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Vertrag unter Erben vor Eintritt des Erbfalls

Verfasst: 27.10.2020, 15:34
von Korg
Hallo,
sagen wir, Erblasser Z sagt in seinem Testament, er vermacht alles Kind A. Kind B und C bleiben außen vor (abgesehen von den Pflichtteilen).

Kann Kind A nun bereits vor Eintritt des Erbfalls mit Kindern B und C einen Vertrag abschließen, in dem sich Kind A verpflichtet, bei Erhalt des Erbes dieses unter den Geschwistern nach einer bestimmten Art aufzuteilen (also zB schlichtweg alles durch drei)?

Ist so ein "bedingter Vertrag" möglich, in dem man sagt, man macht X, wenn man Y erhält? Gibt es dafür eine Fachbezeichnung, mit der ich beim Notar vorstellig werden könnte?

Besten Dank für jedwede Hilfe.

Re: Vertrag unter Erben vor Eintritt des Erbfalls

Verfasst: 27.10.2020, 16:14
von alles2
Zum Thema Schenkungsvertrag gäbe es diesen Thread:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15471

Lass wissen, wenn das nicht weitergeholfen hat.

Re: Vertrag unter Erben vor Eintritt des Erbfalls

Verfasst: 27.10.2020, 16:39
von Korg
Danke, dass ist durchaus interessant und hilft mir, das Ganze besser zu verstehen und beim Notar zu vermitteln. Also ein Schenkungsvertrag mit Konditionen geht prinzipiell. Nun ist es in dem anderen Fall so, dass der Schenkende bereits über das zu Verschenkende verfügt. In meinem Fall wäre das ja nicht so. Da liegt das Eigentum am zu Verschenkenden in der Zukunft. Man würde also etwas verschenken, was man noch gar nicht hat bzw. worauf man auch noch kein Recht hat (das entsteht ja erst mit dem Eintritt des Erbfalls, nicht?). Macht das einen Unterschied?

Re: Vertrag unter Erben vor Eintritt des Erbfalls

Verfasst: 27.10.2020, 17:14
von alles2
Wenn ohnehin ein Notar hinzugezogen wird, wird er sich schon um die Ordnungsmäßigkeit kümmern.
Also ich sehe kein Problem darin, wenn ein Vertrag über etwas aufgesetzt wird, worüber man noch nicht verfügt. Abgesehen davon dass das genau überlegt gehört, könnte der Vertrag eh nicht geltend gemacht werden, solange es sich bei dem Vertragspartner noch nicht um den Eigentümer handelt.