Verkaufen auf Willhaben.at

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Disse
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Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von Disse » 29.10.2020, 20:36

Hallo,

Ich hab schon im Forum gesucht, aber nichts passendes gefunden was meine Frage beantwortet. Also falls ich was übersehen haben bitte verlinken.

Danke

So jetzt zu meiner Frage:

Ich habe einen Artikel auf Willhaben.at zum Verkauf angeboten, eine Anfragen und Emails/Chats später hat sich ein Käufer gefunden. Er wollte den Artikel ein paar Tage später abholen. Ich habe mich am Tag drauf entschieden den Artikel anderweitig zu verkaufen.
Habe ihm geschrieben, dass der Artikel nicht mehr Verfügbar ist und habe die Anzeige auf Willhaben.at gelöscht. Er hatte meiner Meinung nach keinen Aufwand (Finanzieller Natur) , trotzdem droht er jetzt mit rechtlichen Schritten.

Ist das legitim?

Danke schon vorab für eure Hilfe.



alles2
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von alles2 » 29.10.2020, 21:47

Leider hast Du Dich bezüglich des Inhaltes der Kommunikation mit dem potentiellen Käufer sehr bedeckt gehalten. Keine Ahnung, ob es zw. Euch eine Art Zustimmung gab und Du Dich später für einen anderen Interessenten, der womöglich ein besseres Angebot gemacht hat, entschieden hast.

Aber Du kannst Dich an folgende Threads orientieren:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15259
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15015

Wenn Du Gewissheit hast und der Käufer dennoch einen gegenteiligen Standpunkt vertritt, könnte das mit den rechtlichen Schritten Einschüchterungsversuche sein, um Dich zu einer erfolgreichen Kaufabwicklung zu bewegen.
Zuletzt geändert von alles2 am 29.10.2020, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Disse
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von Disse » 29.10.2020, 22:15

Es hat ein deutlich besseres Angebot gegeben.

Grundsätzlich kann man sagen, dass wir uns einig waren.

Ich habe mich aber einen Tag später umentschieden und habe ihm das mitgeteilt, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist.

Es sind aber auf keiner Seite kosten entstanden (davon gehe ich aus), da der Tag der Abholung noch einige Tage in der Zukunft lag.


Werde mir die zwei Threads durchsehen, danke!

alles2
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von alles2 » 29.10.2020, 22:20

Das dachte ich mir fast schon, weshalb der folgende Inhalt aus dem 2. Link zu beherzigen wäre:
Meiner Meinung nach ist ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen und bei Privatkäufen gibt es bei nicht berechtigter Beanstandung kein Widerrufsrecht oder ähnliches.
Natürlich hat ein schriftlicher Kaufvertrag im Streitfall (eventuell auch vor Gericht) mehr Gewicht. Wenn es mündlich ist, brauchst Du dann irgendein Nachweis. Sonst wird es schwer bis unmöglich, dass man damit durchkommt. Außer der Käufer stimmt Dir zu oder Du hast einen Zeugen dafür.
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Disse
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von Disse » 29.10.2020, 22:30

Wenn ich die Aussage richtig verstehe, war meine Einverständnis im willhaben.at Chat ein Kaufvertrag?

Wenn es nicht nur leere Drohungen waren, was kann hier passieren?

alles2
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von alles2 » 29.10.2020, 22:51

Ist immer die Frage, wie weit das Gegenüber wirklich gehen würde. Ein Aspekt ist mitunter der Wert des Artikels. Wegen einem "Lercherlschas" kann ich mir schwer vorstellen, dass da jemand einen realistischen Aufhebens machen würde. Aber ich würde meinen, dass ihm der Artikel sehr wohl zusteht, sofern er gewillt ist, seinen Verpflichtungen (Bezahlung, Abholung bzw. Angabe der Zustelladresse) nachzukommen.

Stell Dir vor, jemand gibt Dir eine Zusage für einen Artikel und kurze Zeit meint der Verkäufer, er müsse Dich enttäuschen, weil Du es aufgrund eines besseren Angebots doch nicht mehr bekommst.

Freilich kannst Du die Entwicklung beobachten. Nach Deiner Beschreibung ist davon auszugehen, dass auch er noch im Besitz der schriftlichen Zusage ist, was es nicht besser macht. Es könnte sogar soweit kommen, dass Du Dich um ein etwa gleichwertiges Ersatzprodukt kümmern solltest. Es gab aber auch schon Leute, die in so einer Situation dem Käufer mitgeteilt haben, dass das Produkt urplötzlich defekt ist oder das schon war, wobei der Verkäufer es erst jetzt bemerkt hat. Das nur aus meinem Erfahrungsrepertoire. Zufälle gibt's, die glaubt man nicht! Anders gesagt, einige scheinen da echt kreativ zu sein...
Zuletzt geändert von alles2 am 29.10.2020, 23:05, insgesamt 1-mal geändert.
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lexlegis
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von lexlegis » 29.10.2020, 23:05

Klingt so als wäre ein Verpflichtungsgeschäft zu Stande gekommen.

Der Käufer könnte sich dann die gleiche Sache (vom günstigsten Händler) auch teurer kaufen und von Ihnen die Differenz zu Ihrem Kaufpreis verlangen (Erfüllungsschaden).

Sprich er zahlt nur das, was er bei Ihnen auch gezahlt hätte und den Rest zahlen dann Sie.

Selbstverständlich gilt für ihn aber eine Schadenminderungsobliegenheit, also kann er nicht irgendwo einen teuren "Wucherartikel" auswählen, sondern muss sich am Kaufpreis des günstigsten Händlers orientieren. Den Schnäppchenjäger (in der Hoffnung auf Willhaben etwas Ähnliches zu finden) muss er aber auch nicht spielen.

Das nächste Mal klar die Unverbindlichkeit des Angebots kommunizieren.

Disse
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von Disse » 30.10.2020, 08:32

Danke für eure Antworten.

Ich werde mir jetzt zweimal überlegen etwas online zu verkaufen.

Ich hoffe das es eine leere Drohung war, weil Ersatz für den Artikel gibt es nicht.

alles2
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von alles2 » 30.10.2020, 11:01

Man muss nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten. Stattdessen könntest Du an Deiner Handschlag-Qualität arbeiten. Also überlege Dir in Zukunft sehr gut, wem Du Deine Zustimmung gibst.

Das mit dem Ersatzprodukt wäre anders zu verstehen gewesen. Denn es ist irrelevant, ob es den gibt. Tut es das nicht, wäre eben nach dieser zu suchen. Während ich erwähnt habe, dass Du Dich darum kümmern kannst, hat "lexlegis" angemerkt, dass diese Aufgabe auch dem Käufer zuteil werden kann. Aber auch das waren nur Beispiele, denn es gibt zig Möglichkeiten, um zu einer Einigung zu gelangen. Denkbar wäre mitunter, dass man dem Käufer den "Wert des Vertrages" zukommen lässt.

Also sollte der Käufer nicht nachgeben und Du nicht zu jenen mit einem "exklusiven" Vorwand gehören, könntest Du dezent anfragen, was er sich als "Schadensersatz" vorstellt.
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alles2
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von alles2 » 01.11.2020, 11:51

So langsam werde ich nervös, weil ich nach knapp 14 Stunden und 6 Minuten seit Punkt 10 Uhr damit fest gerechnet habe, dass der selbsternannte und sich als vermeintlicher Forums-Ordnungshüter aufspielende "Experte" urplötzlich aus der Versenkung kommt, um sowas zu schreiben wie (Vorsicht: durch Anführungsstriche entsprechend angepasst):
Experte hat geschrieben:
11.07.2020, 11:30
Das Vortäuschen "eines Mangels (z.B. durch Fallen)" gegenüber dem "Käufer würde" von der Rechtsprechung als [...] Betrug beurteilt "werden".

Auch das öffentliche Anstiften zu einer solchen Handlung kann strafbar sein (§ 282 Abs. 1 StGB).
Offensichtlich dürfen andere alles machen, während auf mich ein besonderes Augenmerk gelegt werden dürfte :roll:
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lexlegis
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von lexlegis » 01.11.2020, 12:29

Betrug würde hier aber ausscheiden :lol: Wenn noch kein Kaufpreis bezahlt wurde, ist eine Subsumtion unter 146 StGB nicht möglich. Subsidiär wäre 108 (1) StGB denkbar (absichtliche Rechteschädigung des Käufers).

Am besten wären in Zukunft eine klare Kommunikation und etwas mehr Handschlagqualität!

alles2
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Re: Verkaufen auf Willhaben.at

Beitrag von alles2 » 01.11.2020, 12:45

Danke Dir für den völlig berechtigten Einwand! Soweit hatte ich in dem emotionalisierten Moment nicht gedacht, weil es mir mehr darum ging, sein Zitat möglichst unverzerrt rüberzubringen. Eigentlich wollte ich ihm nur in der Hoffnung eine Vorlage liefern, um ihn zu seiner Sicht der Dinge in Schrift anzuregen. Das ist auch der Grund, warum ich seinen Namen nicht aus dem "Quote" entfernt habe. So bekommt er eben eine Benachrichtigung und "Private Nachricht", was ja schlafende Hunde aufwecken könnte :wink:
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