darf,das Anzeigenprotokoll,die Polizei,einem Anwalt,einer beklagten Partei einfach ausgehändigt werden?

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alles2
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Re: darf,das Anzeigenprotokoll,die Polizei,einem Anwalt,einer beklagten Partei einfach ausgehändigt werden?

Beitrag von alles2 » 31.10.2020, 22:38

In der Annahme, dass Du sowas wie eine Sachverhaltsdarstellung oder Zeugenvernehmung meinst, sei auf § 52 StPO verwiesen.
Als Beschuldigter hat man sogar die Möglichkeit, Aktenstücke mit dem Handy abzufotografieren.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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