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Bank fälligstellung
Verfasst: 19.10.2020, 15:10
von MosleyCale
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Re: Bank fälligstellung
Verfasst: 19.10.2020, 15:42
von mastercrash
Zinserträge fallen unter die verkürzte Verjährungsfrist nach § 1480 ABGB und verjähren nach 3 Jahren.
Die Gebühren der Banken (Kontoführungsgebühren, Kreditkartengebühren) werden unter § 1486 Z1 zu subsumieren sein und daher ebenfalls (aber unter der anderen Rechtsnorm) nach 3 Jahren verjähren.
Das geliehene Kapital selbst fällt aber ins Bereicherungsrecht, wofür es keine verkürzte Verjährungsfrist gibt. Daher wird das Kreditkapital unter die lange 30 jährige Verjährungsfrist (§ 1478 ABGB) fallen. Je nach vertraglicher Konstellation kann es dann auch vorkommen, dass die Zinsen ebenfalls erst nach der langen Verjährungsfrist verjähren (Stichwort "gemeine Raten", also Tilgungsraten, die sowohl aus einem Kapital, als auch Zinsanteil bestehen, aber keine Annuität sind).
Dazu findet man auch OGH Urteile, zB 6Ob685/76.
Außerdem beginnen die Verjährungsfristen mit einem Schuld-Anerkenntnis durch Unterbrechung von vorne (§ 1497 ABGB). Oftmals wird zB in einer Bank wieder etwas unterschrieben, womit bestehende Verbindlichkeiten bestätigt werden.
Ggf kann ein Anwalt unter Vorlage der Verträge besser als wir hier im Forum entscheiden, ob konkret für diese Forderungen eine Verjährung eingetreten ist.