Hallo
Folgendes Fallbeispiel:
Die Tochter eines seit sechzehn-Jahren im Dienst befindlicher Polizeibeamten wird in einer Discothek sexuell belästigt und durch vorsetzliches Handeln einer Person verletzt. Zusätzlich wird diese Tochter von jener Person aufgrund des Berufes des Vaters (Polizeibeamter) übelst und einschlägig beschimpft. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, jedoch kann von seitens der Staatsanwaltschaft und vor Gericht kein Bezug zum Beruf des Vaters (Polizeibeamter) hergestellt werden.
Wenige Wochen später erhält die Tochter mehrere und anonyme Drohungen via Textnachricht was möglicherweise auf die Verurteilung des Täters zurückzuführen ist.
Monate später, erfährt der Polizeibeamte auf privatem Weg, dass eine weitere Person die in der Discothek bei der Garderobe arbeitete möglicherweise den Täter angestachelt hat und auch bewusst nicht zur Verhinderung der Tat einschritt. Durch ein Foto aus dem Internet (zb. Homepage der Discothek) erfährt der Polizeibeamte, dass ihm das Gesicht bekannt vorkomme, was möglicherweise auf die berufliche Tätigkeit als Polizeibeamter des Vaters bezogen auf die Tathandlung(en) schließen könnte.
Der Vater erkundigt sich daher mit dem Foto aus der Homepage der Discotheke und den privat erfahrenen Namen des Herren bei einer weitaus dienstälteren Kollegin in der selben Dienststelle, ob der Herr ihr bekannt sei. Die weitaus dienstältere Kollegin bestätigte aus dem Gedächnis herraus eine vergangene Festnahme und eine anschließende Strafhaft.
Hat sich der Vater (Polizeibeamte) aufgrund seiner Frage strafbar gemacht?
Hat sich die Kollegin strafbar gemacht?
Missbrauch der Amtsgewalt ?
Re: Missbrauch der Amtsgewalt ?
Es gibt auf FB etliche Gruppen für Unifälle. Dieses Forum ist primär für Laien, die Hilfe brauchen.
Re: Missbrauch der Amtsgewalt ?
Ich kann dort aber nichts Finden, nur eine Gruppe mit nur etwa 600 Mitgliedern
Re: Missbrauch der Amtsgewalt ?
Wie wäre es mit Eigenrecherche?
GZ: 14Os23/11f; 14Os138/11t; 14Os21/19y
oder
RS0109808
RS0126993
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