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Re: sind wirklich ,alle Gerichtsverhandlungen öffentlich für jeden zugänglich?

Verfasst: 15.10.2020, 12:27
von alles2
Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit, was sich auch in § 228 StPO und § 171 ZPO wiederfindet.
Es gibt Ausnahmen, welche man unter § 229 StPO und § 172 ZPO findet.

Freilich darf man diese Ermittlungsergebnisse veröffentlichen, wenn diese nicht rechtswidrig erlangt wurden, z.B. wenn der Beschuldigte diese den Medien zugespielt hat. Da macht es auch keinen Unterschied, ob es sich um eine Verschlusssache oder Verschlussakte handelt.