Trotz Erb-/Pflichtteilsverzicht jemanden im Testament bedenken
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Trotz Erb-/Pflichtteilsverzicht jemanden im Testament bedenken
Kann ich meinem Kind, von dem mir ein notarieller Erb-/Pflichteilsverzicht vorliegt, dennoch per Testament etwas vererben?
Re: Trotz Erb-/Pflichtteilsverzicht jemanden im Testament bedenken
Der Erb-/Pflichtteilsverzicht bezieht sich auf die gesetzliche Erbschaft. Wird Dein Kind im Testament bedacht, geht es um das testamentarische Erbe und es erbt somit.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Trotz Erb-/Pflichtteilsverzicht jemanden im Testament bedenken
So wie Sie es formulieren, wollen Sie ihm noch nicht einmal einen Teil des gesamten Erbes vererben, sondern etwas ganz bestimmtes? In diesem Fall handelt es sich dann um ein Vermächtnis, nicht um ein Erbe und das hat mit einem Erb-/ und Pflichtteilsverzicht gar nichts zu tun. Bitte im Testament, so Sie es selbst aufsetzen, die richtigen Fachbegriffe verwenden. Ansonsten ist trotz Verzichts grundsätzlich beides möglich.Klaus Michl hat geschrieben: ↑23.10.2020, 16:42Kann ich meinem Kind, von dem mir ein notarieller Erb-/Pflichteilsverzicht vorliegt, dennoch per Testament etwas vererben?
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