Strafanzeigen aus deutschland

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alles2
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Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von alles2 » 20.10.2020, 02:12

mastercrash hat geschrieben: Das war eher gedacht als, Achtung achtung, befolge den Tipp von alles2 und die Angelegenheit endet womöglich in Handschellen (oder zumindest in einer Zwangsvollstreckung in AT).
Das ist mir vielleicht ein seriöser Anwalt. Ich bin mir nicht mal sicher, ob er sich überhaupt noch selbst ernst nimmt. Einmal mehr zeigt er keine Einsicht, verzichtet auf jegliche Entschuldigungen und redet sich gerne mal raus. Also wenn er mal durch äußerst unglückliche Ereignisse mein Anwalt wäre und mir den Tipp geben würde "Wenn Du einsichtig bist und Dich für die Tat entschuldigst, kommen wir mit einem milden Urteil davon!", würde ich ihm sagen: "Hold in Schlapfn, geh Du erstmal mit gutem Beispiel voran".

Ich wiederhole:
mastercrash hat geschrieben: Ich halte es von meinen Vorrednern hier für fahrlässig, scheinbar ohne Fachwissen aus dem Bauch heraus Tipps zu geben, die den Fragesteller am Ende durch eine Ersatzfreiheitsstrafe bzw den dann offenen Haftbefehl in Haft bringen!
Dieser Typ wirft mir nicht nur fehlendes Fachwissen und "Aus-dem-Bauch-heraus"-Tipps vor, sondern es bestand für ihn kein Zweifel, dass der von mir formulierte Rat den Fragesteller in Haft bringt. Keine Rede von "kann" und keine Rede von "vielleicht" oder dergleichen. Und nun meldet er sich wieder zu Wort und meint tatsächlich auf unverfrorene Art, dass von "womöglich" die Rede ist.

Achso, da ist sich wohl jemand auf einmal nicht mehr so sicher und relativiert teilweise sogar seine Begriffe "Ersatzfreiheitsstrafe" bzw. "Haftbefehl", indem nun das geringere Übel "Zwangsvollstreckung" ins Spiel gebracht wurde. Aber auch erst dann, als ich es erstmals hier erwähnt hatte.
Wenn er das damals so gemeint hat, wie er es nun formuliert, hätte man auf dieses "ACHTUNG:" echt verzichten können und die ganze Sache ganz entspannt zum Ausdruck bringen, ohne sich auf mich einzuschießen und stattdessen auf die wirklichen Falschinformationen anderer aufmerksam zu machen.

Er dürfte keine Ahnung, wie die Realität wirklich aussieht. Aber Hauptsache gescheit daherreden! Wenn er wüsste
* wie das Nachbarland mit ausländischen Bürgern umgeht,
* ob es irgendwelche Fristen gibt u.a. bis zu einer möglichen Zwangsvollstreckung
* in wie fern die Höhe der Geldstrafe irgendeinen Einfluss hat,
* ob die Umwandlung in dem Fall auch ohne vorherige Zwangsvollstreckung erfolgen kann,
hätte er sich dazu vermutlich schon geäußert bzw. wäre auf meine Frage eingegangen.

Hingegen dürfte er derjenige sein, der über "fehlendes Fachwissen" verfügt und aus dem Bauch heraus schreibt. Wenn er endlich mal den Spiegel auspacken würde, würde er nicht ständig von sich auf andere schließen. Und nur weil es in Deutschland so ähnlich sein könnte wie in Österreich, bedeutet es noch lange nicht, dass dem auch so ist. Diese naiven Rückschlüsse zeugen eher vom fehlenden Fachwissen. Ein gutes Beispiel habe ich gebracht, wo es eine erhebliche Abweichung zwischen den beiden Ländern gibt (Berechnung der Ersatzfreiheitsstrafe anhand der Tagessätze).

Natürlich behaupte ich kaum etwas, ohne es auch beweisen zu können. Und damit wird es jetzt noch einmal brenzlich für diesen "alles2-Hater" mit folgender Aussage:
mastercrash hat geschrieben: Ist eine Geldstrafe uneinbringlich bzw nicht fristgerecht bezahlt, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt und entsprechend ein Haftbefehl ausgestellt.
Auch hier wieder kein Wort von "kann", "vielleicht" oder ähnliches. Ihr seht, für ihn steht definitiv fest, dass nach Ablauf einer Frist die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird. Jetzt kommt aber der ultimative Beweis, dass dem nicht so ist, nachdem ich gestern mit der deutschen Justiz telefoniert habe. Die bestätigte nämlich genau das, was ich vermutet habe. Und als ich erwähnte, dass es einen österreichischen Anwalt gibt, der öffentlich falsche Behauptungen verbreitet, und ich gerne einen Beweis dafür hätte, wurde ich zu einer Rechtspflegerin für die Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft verbunden. Diese Dame gab mir einen Ausschnitt aus einer Vorlage, die ausländische Verurteilte bekommen. Dort steht:

---------Anfang------------
Sie werden hiermit letztmalig zur Zahlung des oben genannten Gesamtbetrags bis spätestens xx.yy.zzzz aufgefordert.

