Nachbarin-Eigentümerin ist Gefahr für sich und das Haus

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llevela
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Nachbarin-Eigentümerin ist Gefahr für sich und das Haus

Beitrag von llevela » 21.10.2020, 11:43

Wir haben eine Nachbarin, die in psychiatrischer Behandlung ist. Regelmäßig für längere Zeit auch in eine entsprechende Einrichtung eingewiesen wird. Wenn sie da ist, ist die Polizei fast täglicher(eher nächtlicher) Gast bei uns. Weil sie Leute im Aufzug angreift, nackt umhergeht, bei den Nachbarn klingelt(nackt und/oder um 4 in der früh), weil wieder ausgesperrt. Dazu gibt's Ameisen, die aus ihrer Wohnung zu den Nachbarn kommen, und Zigaretten, die an den Wänden und Gegenständen am Gang ausgedrückt oder brennend gelassen werden. Mit diesem Verhalten ist sie eine klare Gefahr für sich und ihre Umgebung.

Wir wissen, dass ihre Eltern nicht wollen, dass sie länger in den Einrichtungen bleibt, gleichzeitig wollen sie auch nicht sich mit dem Thema mehr als notwendig beschäftigen. Eine dauerhafte Verbesserung ihres Zustandes ist ausgeschlossen, da sie seit über 20 Jahren(solange es das Haus gibt) so beieinander ist. Eigentlich werden die "guten" Phasen immer kürzer.

Unser Mehrfamilienhaus besteht fast ausschließlich aus Eigentumswohnungen, sonst hätten wir bei der Verwaltung angesucht. Was kann in so einem Fall gemacht werden? Hat man irgendwelche Rechtsmittel? Wir können sicher die Unterschriften aller Hausparteien sammeln und einen polizeilichen Auszug über die Einsätze einholen. Sicher wird es auch bei der Verwaltung Unterlagen zu ihrem Vandalismus geben. Nu zu wem damit? Auf welche Paragrafe und Gesetze kann man sich berufen?



MG
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Re: Nachbarin-Eigentümerin ist Gefahr für sich und das Haus

Beitrag von MG » 21.10.2020, 13:40

Ist die Nachbarin Miteigentümerin oder Mieterin eines Miteigentümers?
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llevela
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Re: Nachbarin-Eigentümerin ist Gefahr für sich und das Haus

Beitrag von llevela » 22.10.2020, 11:22

leider Eigentum. Gehört ihrem Vater

MG
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Re: Nachbarin-Eigentümerin ist Gefahr für sich und das Haus

Beitrag von MG » 22.10.2020, 17:37

..also ist die Nachbarin NICHT Eigentümerin, sondern deren Vater.

Es sollte daher gegen den Eigentümer vorgegangen werden. Wenn es Ihnen gelingt eine (anteilsmäßige) Mehrheit der Eigentümer zusammen zu bringen, dann könnte man - nach entsprechender vorhergehender Ankündigung/Warnung - eine Ausschlussklage gem. § 36 Abs 1 WEG einbringen.

Die Verantwortung des Eigentümers für Bewohner der Wohnung ist ausdrücklich im Absatz 3 des § 36 geregelt!

Wenn Sie keine Mehrheit zusammen bringen, dann können Sie persönlich, oder zusammen mit weiteren Miteigentümern (auch wenn Sie gemeinsam keine Mehrheit bilden) eine Unterlassungsklage im Sinne des § 36 Abs. 5 WEG einbringen.

Insbesondere die Ausschlussklage ist zwar eine harte Maßnahme, in Ihrem Fall aber mAn mehr als gerechtfertigt.

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llevela
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Re: Nachbarin-Eigentümerin ist Gefahr für sich und das Haus

Beitrag von llevela » 23.10.2020, 12:54

Vielen Dank. Sehr ausführlich. Werden das als Leitfaden nehmen.

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