Widerruf Grundbucheintrag möglich?

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dionysos
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Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von dionysos » 23.10.2020, 10:35

Hallo Freunde des Rechts!

Folgender Sachverhalt:
Ein Ehepartner (Frau) erhält von der Mutter ein Grundstück geschenkt, in das Grundbuch wird neben der Frau auch der Ehepartner (Mann) ins Grundbuch eingetragen, weil es die Frau (entgegen des Willens der Mutter, die bereits damals Vorbehalte hatte) so wollte.

Kurze Zeit später kommt es zur Trennung (Scheidung wird demnächst eingereicht); die Frau der ja das Grundstück ursprünglich geschenkt wurde hat mittlerweile (allein finanziert ohne Mann) ein Haus darauf gebaut und hätte gerne, dass der Eintrag im Grundbuch rückgängig gemacht wird.

Zum Zeitpunkt der Eintragung ging man von einer gemeinsamen glücklichen Ehe aus, in der Zwischenzeit, also nach der räumlichen Trennung der Ehepartner, hat sich herausgestellt, dass der Ehemann, der nun aus dem Grundbuch ausgetragen werden soll, alles andere als eine gütliche Einigung bei der Scheidung will.

Der Ehemann fiel in den letzten Wochen auch mehrmals mit psychopathischen Verhalten auf (Psychoterror mit zig-maligen Anrufen innerhalb weniger Stunden, Stalking, Flut von WhatsApp-Nachrichten, Überwachung des gemeinsamen Jungen per Tracking-App etc., Besuch und verbale Konfrontation der Ehefrau in deren neuem Haus).

Der Ehemann hätte ja auch in Zukunft, nach der Scheidung, Mitspracherecht über Entscheidungen, die das Grundstück betreffen, was der Ehefrau nervlich unzumutbar ist.
Zudem ist die Vorstellung, dass der Ehemann finanzielle Vorteile an einer eventuellen zukünftigen Veräußerung des Grundstücks hätte, sehr belastend, da die Ehe definitiv zerrüttet ist und die Scheidung unumgänglich.

Nun gibt es vermutlich zwei Optionen der Herangehensweise, der Ehefrau zu helfen, alleine im Grundbuch zu stehen:
1. Einen Widerruf der Eintragung im Grundbuch erwirken, da man zu diesem Zeitpunkt noch von anderen Voraussetzungen (einer glücklichen Ehe) ausging und zudem der Ehepartner psychische Gewalt auf die Frau ausübt und eine gemeinsame Verwaltung des Grundstücks unzumutbar ist
2. Wenn ein Widerruf des Grundbuchseintrags nicht möglich ist, gilt es zu klären, wieviel es kosten würde, dem Ehemann den Anteil des Grundstücks auszubezahlen - womit der Ehepartner aber vermutlich einverstanden sein müsste, oder kann man aus den oben genannten Gründen der psychischen Krankheit des Ehemanns argumentieren?
Ich denke, dass dies zudem sehr kompliziert sein könnte, da sich der Verkehrswert des Grundstücks ja mittlerweile erhöht hat (Anschluss an Strom, Wasser und Kanal, Wohnhaus darauf gebaut) und das Ganze ja auch irgendwie ins Ehe-/Scheidungsrecht hineinspielt (Unterhalt etc.).

Wenn weder 1 noch 2 eine reelle juristische Möglichkeit bieten, gibt es ja neben Rechten auch Pflichten, wenn der Mann im Grundbuch stehen bleiben würde: er müsste sich doch am Unterhalt des Grundstücks beteiligen - kann man ihm zumuten, rückwirkend den Anschluss an Strom, Wasser und Kanal (der ja wertsteigernd ist) anteilig zu tragen? Kann man jährliche Unterhaltskosten für das Grundstück geltend machen (auch wenn Rasenmähen, Blumen gießen etc. in Eigenregie durch die Frau gemacht werden)?
Oder kann man darauf setzen, dass die Schenkung der Mutter der Frau (also der Schwigermutter des Mannes) definitiv NICHT die derzeitige Situation der zerrütteten Ehe mit einem Ehepartner, der nie was investiert hat aber nun Nutznießer sein soll, beabsichtigt hat und somit die Schenkung an sich rückgängig gemacht werden?

Das ganze Problem ist sehr verzwickt, ich weiß... so viele Komponenten ;)
Über zahlreiche Antworten wäre ich dankbar!



lexlegis
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von lexlegis » 23.10.2020, 11:07

Stalking kann ein Grund für einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undankes sein. Würde an Ihrer Stelle zu einem Anwalt gehen und mich seriös beraten lassen!

dionysos
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von dionysos » 23.10.2020, 11:13

lexlegis hat geschrieben:
23.10.2020, 11:07
Stalking kann ein Grund für einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undankes sein. Würde an Ihrer Stelle zu einem Anwalt gehen und mich seriös beraten lassen!

