Re: darf,das Anzeigenprotokoll,die Polizei,einem Anwalt,einer beklagten Partei einfach ausgehändigt werden?
Verfasst: 31.10.2020, 22:38
In der Annahme, dass Du sowas wie eine Sachverhaltsdarstellung oder Zeugenvernehmung meinst, sei auf § 52 StPO verwiesen.
Als Beschuldigter hat man sogar die Möglichkeit, Aktenstücke mit dem Handy abzufotografieren.
Als Beschuldigter hat man sogar die Möglichkeit, Aktenstücke mit dem Handy abzufotografieren.