohl man nicht mehr ku
Verfasst: 04.11.2020, 02:31
von alles2
Bitte nicht wegen jeder Frage einen eigenen Thread starten. Schon wieder das Thema Kündigung einer Rechtsschutzversicherung.
Erkundige und beschwere Dich doch mal beim Versicherungsverband, dort sind im entsprechenden Formular noch viele weiße Flächen frei:
https://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/Informations_Beschwerdestelle.html
Es gäbe auch eine Anlaufstelle des Bundesministeriums, aber das möchte ich denen nicht unbedingt antun!
Re: muss eune Rechtschutzversicherung Folgeschäden,bezahlen,wenn Verfahren,bei Gericht anhängig,obwohl man nicht mehr ku
Verfasst: 04.11.2020, 10:37
von alles2
Natürlich kann man sich aufführen, wie man möchte. Es war nur eine Bitte meinerseits und keine Aufforderung. Aber wenn Du so weiter machst, geht auch uns irgendwann das G'impfte auf. Wir sind nicht dazu da, um über das Allernormalste der Welt zu diskutieren und sich darüber zu echauffieren. Da wärst Du beispielsweise in einem Forum der Systemverweigerer besser aufgehoben.
Du stellst sämtliche Aussagen von Beamte in Frage, fühlst Dich schikaniert, stellst überzogene Forderungen, redest zu gerne von Willkür, obwohl deren Vorgehensweise sich zumeist mit der Gesetzeslage deckt, und unterstellst den Leuten fehlende Ausbildung, nur weil sie nicht auf jede Deiner Fragen antworten wollen und auch nicht müssen. Ich habe oft genug versucht, Dir durch den jeweiligen Paragraphen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Nur, es wird nicht besser. Irgendwo hatte ich auch mal daran appelliert, unser System so zu akzeptieren, wie es ist:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16035#p38096
Auf diese Art, und weil sich eigentlich nie was Unrechtliches findet, wirst Du niemand seriösen finden, der Dich bei Deinen Vorhaben unterstützen wird. Wir alle haben uns an die aktuelle Gesetzeslage zu halten. Weil Du diese nicht immer hinnehmen möchtest, tue ich mir da relativ schwer, Dir etwaige Anlaufstellen konkret zu benennen. Denn diese halten sich grundsätzlich auch an den geltenden Bestimmungen, was bei Dir allzu gerne nicht auf große Zustimmung stößt.
Naja, um Deine Frage zu beantworten, die Antwort findest Du hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16075#p37893
Re: muss eune Rechtschutzversicherung Folgeschäden,bezahlen,wenn Verfahren,bei Gericht anhängig,obwohl man nicht mehr ku
Verfasst: 04.11.2020, 14:27
von alles2
Wenn ich folgendes ausgeführt hatte:
Du stellst sämtliche Aussagen von Beamte in Frage, fühlst Dich schikaniert, stellst überzogene Forderungen, redest zu gerne von Willkür, obwohl deren Vorgehensweise sich zumeist mit der Gesetzeslage deckt, und unterstellst den Leuten fehlende Ausbildung, nur weil sie nicht auf jede Deiner Fragen antworten wollen und auch nicht müssen.
, war das auf Behörden und diverse Institutionen bezogen und nicht auf Forumsmitglieder. Dahingehend hast Du sehr wohl mangelndes Wissen beklagt. Ich habe das Forum etwas im Blick und vergesse so schnell nichts. Weil Du eben schreibst:
ich habe,niemanden unterstellt ,sich nicht auszukennen
, hier nur ein Auszug von Dir:
die Angestellten,der Behörden,wurden,über die Zuständigkeit schlecht,oder zum Teil gar nicht geschult
oder unser System,ist einfach zu kompliert ,und es durchschaut niemand,selbst die die sich täglich damit beschäftigen,blicken nicht mehr durch !