Falls bis dahin keine Zahlung eingegangen ist, KANN hinsichtlich der Geldstrafe die Ausschreibung zur Festnahme erfolgen und Haftbefehl über [(Anzahl der Tagessätze) - 1] Tage Ersatzfreiheitsstrafe ergehen.

---------Ende--------------

Als ich nachhakte, wie es denn bei einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten aussieht, meinte man nur, dass es im Prinzip so ähnlich ablaufen kann, da die Angabe über die Ersatzfreiheitsstrafe sicher keine Deko ist.
So, was ist jetzt mit "ACHTUNG:". Das dürften nun alle sehen, dass da "KANN" steht und nicht etwa "WIRD", so wie es der potentielle "Vortäuschung-falscher-Tatsachen"-Jongleur uns einbläuen will. Daher werde ich den von mir formulierten Rat genauso stehen lassen, wie er ist.
Auch interessant, dass kein Wort über eine Zwangsvollstreckung verloren wird und man mir am Telefon nichts darüber sagte. Laut masterc*ash soll es die ja in seiner nachgebesserten Version zumindest geben. Vielmehr sieht es danach aus, dass zumindest bei ausländischen Bürgern darauf verzichtet werden könnte, wobei es auch vom Betrag abhängen kann. Ich muss jedoch eingestehen, dass ich in dem Punkt leider nicht genauer nachgefragt habe. Dennoch sollte man meinen, dass sowas schon erwähnt werden sollte, wenn es soweit kommen könnte.

Ich spiele echt schon mit dem Gedanken, meine Signatur gänzlich umzukrempeln, um vor den "Angifter", der sich stolz als Anwalt präsentiert, zu warnen. Und immer wenn er erbost meint, meine Aussagen wären höchst bedenklich, zeugt es für mich nur davon, dass er keine Ahnung von der Realität hat und er in seiner Traumwelt der trockenen (teilweise eigenen) Theorie lebt. Natürlich können einem immer Fehler unterlaufen. Aber sich nichts einzugestehen, zeugt schon von einer gewissen Kälte, und so einen Anwalt würde ich nicht haben wollen. Ich für meinen Teil habe es mir schon angewöhnt, Infos von den tatsächlich Fachkundigen zu holen, weshalb hier nur noch Fragen gestellt werden, die mich nur noch beiläufig interessieren.

Achja, und für die, die es interessiert. Nachdem man das Urteil schriftlich erhalten hat, folgt etwa eine Woche später die Rechnung in der Strafsache. Darin wird man gebeten, den berechneten Betrag binnen 4 Wochen zu zahlen. Zahlt man nicht, bekommt man nach genau drei Monaten wieder Post, der in etwa das beinhaltet, was ich zuvor wiedergegeben habe.
Daraus kann man entnehmen, dass es in Bayern anders gehandhabt wird wie in Österreich.

Mir ist schon klar, wie Anwälte teilweise arbeiten und das spiegelt sich hier wunderbar wieder. Da wird Angst gemacht oder eingeschüchtert nach dem Prinzip "Das und das WIRD passieren!", damit man sich gezwungen fühlt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zunehmen. Mag Berufskredo, Berufskrankheit oder sonstwas sein, aber dazu hatte ich mich im Forum schon öfters geäußert. Daher nicht wirklich neu.


@ Das_Pseudonym
Sei so gut und stelle keine Fragen zu Dingen, die zuvor bereits beantwortet wurden. Das habe ich am 18.10.2020 um 4.33 Uhr geschrieben
die Verjährungsdauer 3 Jahre beträgt (übrigens liegt bei über 30 Tagessätze die Vollstreckungsverjährung 5 Jahre)
Ich sollte hinkünftig vielleicht auch davon Abstand nehmen, bei etwaigen neuen Fragen auf zutreffende Beiträge, die ein Mitglied woanders früher schon verfasst hat, hinzuweisen und stattdessen so ausschmücken, als würden diese von mir sein.
Auch finde ich die vorgefasste Annahmen des masterc*ash immer wieder interessant. Denn auch hier scheint er zu wissen, dass die Anzahl der Tagessätze über 30 liegen. Zwar gehe ich auch davon aus, womit die 5 Jahre stimmen dürften (deshalb habe ich es ja extra angemerkt). Auf der anderen Seite könnte es 30 nicht überschreiten, dann läge die Frist bei 3 Jahren.

Noch immer an das Pseudonym...dass der Haftbefehl erlassen werden KANN, findet sich in § 31 Abs.2 Z 4 EU-JZG.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

oli
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Re: Strafanzeigen aus deutschland

Beitrag von oli » 27.10.2020, 17:45

Eine Frage an den Threadersteller:
Ist das Urteil gerechtfertigt oder bist du unschuldig?
Würde mich echt interessieren.

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