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Parkplatz

Verfasst: 01.11.2020, 09:30
von Jusler
Welche Punkte muss man beachten, wenn man ein Grundstück gemietet hat und dieses als Parkplatz - ein Teil für Dauerparker, ein Teil als Kurzparkzone - nutzen möchte. Es gibt keinen Schranken, sondern nur einen Automaten; die Autokennzeichen werden mittels Kamera erfasst.

Gibt es dazu irgendwelche Anhaltspunkte in Gesetzen/Verordnungen? Wo findet man hilfreiche Informationen (Google konnte mir nicht weiterhelfen...)?

Danke!

Re: Parkplatz

Verfasst: 01.11.2020, 11:39
von alles2
Üblicherweise verweise ich auf die Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes, wenn die Leute über die Gemeinde (Bürgermeister oder Bauleiter) nicht wirklich weitergekommen sind. Gerade bei Bestimmungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, ist es schwierig, dass sich jemand findet, der den Überblick hat.
In Wien hätte man sich beispielsweise - so komisch es klingt - an das Wiener Garagengesetz, dem WGarG, zu orientieren:

https://www.jusline.at/gesetz/wgarg_2008