Hallo Leute!
Ich lerne gerade Schuldrecht und mir stellt sich nun folgende Frage hinsichtlich Ansprüchen:
Ist jeder Anspruch ein Forderungsrecht oder jedes Forderungsrecht ein Anspruch?
Prinzipiell habe ich herausgefunden, dass Ansprüche im Schuldrecht auch Forderungsrechte genannt werden, blicke in diesem Begriffs-Dschungel aber nicht ganz durch.
Hätte da jemand bitte eine Erklärung für mich?
Definition Forderungsrecht
Re: Definition Forderungsrecht
Hast Du dazu schon die Beschreibung auf Wikipedia in Augenschein genommen?
Nach meiner Auffassung kann man es nicht sehr viel besser erläutern!
Falls Du noch nicht drübergestolpert bist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Forderung#Rechtsfragen
Nach meiner Auffassung kann man es nicht sehr viel besser erläutern!
Falls Du noch nicht drübergestolpert bist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Forderung#Rechtsfragen
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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