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Schmerzensgeld nach Anzeige Körperverletzung einfordern

Verfasst: 02.11.2020, 10:15
von jaki95
Hallo,

Ich wurde Opfer eines Überfalls mit Einbruch/Hausfriedensbruch, mit Raufhandlung.

Es wurde alles zur Anzeige gebracht und liegt demnächst beim Straf-Landesgericht auf.

Meine Frage ist welche Wege ich gehen muss um Schmerzensgelt für schwere Körperverletzung ein zu fordern. (Fraktur und Prellungen)

Ärtzliche Atteste liegen bislang alle vor, aber wo beantrage ich das Schmerzensgeld, im Idealfall ohne RA?

(Stelle die Frage hier nur da ich im WWW nicht wirklich was finden konnte.)

Danke für Die Hilfe!

LG

Re: Schmerzensgeld nach Anzeige Körperverletzung einfordern

Verfasst: 02.11.2020, 10:38
von MG
Sie können sich dem Strafverfahren gegen den Täter als Privatbeteiligte/r anschließen und dabei Ihre Forderung geltend machen.

Re: Schmerzensgeld nach Anzeige Körperverletzung einfordern

Verfasst: 02.11.2020, 11:47
von alles2
Falls man sich nicht sicher ist, ob das bereits erfolgt ist, weil man beispielsweise nicht alles während der polizeilichen Zeugenvernehmung verstanden hat, kann man es daraus entnehmen. Dort sollte in etwa stehen, dass man sich gemäß § 67 StPO dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließt. Dann braucht man keinen Anwalt, kann sich aber auf eigenem Wunsch dennoch vertreten lassen. Ist der Fall nicht wirklich komplex, kann der Strafrichter nach den üblichen Schmerzensgeldsätzen eine Entschädigung aussprechen. Oder er verweist eben (wegen § 1325 ABGB) auf den Zivilrechtsweg, wo man bei einem Streitwert über 5000 Euro anwaltlich vertreten sein müsste, dieser jedoch auf Antrag bei Gericht unentgeltlich beigestellt werden könnte. Der Weg sollte ebenso eingeschlagen werden, wenn einem der etwaige Schadensersatzanspruch aus dem Strafverfahren zu gering ausgefallen erscheint.

Gerne kannst Du dich zwecks weiterer Auskünfte an den "Weißen Ring" wenden, der Dich auch anwaltlich unterstützen kann:

https://www.weisser-ring.at/opferhilfe/