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Pfandrecht

Verfasst: 01.11.2020, 19:47
von yilmay
A hat sein Konto bei der Bank B stark überzogen. Er vereinbart daher mit B, dass er ihr zur Sicherung des Saldos seinen PKW dadurch verpfändet, dass er bei der Bank den Typenschein hinterlegt und im Typenschein die Verpfändung vermerkt wird.

A) Hat B wirksames Pfandrecht erworben?

B) Wann ist die Frage bedeutsam?

Re: Pfandrecht

Verfasst: 01.11.2020, 22:50
von alles2
Die Definition des Pfandrechts findet sich in § 447 ABGB. Wie diese aussehen in § 448 ABGB, wonach es sich um eine im Verkehr stehende Sache handeln muss. Der Typenschein fällt nicht darunter, weshalb es sich nicht um ein Faustpfand (Handpfand) handelt. Hingegen hat die Bank das damit verbundene Zurückbehaltungsrecht (Retentionsrecht) nach § 471 ABGB auf die Sache erworben.

Ich kann da keinen Unterschied erkennen, ob eine Bank nun das Pfandrecht oder Retentionsrecht bekommen hat, das sie die gleichen Möglichkeiten in ihrem Sinne haben. Daher sehe ich es mehr als die Verwendung der rechtlich korrekten Begrifflichkeit.

Kann mir daher gut vorstellen, dass die Frage für jene relevant sein könnte, die auch die Kontrolle über die Sache selbst haben möchte, während denen das Retentionsrecht zu wenig ist. Ich kenne nämlich Pfandleihhäuser, die wollen das Auto bei sich haben, anstatt dass man ihnen lediglich sämtliche Dokumente und Schlüssel übergibt.

Re: Pfandrecht

Verfasst: 02.11.2020, 09:24
von MG
Zur Lösung dieser wohl (Haus-)Aufgabe ein paar Schlagwörter und Judikaturlink:

Faustpfandprinzip
Durchbrechung des Faustpfandprinzips

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19870901_OGH0002_0100OS00046_8700000_000&IncludeSelf=False

Re: Pfandrecht

Verfasst: 02.11.2020, 11:54
von alles2
Danke Dir für den Hinweis. Habe schon gemerkt, dass mitunter darin Deine Stärke liegt, wenn es darum geht, theoretische Fragen von Ausbildungseinrichtungen ausfindig zu machen. Da war ich wohl zu wenig auf der Höhe, wobei mir die Fragen ohnehin etwas merkwürdig vorkamen, zumal diese diese für den Kreditnehmer völlig gleichgültig sein sollten.