OGH | 4 Ob 201/16m

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/voraussetzungen-fuer-den-schenkungswiderruf/
Danke für die Rückmeldung, ich kenne diese Entscheidung, aber in diesem Fall liegt ja ein Grundbucheintrag vor, was es etwas komplizierter machen dürfte.

lexlegis
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von lexlegis » 23.10.2020, 11:19

Die Intabulation ist prinzipiell nur der Modus (Par 431 ABGB). Sehe da kein Problem, zumal Par.948 ABGB ja auf bereits abgeschlossene Schenkungsverträge abzielt..

Im anderen Fall gabs vermutlich nur eine Urkunde i.S.d. Par 943 ABGB.

Würde dringend zu einem Anwalt raten!

MG
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von MG » 23.10.2020, 13:40

Die Schenkung erfolgte doch von der Mutter an den Schwiegersohn, oder?

Ein Widerruf dieser Schenkung wegen des Verhaltens des Schwiegersohnes gegenüber seiner Ehefrau, also der Tochter der Geschenkgeberin wird damit wohl nicht funktionieren.
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dionysos
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von dionysos » 23.10.2020, 16:04

Die Schenkung erfolgte von der Mutter an die Tochter, welche wiederum den Ehemann mit in das Grundbuch schreiben ließ - ob das auch wiederum eine Schenkung darstellte entzieht sich meiner Kenntnis

lexlegis
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von lexlegis » 23.10.2020, 16:58

Eben die Mutter hat nicht den Schwiegersohn beschenkt, sondern ihre Tochter. Die hat dann die Hälfte weitergeschenkt. Unentgeltliche Übertragung von Eigentum ist m.E. schon eine Schenkung (938 ABGB :roll: )

Anwalt nehmen. Hier kann man nur spekulieren.

MG
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von MG » 25.10.2020, 20:27

Es kann fast ausgeschlossen werden, dass das mit einer Kette von zwei Schenkungsverträgen lief, weil dann nämlich 2 Mal Grunderwerbsteuer angefallen wäre und das hat man mit Sicherheit vermieden.

Aber es bleibt natürlich Spekulation, weil die Angaben der Fragestellerin ja nicht erkennen lassen, wie das -rechtlich gesehen - wirklich abgelaufen ist.
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von dionysos » 02.11.2020, 09:53

MG hat geschrieben:
25.10.2020, 20:27
Es kann fast ausgeschlossen werden, dass das mit einer Kette von zwei Schenkungsverträgen lief, weil dann nämlich 2 Mal Grunderwerbsteuer angefallen wäre und das hat man mit Sicherheit vermieden.
Es war tatsächlich so, dass die Ehefrau ursprünglich alleine von der Mutter beschenkt werden sollte und erst auf das Drängen der Ehefrau hin wurde das Grundstück zur Hälfte an den Ehemann geschenkt - somit stehen eben beide im Grundbuch;
"Grober Undank" richtet sich ja gegen den Schenker (also der Schwiegermutter des Ehemanns) - also ist die Frage, ob das Fehlverhalten des Beschenkten gegen seine Ehefrau auch als grober Undank gegen die Schwiegermutter gewertet werden kann - immerhin wird sie ja nicht einverstanden sein, wenn der Ehemann ihre eigene Tochter belästigt (Stalking) und sich gegen eine einvernehmliche Scheidung wehrt.

Ein weiterer Punkt ist, dass der Ehemann einen gemeinsamen Kredit (zusammen mit der Ehefrau) für den ursprünglich gemeinsam geplanten Hausbau auf eben diesem Grundstück unterschrieben hat.
Die Ehefrau bezahlt den Kredit jedoch ganz alleine, da sich die Eheleute bereits vor dem Hausbau getrennt haben (er ist aus der gemeinsamen Mietwohnung gezogen und hat eine Freundin).
Sie hat ihm vorgeschlagen, dass er aus dem Kreditvertrag entlassen wird, wenn er im Gegenzug auf den Grundbucheintrag verzichtet, was laut Bankberater offenbar eine gängige Praxis ist.
Der Ehemann fordert allerdings, dass ihm 50% des Verkehrswerts des Grundstücks ausbezahlt werden. Seine Pflichten aus dem Kreditvertrag interessieren ihn nicht.
Das Grundstück dient übrigens als Hypothek für den Kredit. Der Verkehrswert des Grundstücks ist aber deutlich höher als der Kredit.

dionysos
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Re: Widerruf Grundbucheintrag möglich?

Beitrag von dionysos » 05.11.2020, 10:39

Da die Schenkung der Schwiegermutter von 50% des Grundstücks an den Noch-Ehemann unter der Annahme geschah, dass die Ehe weitergeführt wird (immerhin waren die beiden Eheleute bereits seit ca. 20 Jahren ein Paar), stellt dieses nach gescheiterter Ehe im Nachhinein einen Irrtum dar, oder? Kann nicht auf dieser Basis die Schenkung angefochten werden?

Es ist ja Wahnsinn, dass auf dem Grundstück mittlerweile ein Haus steht, an dem der Ehe-Mann Kraft seines Eintrags im Grundbuch nun ebenfalls Anteil hätte, obwohl er NULL Euro dafür investiert hat!!?

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