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Re: kann das Recht auf den gesetzlichen Richter,auch dann,beantragt werden,wenn eine Verletzung,rein aus dem Sachverhalt

Verfasst: 31.10.2020, 20:18
von alles2
Ich kann mich noch an den Devolutionsantrag erinnern, den es aber in der Form nicht mehr gibt. Aber so wie ein Befangenheitsantrag hatte ich irgendwann den Hut draufgehaut, weil es eigentlich eh nie wirklich was brachte. Mehr dazu hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Devolutionsantrag

Was den gesetzlichen Richter anbelangt, braucht es in Zeiten von Wikipedia kein (Uralt?)-Buch eines deutschen Autors:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlicher_Richter

Dort gibt es auch einen Österreich-Teil. Oder auch auf dem Justiz-Portal:

https://www.justiz.gv.at/home/justiz/ziele-und-aufgaben/prinzipien~8ab4a8a422985de30122a9230b7e62fa.de.html

Das Verfassungsgerichtshof (VfGH) hätte das Recht auf einen gesetzlichen Richter gemäß Art. 83 Abs. 2 B-VG zu prüfen.
Ansonsten fällt mir noch der Überweisungsantrag nach § 261 Abs.6 ZPO, wenn man von mir aus meint, dass ein Gericht wegen fehlender Kompetenz gar nicht zuständig ist. Siehe auch § 230a ZPO.