auf welcher Rechtsgrundlage,basieren,willkürliche Polizeistrafen nach "Augenmaß"?

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mastercrash
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Re: auf welcher Rechtsgrundlage,basieren,willkürliche Polizeistrafen nach "Augenmaß"?

Beitrag von mastercrash » 24.10.2020, 14:34

Amoon1 hat geschrieben:
24.10.2020, 13:57
er selbst,hat das Feuer nicht gemacht,bzw angezündet !
Naja, aber es hat den Eindruck gemacht, als hätte er das Feuer gemacht, wenn er als einziger daneben sitzt.
Das ist nicht willkürlich, sondern eher eine Sache von Beweisen.

Die Polizisten würden bei einem Einspruch aussagen, sie hätten gesehen wie er neben dem Feuer als einziger saß, was ja auch stimmt, und auch das entsprechende Verwaltungsgericht würde es dann vermutlich als glaubhaft ansehen, dass er auch das Feuer gemacht hat. Das würde dann unter die freie richterliche Beweiswürdigung fallen. Er könnte aber auch glaubhaft machen, dass die eigentlichen Verursacher schon weg waren und er nur dort saß.

Das hat aber nichts mit Willkür zu tun und läuft in Deutschland genauso ab. Die Polizei schreibt auf was sie sieht und stellt daraufhin einen Strafbescheid aus, wenn sie einen Tatbestand erfüllt sieht. Der Beschuldigte kann dann Beschwerde einlegen und dann entscheidet ein Gericht was glaubwürdiger ist (grundsätzlich schon in dubio pro reo aber auch das hat seine Grenzen - in dubio pro reo wird nämlich nur bei einem begründeten und konkreten Zweifel angewendet).
Amoon1 hat geschrieben:
24.10.2020, 13:57
warum,ist es also in Österreich möglich,das jeder etwas behaupten kann,was ein anderer getan hat,oder nicht,ohne den Beweis erbringen zu müssen,ob er es tasächlich war?
Der Beweis wäre in dem Fall die Aussage der Polizisten, dass er als einziger neben dem Feuer saß und dass es dann wahrscheinlich nach aller Lebenserfahrung auch er war, der es angezündet hat. Es kann zwar blöd laufen, aber die Aussage von Polizisten und das mit der allgemeinen Lebenserfahrung zu kombinieren ist ein zulässiges Beweismittel.
Amoon1 hat geschrieben:
24.10.2020, 13:57
wie wir alle wissen,ist es in Österreich möglich,bei Geschwindigkeitsübertretungen,im Straßenverkehr,nach Augenmaß,des Polizisten,bestraft zu werden,in Deutschland ginge das nicht!
Da kann verschiedene Gründe haben. Erstens kann auch in Deutschland wie auch hier ohne Messung der Vorwurf einer gefährlichen Geschwindigkeit nach Augenmaß erfolgen (zB nach § 99 Abs 2 lit c StVO). Für den Polizisten war es besonders gefährlich und der Beschuldigte hätte dies erkennen müssen. Da reicht im Grunde genommen die subjektive Einschätzung des Polizisten.

Zweitens hängt es soweit mir bekannt ist mit dem feinen Unterschied in der Polizeiorganisation zusammen.
Hier in Österreich ist jeder Polizist selbst verantwortlich, für die Hoheitsakte die er macht. Auch wenn zwei Polizisten in einem Auto auf Streife sind, macht jeder unabhängig vom anderen seine Hoheitsakte. Der eine bestraft den ersten Raser wegen Geschwindigkeitsübertretung, der zweite Polizist den zweiten Raser, der erste wieder den Dritten usw...
Der eine Polizist hat dem anderen nicht dreinzureden, sondern müsste den behördlichen Weg über eine Meldung beim Vorgesetzten gehen, wenn er ein Fehlverhalten des Kollegen sieht. Das wird er aber erst im Ernstfall machen, nicht weil auf dem Strafzettel einem Beschuldigten 3 km/h zu wenig vorgeworfen werden. In Deutschland müssen sich beide Polizisten auf den Hoheitsakt einigen, da sie auch beide dafür im Zweifel gerade stehen. Und auch in Deutschland haben die Polizisten wie auch hier bei Verwaltungsstrafsachen Ermessensspielräume.
Und sowohl in Deutschland als auch in Österreich hat die Polizei bei Strafverfahren kein Ermessen. Es gibt daher nicht wirklich große Unterschiede.


Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: auf welcher Rechtsgrundlage,basieren,willkürliche Polizeistrafen nach "Augenmaß"?

Beitrag von alles2 » 24.10.2020, 15:58

Amoon1 (siehe Titel) hat geschrieben:auf welcher Rechtsgrundlage,basieren,willkürliche Polizeistrafen nach "Augenmaß"?
Die Rechtsgrundlage, und damit hätte man sich viele Worte sparen können, lautet § 45 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG).
Da es nicht jedermanns Stärke ist, sich in die Paragraphen einzulesen, hier der Zitat:
(1) Tatsachen, die bei der Behörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, bedürfen keines Beweises.

(2) Im übrigen hat die Behörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht.

(3) Den Parteien ist Gelegenheit zu geben, vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen.
Wie schon ausreichend ausgeführt daher völlig egal, ob die Polizei etwas vermutet, da man als Betroffener ohnehin die Möglichkeit hat, sich zu äußern. Ist die Beweislage seitens der Behörde zu dünn, wird gerne mal von einer Strafe abgesehen. Schon oft genug gehabt.

Weil es hier nicht zu entnehmen ist und es in der früheren Vergangenheit medial immer wieder berichtet wurde, sei angemerkt, dass nur Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 30 km/h geschätzt werden könnten. Das bedarf allerdings eines geschulten Auges des Exekutivbeamten, der das Fahrzeug über eine Strecke von mindestens 100 Metern beobachtet hat. Auf welche gesetzliche Grundlage das beruht und ob das heute auch noch in der Form gilt, kann ich jedoch nicht mit Gewissheit sagen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Chloe16
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Re: auf welcher Rechtsgrundlage,basieren,willkürliche Polizeistrafen nach "Augenmaß"?

Beitrag von Chloe16 » 30.10.2020, 11:04

Writing your own essay is never easy. However, once you do this, you will realize that it was much easier than you thought. Essay writing is no joke, even for those who understand the subject. Thus, when you need to write your article, always go to a so as not to waste time and energy on a poorly written article.

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