Baum wird gefällt - Rechtslage
Verfasst: 28.10.2020, 12:42
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Hat er denn bei der Gemeinde nachgefragt? Es ist doch das Grundstück der Gemeinde auf dem die Bäume nach wie vor stehen und damit gehören auch die Bäume der Gemeinde. Bei euch muss er nicht nachfragen, auch wenn ihr die Bäume vor 20 Jahren gepflanzt habt.Julian13959 hat geschrieben: ↑28.10.2020, 12:42Hallo,
ich wohne seit 20 Jahren in meinem Haus. Ditekt gegenüber vom Grundstück (dazwischen ist nur eine Straße) ist ein kleines Grundstück der Gemeinde, auf der wir vor 20 Jahren Bäume gepflanzt haben mit der Zustimmung der Gemeinde. Auf der anderen Seite des „Waldes“ (also quasi: Mein Haus - Straße - Bäume - Straße - andere Haus) steht seit einem Jahr ein neues Haus. Dieser will nun die Bäume fällen, hat auch jemanden dazu beauftragt & nicht bei uns nachgefragt.
Tun sie nicht! Sachenrecht 1. Vorlesung an der Uni soweit ich mich nach all den Jahren noch erinnere so ca. 2. oder 3. Semester. Das ist alles Eigentum der Gemeinde, wenn ihnen das Grundstück gehört. Superficies solo cedit und § 295 ABGB. Das ist mitunter einer der wichtigsten Grundsätze im bürgerlichen Recht überhaupt.
Danke für die beiläufige Belehrung, nur dürftest Du nicht verstanden haben, worauf ich aus war. Der Betroffene hätte sich von der Gemeinde erwartet, von der Maßnahme unterrichtet zu werden. Das setzt allerdings voraus, dass die "Entscheidungsträger" auch davon wissen, was es mit den Bäumen auf sich hat.mastercrash hat geschrieben: ↑28.10.2020, 13:24Tun Sie nicht! Sachenrecht 1. Vorlesung an der Uni soweit ich mich nach all den Jahren noch erinnere so ca. 2. oder 3. Semester. Das ist alles Eigentum der Gemeinde, wenn ihnen das Grundstück gehört. Superficies solo cedit und § 295 ABGB. Das ist mitunter einer der wichtigsten Grundsätze im bürgerlichen Recht überhaupt.
Dann drücken Sie sich leider sehr oft juristisch sehr ungenau aus. Besonders bei so wichtigen Begriffen wie Eigentum.alles2 hat geschrieben: ↑28.10.2020, 13:50Danke für die Belehrung, nur dürftest Du nicht verstanden haben, worauf ich aus war. Der Betroffene hätte sich von der Gemeinde erwartet, von der Maßnahme unterrichtet zu werden. Das setzt allerdings voraus, dass die "Entscheidungsträger" auch davon wissen, was es mit den Bäumen auf sich hat.
Dass die Gemeinde oder irgendwer rechtswidrig vorgegangen sein könnte oder irgend jemanden hätte informieren müssen, habe ich doch nirgends erwähnt!
Wie Du erkennst, ging es dem vermeintlichen "Baumzüchter" darum, von der Gemeinde verständigt zu werden. Ich habe nichts anderes gemacht, als mich in seine Situation hineinzuversetzen versucht, der ja davon ausgeht, dass "die Bäume eigentlich ihm gehören". Denn sonst würde man nicht solche Ansprüche stellen. Ferner habe ich nur eine Erklärung gesucht, warum es möglicherweise nicht erfolgt ist. Natürlich hätte ich schreiben können, dass die Gemeinde den Betroffenen nicht informieren hätte müssen. Nur kenne ich das Verhältnis und die Vereinbarung nicht und hätte diese dann aus der Sicht des Fragestellers als bürgerunfreundlicher Buh-Mann dastehen können, während ich eben in Aussicht stellen wollte, dass darauf (von mir aus wegen den 20 Jahren) einfach nur vergessen wurde. Daher wollte ich nur die Gemeinde in Schutz nehmen und die Kohlen aus einem potentiellen Feuer holen. Nicht umsonst wollte ich abgeklärt wissen, ob auf dem Grund was gebaut werden soll, um von mir aus die Willkür ausschließen zu können.Julian13959 hat geschrieben: ↑28.10.2020, 12:42Dieser will nun die Bäume fällen, hat auch jemanden dazu beauftragt & NICHT BEI UNS NACHGEFRAGT.