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Re: wird man bestraft,wenn man in einem Notfall,zu schnell fährt?

Verfasst: 03.11.2020, 13:45
von alles2
§ 6 VStG (Verwaltungsstrafgesetz)
Eine Tat ist nicht strafbar, wenn sie durch Notstand entschuldigt oder, obgleich sie dem Tatbestand einer Verwaltungsübertretung entspricht, vom Gesetz geboten oder erlaubt ist.
Nur auf die Verhältnismäßigkeit sollte dadurch nicht aus dem Auge verloren werden, indem u.a. andere gefährdet werden.

Das andere, was Du anspricht ist § 10 (1) StGB, was ich Dir bereits in Deinem Thread über Falschaussagen erwähnt hatte.

Und sollte eine Behörde nicht der Ansicht sein, kann man beispielsweise argumentieren, dass man eine mögliche Straftat wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 2 StGB abwenden wollte.

Re: wird man bestraft,wenn man in einem Notfall,zu schnell fährt?

Verfasst: 04.11.2020, 21:22
von Das_Pseudonym
Ich würde persönlich einen Anwalt hinzuziehen falls es dazu kommt.

Re: wird man bestraft,wenn man in einem Notfall,zu schnell fährt?

Verfasst: 05.11.2020, 10:07
von MG
Das_Pseudonym hat geschrieben:
04.11.2020, 21:22
Ich würde persönlich einen Anwalt hinzuziehen falls es dazu kommt.
So ein Anwalt am Beifahrersitz schaden nie.... :roll: