Zwangsvollstreckung Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

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Maria2012
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Zwangsvollstreckung Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

Beitrag von Maria2012 » 28.10.2020, 19:49

Bitte um Informationen wie eine Zwangsvollstreckung einer Liegenschaft vor sich geht.
Es besteht ein gerichtlicher Beschluss, dass der Eigentümer verkaufen muss aber der will nicht und weigert sich den vorgelegten Kaufvertrag zu unterschreiben. Deshalb will der Käufer jetzt den Eigentümer "enteignen" / zwangsvollstrecken(?) lassen.

Wie läuft das ab?
Welche Kosten entstehen für welche Seite?
Wäre jemand so lieb und könnte mir das erklären bitte?
Zuletzt geändert von Maria2012 am 29.10.2020, 07:07, insgesamt 4-mal geändert.



alles2
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Re: Enteignung Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

Beitrag von alles2 » 29.10.2020, 03:06

Bin jetzt etwas verwirrt...meinst Du statt der Enteignung vielleicht die Zwangsvollstreckung?
Enteignung ist für mich, wenn eine Liegenschaft (unter Festsetzung einer Entschädigung im öffentlichen Interesse der Allgemeinheit) in staatliches Eigentum übergeht, so wie es letztes Jahr beim Geburtshaus Adolf Hitlers war.

Nur weil mir gerade fad ist:
Vielleicht solltest Du "Eigentümer" statt "Besitzer" schreiben, falls es zutreffender wäre. Es soll gerade hier Wesen geben, die geradezu allergisch reagieren, wenn man als "juristischer Laie" den rechtlichen Unterschied nicht kennt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Maria2012
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Re: Zwangsvollstreckung (Enteignung?) Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

Beitrag von Maria2012 » 29.10.2020, 07:05

alles2 danke für die Hinweise. Text soweit korrigiert.

MG
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Re: Zwangsvollstreckung Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

Beitrag von MG » 29.10.2020, 08:16

Die Angaben in der Frage sind leider etwas dürftig.

"Es liegt ein Beschluss vor, wonach der Eigentümer verkaufen MUSS"

Ob das jetzt wirklich ein "Beschluss" oder ein Urteil ist, lassen wir dahin gestellt, aber wichtig wäre, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist und wie genau der "Beschluss" bzw. das Urteil lautet.

Infrage käme nach den Angaben folgender Vorgang:

Eigentümer (A) hat sich mit jemandem anderen (B) verbindlich darauf geeinigt, zu verkaufen, dann aber entgegen diesem gültigen Vertrag(!) die weiteren Schritte für die Umsetzung, insbesondere das Unterfertigen eines grundbuchsfähigen schriftlichen Kaufvertrages verweigert.

In solchen Fällen kann B den A auf "Zuhaltung des Vertrages" (Einhaltung/Abschluss des Vertrages) klagen. Man klagt dabei aber üblicherweise so, dass ein üblicher Vertrag vorbereitet wird und in der Klage beantragt A das Urteil, dass B verpflichtet wird, den Vertrag zu unterschreiben, bzw. dass (jetzt kommt der wichtige Teil) " das Urteil auch seine Unterschrift ersetzt".

In einem solchen Fall könnte man daher direkt mit dem rechtskräftigen Urteil (und entsprechenden Nebenurkunden, wie Staatsbürgerschaftnachweis, steuerliche Bestätigung etc.), das Grundbuchsgesuch für die Eintragung des Eigentumsrechtes des B durchführen. Eine zusätzliche Zwangsvollstreckung wäre damit aber nicht mehr erforderlich.

Bleibt man dabei, dass es sich tatsächlich um einen "Beschluss" handelt, dann fällt mir dazu nur ein Ausschlussverfahren eines Miteigentümers (Wohnungseigentümers) ein, die Fragestellerin schreibt aber "Liegenschaft", passt also nicht ganz.

Wenn es tatsächlich nur eine gerichtliche Entscheidung gibt, dass A an B verkaufen muss, dann müsste in weiterer Folge eine Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung dieser Handlung (also zur Unterfertigung eines bestimmten Kaufvertrages) erfolgen. Da es sich um eine "unvertretbare" Handlung handelt (B's Unterschrift kann nicht jemand andere für ihn machen), kann es sogar zur Verhängung von "Beugehaft" kommen.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/zivilrecht/3/1/Seite.1010642.html#durch

Vielleicht liefert uns "Maria2012" noch ein paar Informationen...
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Zwangsvollstreckung Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

Beitrag von alles2 » 29.10.2020, 11:26

Es scheint fast so, als Informationen in Stille-Post-Manier weitergegeben worden wären, sich der Käufer juristisch nicht einwandfrei geäußert hatte oder seine "Droh-Gebärde" einfach nur missverständlich aufgefasst wurde.

Daher wäre es vielleicht besser, es unter Vorlage der Unterlagen an einem Amtstag mit einem Gericht vor Ort zu klären:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/buergerservice_rechtsauskuenfte/Seite.980300.html

Man könnte auch telefonisch den Kontakt zum Gericht im eigenen Sprengel herstellen. Meist kommt da eh nicht durch und man wird an eine zentrale Stelle des eigenen Bundeslandes weiterverbunden. Nach Durchgabe der Aktenzahl bekommt man zumindest allgemeine Auskünfte auch über etwaige Verfahrenskosten. Die Telefonnummer findet man hier (bitte auf der rechten Leiste das jeweilige Bundesland wählen, falls es nicht Wien betrifft):

https://www.justiz.gv.at/home/gerichte/gerichte-nach-bundeslaendern/wien~2c9484853f60f165013f6205fd0d0cdd.de.html
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Maria2012
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Re: Zwangsvollstreckung Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

Beitrag von Maria2012 » 29.10.2020, 13:22

Vorab: Entschuldigung für meine laienhaften ungenaue Angaben. :cry:

Der Vorgang war folgendermaßen:

Der Eigentümer X stirbt.
Tochter Y erbt die Liegenschaft und kommt ins Grundbuch.

Es taucht ein Kaufvertrag auf mit 2 Herren als Käufer (A, B) und diese klagen auf Einverleibung ins Grundbuch.

Tochter Y bezweifelt Unterschrift ihres Vaters X.

BKA Wien erstellt Schriftgutachten. Ergebnis: 50% könnte es eine Fälschung sein, 50% echt.

Anwalt der Tochter Y berät sie dahin, einen neuen Kaufvertrag verfassen zu lassen, da es keine Möglichkeit mehr gäbe den Verkauf zu umgehen. Ein weiteres Schriftgutachten sei nicht möglich. Tochter X stimmt zu, einen Vertrag aufsetzen zu lassen. Es soll dies alles außergerichtlich geklärt werden, Verfahren ruht.

Da jedoch weitere Infos bezüglich der Echtheit der Unterschrift auftauchen, wechselt Tochter X den Anwalt und möchte ein neues Schriftgutachten erreichen.

Käufer A und B klagen erneut auf Einverleibung. Gericht gibt nun folgendes URTEIL: Tochter Y muss verkaufen, da sie im 1. Verfahren Bereitschaft zum Verkauf gezeigt hat. Neues Schriftgutachten und Zeugen werden abgelehnt bzw nicht angehört.

Doch nun: (ohne Wissen oder Information der Eigentümerin)

Käufer A tritt zurück und überträgt sein Kaufrecht auf die Ehefrau von Käufer B!

Käufer B unterbreitet nun einen völlig neuen Kaufvertrag mit anderen Punkten\ Forderungen. Nur der Kaufpreis blieb gleich! Käufer sind nun B und dessen Ehefrau plus einiger Punkte, die im ersten Vertrag nicht standen! Bezahlform, Fristen, Gefahr Übergang, ...

Hieraus ergibt sich nun noch eine Frage:

Welcher KV gilt nun? Bzw. auf welchem KV ersetzt nun das Gerichtsurteil die Unterschrift der Eigentümerin wenn diese sich weigert zu unterschreiben?

Wie wird das Gericht bzw die Käufer gegen sie vorgehen und welche Kosten werden anfallen ca? Liegenschaft ist unbewohnt!

alles2
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Re: Zwangsvollstreckung Exekution Liegenschaft - wie geht das vor sich?

Beitrag von alles2 » 29.10.2020, 13:37

Die Geschichte kommt mir bekannt vor und hattest bereits ausgeführt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16347

Es hätte sicher niemand Einwände gehabt, wenn Du den genannten Thread um die neuen Fragen erweitert hättest.
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